Anzeige wegen ddos Attacke was tun (bin unter 14)?
Hallo liebe Community ich habe eine Anzeige wegen einer ddos Attacke bekommen. Bin unter 14 was passiert jetzt? Also die person hat behauptet daß sie meine ip der polizei gegeben hat (sie hat auch meine ip)
Soll ich meiner Mutter davon erzählen und einen Anwalt suchen?
Wer haftet? Der Anschluss Eigentümer?
9 Antworten
Also erstmal, das deutsche Strafgesetzbuch schreibt für die Strafmündigkeit das vollendete 14. Lebensjahr vor. Dabei benutzt das Gesetz selbst den Begriff „Strafmündigkeit“. Personen, die zur Tatzeit jünger als 14 Jahre sind (also „Kinder“ im Sinne des Gesetzes), können somit nicht bestraft werden. Das Familiengericht kann jedoch außerhalb des Strafverfahrens bestimmte Maßnahmen anordnen. Für die Strafbare ddos Attacke kannst du nicht strafrechtlich belangt werden höchstens Sozialstunden oder ähnliches.
Jetzt muss noch geklärt werden ob deine Eltern gegen die Aufsichtspflicht verstoßen haben und für dem Schaden aufkommen müssen. Das kann ich dir nicht sagen weil ich nicht weiß welchen Webserver du Lahmgelegt hast.
Wenn du eine Anzeige Bekommen hast solltest du auf jedenfall mit deiner Mutter reden, Anwalt dazuholen der muss das beurteilen. Die Person hat dich aber noch nicht angezeigt sonst wüsste deine Muttern davon, die Person hat ja nur gesagt sie hat die IP weitergeben. Ob das der fall ist siehst du erst wenn der Brief kommt.
Zu guter letzt wer haftet, warscheinlich deine Eltern. Darauf solltest du sie vorbereiten alles offenlegen was du getan hast und ehrlich darüber reden.
Hallo.
Geh am besten direkt zu deinen Eltern und erzähle es ihnen.
MfG
Hmm?, - "28 Days Earlier" der neue Zombie Hacker-Thriller von Danny Boyle!
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Vor 28 Tagen
https://www.gutefrage.net/frage/ddos-attacke-anzeige-unter-14
Man kann mit einer IP nicht die Genaue Adresse herausfinden, nur deine Stadt oder Nah liegende Stadt und hat er überhaupt beweise?
Schwachsinn, die können höchstens herausfinden, ob das Telekom, 1&1 usw ist und halt Stadt.
Nö, kann sie nicht. Für das Erheben von Verkehrdaten muss ein Richter das anordnen. Und dann muss es schon um ein erhebliches Verbrechen gehen. Ein 14-jähriger Pimpf der seine ganze (kleine) Uploadbandbreite rauspufft zählt garantiert nicht dazu :D
Nein, die nutzen nicht einen IPTracker aus dem Internet. Die wenden sich an den Provider und gelangen so an die Informationen.
Ja, ein Richter bzw. die Staatsanwaltschaft. Aber hier gings eher um "Es geht".
Naja, wenn die IP nicht nach einem Tag gechanged ist, falls doch, geht das nicht, da die IP meist weitergegeben wird.
Doch, auch dann geht es, solange der Zeitpunkt bekannt ist.
Du bist noch nicht strafmündig, also kannst du auch nicht verurteilt oder so werden. Jedoch kann man die Person nicht ganz ohne Strafe weg lassen, das Jugendamt kann die Person von der Familie trennen aber nur bei schweren Verbrechen.
Die Polizei kann mit der IP aber rausfinden wem der Anschluss gehört.