Belehrung nach § 43 Infektionsschutzgesetz?

5 Antworten

Hey ich fange meine Ausbildung auch in der Pflege an und bei mir wurde es auch verlangt. Ja es darf verlangt werden weil du da mit zu Beispiel essen der Patienten in Berührung kommst und da musst du belehrt werden. Das was du meinst ist die sogenannte rote Karte. Kostet 20€. Termin beim Gesundheitsamt machen und dann musst du dir den Film anschauen wie man sich ordentlich die Hände wäscht und alles. Lg

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung

Das ist nur ein Zettel. Den bekommst du bei deinem zuständigen Gesundheitsamt nach 30 Min. Video und Belehrung. Kostet ca. 25 €.

eventuell erstattet der AG die Kosten dafür.

Kann verlangt werden. Aber er muss dir einen triftigen Grund nennen.

Kommen da eigentlich auch Fragen über die Belehrung im Anschluss des Filmes