Wie ist es wenn ein Ehepartner in Mietvertrag steht und der andere die Miete zahlt? Kann da der Miete zahlender einfach abmelden?
Ich brauche eine günstige Wohnung oder WG Zimmer in Berlin. Kann mir jemand helfen?
2 Antworten
Kündigen kann nur, wer als Mieter im Mietvertrag steht bzw. im Ereignisfall derjenige, der einen Erbschein für den verstorbenen Mieter hat. Von welchem Konto die Miete überwiesen wird ist völlig egal.
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Wohnen & Garten
Vertragspartner ist wer im Mietvertrag steht. d.h. wenn der Ehepartner plötzlich kein Bock mehr hat miete zu zahlen, muss der der im Vertrag steht das übernehmen. Der der nicht im Vertrag steht, hat aber im Endefeffekt kam Rechte. Die eheliche Gemeinschaft schützt hier ein Wenig. das ändert aber nichts an der Tatsache, dass der Vertrag zwischen dem Vermieter und einem der ehepartner besteht. der andere Ehepartner kann nicht in Haftung genommen werden.