WG größeres zimmer?

4 Antworten

Das macht man über den Preis. Das größere Zimmer sollte analog der Quadratmeter ein Drittel teurer sein. Und wenn du Tage X da bist, beteiligst du dich X% an den Nebenkosten.

Und bei Uneinigkeit entscheidet der Hauptmieter, ob und was er untervermieten will.

AlexJS04 
Fragesteller
 08.01.2024, 15:34

Ja aber das sollte doch meine Freundin bekommen

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Jost79  08.01.2024, 15:36
@AlexJS04

Wenn das so ist, ist es ja gut. Wenn die andere Freundin das aber auch haben möchte, müssen die beiden sich einigen. Im Zweifel in getrennten WGs.

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Wenn das ihre Wohnung ist, kann sie bestimmen welches Zimmer vermietet wird aber das hätte dann von Anfang an geklärt werden müssen oder die Wohnung war nicht das richtige für euch beide, wenn ihr das gemeinsam gesucht habt

Ja, das müssen tatsächlich die zwei Mitbewohner unter sich ausmachen. Ist diese Freundin die alleine Hauptmieterin, kann sie es alleine entscheiden. Ebenso wie es deiner Freundin dann frei steht, ggf. nicht dort mit ihr einzuziehen.

Du bist kein geplanter Mitbewohner, also hast du da tatsächlich nichts zu sagen. Wobei deine Freundin natürlich ach mit in deinem Interesse für sich argumentieren kann.

Dass du bei dem kleineren Zimmer Probleme mit deinen Besuchen hast, müsst ihr unter euch klären. Ggf. muss deine Freundin dann eben sagen, dass die Wohnung für sie nicht geeignet ist und sie dort nicht mit einziehen will. Aber das ist ihre Entscheidung.

"Es ist ihre Wohnung".

Auf wen läuft denn der Mietvertrag?

"ich darf nicht mitbestimmen"

Das ist korrekt.

Du willst dich de facto als 3. Mieter in Teilzeit mit rein"schleichen".

"Geld für eine eigene Wohnung habe ich leider nicht".

Das ist Dein Problem. Sie hat das Geld für das Zimmer und ich verstehe, dass sie keinen Bock hat, auf Dich als externen Rücksicht zu nehmen. Ich finde es frech von Dir, hier Ansprüche in Form eines Arbeitsplatzes zu stellen.

Die beiden sollen unter sich klären, wie die Wohnung aufgeteilt wird. Und du hältst dich raus und arrangierst Dich mit dem Ergebnis.