Kann eine Person aus dem Mietvertrag im "Härtefall" der Trennung austreten?
Hallo Leute,
da ich im Internet kaum etwas nützliches finden kann, richte ich mich hier jetzt an die Community und hoffe etwas mehr in Erfahrung bringen zu können.
Es geht darum, dass Person A und B verheiratet sind. Gegen B liegen derzeit einige aktuelle Anzeigen vor wegen körperlichem Missbrauch, Gewalttaten und der gleichen, die vom Ehepartner (A) aus, zur Anzeige gebracht worden sind. Der Anwalt von A geht daher jetzt auf eine Härtefallscheidung und es wird sehr wahrscheinlich noch vor Gericht gehen. Sie leben noch zusammen in der Wohnung. A hat aktuell die Chance auf eine eigene Wohnung.
Jetzt ist daher meine Frage, ob Person A eine Kündigung des Mietvertrags schreiben kann, die sich nur auf sich selbst bezieht, ob sie eine Kündigungsfrist eingehalten werden muss oder ob die ganze Sache doch anders laufen wird als gedacht.
Ich weiß, dass normalerweise alle Parteien die im Mietvertrag stehen, einem Auszug zustimmen müssen. Aber die Hoffnung, dass mir hier jemand vielleicht aus Erfahrungen berichten kann, wie es bei ihm/ihr damals gelaufen ist, habe ich dennoch.
Ich bedanke mich im Voraus für jede hilfreiche Antwort und entschuldige mich für die wenigen Details, die ich hier geben konnte.
Ich wünsche euch ein schönes restliches Wochenende.
5 Antworten
Ich kenne es ausschließlich so, dass, wenn beide im Mietvertrag stehen, auch beide der Kündigung zustimmen müssen. Wenn Du doch schon mit einem Anwalt zu tun hast, wieso erfragt man das nicht gleich mit?
Der Vermieter wird bestenfalls sein Bedauern über die unglückliche Entwicklung zum Ausdruck bringen, jedoch kaum bereit sein auf seine mietvertraglichen Ansprüche zu verzichten, zumal er diese Situation nicht verursacht hat.
Die Ehefrau kann jedoch beantragen, dass ihr die eheliche Wohnung zur alleinigen Nutzung zu überlassen ist.
Nein.
Die Person A kann allenfalls auf die Einwilligung der Person B zur gemeinsamen Kündigung des Mietvertrages klagen.
Die Antwort ist NEIN !
der Vermieter hat grundsätzlich das Recht, beide Vertragspartner in die Haftung für die Mietschulden zu nehmen. Das wäre eine freiwillige Handlung, einen neuen Vertrag mit nur einer Person zu akzeptieren.
Solange einer die Miete zahlt ist es egal, aber wenn nicht, können beide einen Mahnbescheid bekommen oder für Schäden haftbar gemacht werden.
Der einzige Weg ohne einvernehmliche Lösung auszuscheiden ist die einseitige Kündigung des Mietvertrags durch einen der Mieter. Dann muss er verbleibende Bewohne neu verhandeln, und hat kein Recht, die Wohnung zu behalten.
https://www.mietrecht.org/kuendigung/gemeinsamer-mietvertrag-ausscheiden-eines-mieters/
Der einzige Weg ohne einvernehmliche Lösung auszuscheiden ist die einseitige Kündigung des Mietvertrags durch einen der Mieter. Dann muss er verbleibende Bewohne neu verhandeln, und hat kein Recht, die Wohnung zu behalten.
Sorry, aber das ist völliger Schwachsuinn. Sogar dein Link sagt das genaue Gegenteil:
Sind auf der Mieterseite mehrere Personen beteiligt, kann ein Mieter sein Ausscheiden aus dem Mietvertrag jedoch nicht einseitig dadurch bewirken, dass nur er das Mietverhältnis kündigt. Bei einer Mehrheit von Mietern kann das Mietverhältnis durch Kündigung nur dadurch beendet werden, dass alle Mieter den Vertrag kündigen. Auch der Vermieter kann einen Mietvertrag nur gegenüber allen Mietern kündigen. Soll jedoch nur ein Mieter aus dem Mietverhältnis ausscheiden, weil der oder die anderen in der Wohnung verbleiben wollen, führt dies nicht zu dem gewollten Ergebnis.
Wichtig: Die Kündigung eines Mietverhältnisses, an dem mehrere Mieter beteiligt sind, kann nur von allen Mietern gemeinsam und gegenüber allen Vermietern erfolgen
Nein, wenn der Mietvertrag von beiden Partnern gemeinsam unterzeichnet wurde, kann er auch nur von beiden Parteien gemeinsam rechtswirksam gekündigt werden.
Ich musste meinem Ex-Ehemann nach der Trennung auch insgesamt dreieinhalb Jahre die Hälfte der monatlichen Miete inkl. Nebenkosten unserer ehelichen Wohnung überweisen, obwohl ich sogar alle Schlüssel der Wohnung an meinen Ex-Mann übergeben hatte. Er wollte sich nicht scheiden lassen, d. h. ich musste drei Jahre bis zur Scheidung warten. Nach der Scheidung hat ihm der Richter noch einmal ein halbes Jahr Zeit gegeben, eine neue Wohnung zu finden.
Mein Ex-Mann ist Börsenmakler und war wirtschaftlich extrem gut aufgestellt. Ich musste also nicht für ihn sammeln und er hätte die Wohnung ganz locker auch alleine zahlen können.