Polizei durchsucht WG?

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Hallo

Im Durchsuchungsbefehl ist klar angegeben, was gesucht wird und wo. Die Polizei darf davon nicht einfach so gegen euren Willen abweichen.

Jetzt aber das Problem: Ihr habt die Polizei vermutlich mal ohne Widerspruch machen lassen, höchstens Fragen gestellt. Wie das normal so ist. Aber ihr hättet (ohne körperlichen Widerstand und Behinderung) klar zum Ausdruck bringen sollen, dass ihr nicht einverstanden seid. Dies muss ins Protokoll aufgenommen werden. Zudem ist es natürlich immer gut, direkt einen Anwalt vor Ort zu haben oder zumindest den Durchsuchungsbefehl selbst zu lesen.

Wenn ihr klar vor Ort belegen könnt, dass der Verdächtige kein Zugriff zum Rechner gehabt hat oder der nicht im Befehl steht, bleibt er da.

Leider sieht es nicht gut aus, die Behörde kann euer Verhalten so auslegen, das ihr mit der Durchsuchung über den Befehl hinaus einverstanden gewesen seit (?) Dementsprechend -> Anwalt holen, das Gegenteil behaupten. Und erstmal einen Ersatzrechner besorgen, das dauert jetzt.

Wir haben denen eigentlich deutlich klar gemacht, dass jedes Zimmer einzeln vermietet ist und nur die Gemeinschaftsräume und der Raum des Beschuldigten durchsucht werden darf. Das war denen aber offenbar ziemlich egal. Das können insgesamt 4 Leute bezeugen.

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@tombola519

Dann los zum Anwalt, der kann den konkreten Beschluss (den ihr nicht gesehen habt) einsehen und Beweisverwertungsverbote anfragen. Wenn dein PC nicht als Beweis verwertet werden darf, wird er herausgegeben.

Dennoch: Neuen PC kaufen/mieten. Das dauert mal mindestens einige Wochen.

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Anwalt nehmen. Ich denke nicht dass sie das ohne Grund beschlagnahmen dürfen. Der Anwalt darf den Beschluss des Gerichts für die Beschlagnahmung einsehen und kann dann dagegen vorgehen wenn nicht gerechtfertigt.

Eine Wohnung gilt als eine Einheit, wer mit anderen Menschen zusammen wohnt, der muss mit solchen Aktionen rechnen. Hier wird nicht mehr nach einzelnen Zimmern unterschieden.

Im Prinzip dürfen die alles durchsuchen auf das der Verdächtige Zugriff hat.

nein muss erst ein Richter bestätigen und nur ein Anwalt kann dagegen vorgehen. Hat gar kein Richter dies bestätigt müssen sie das beschlagnahmte rausrücken.

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Du kannst Beschwerde einlegen. Davon bekommst du deinen Laptop aber auch nicht schneller zurück.