Eigene Webseite, Impressum: Und was wenn man nicht die Privatadresse öffentlich angeben will (könnte ja sonst wer auf einmal vor der Tür stehen)?!?
Es muss eine ladungsfähige Anschrift hinterlegt werden – eine Postfachadresse ist also nicht ausreichend. Bei juristischen Personen oder Personengesellschaften muss als Adresse der Sitz genannt werden." https://www.impulse.de/recht-steuern/rechtsratgeber/impressumspflicht/2179271.html
Bis jetzt hab ich gedacht, man muss nur eine Postfachadresse angeben. Was für mich auch schon Alarmglocken schrillen lässt, da ich NICHT MEINE PRIVATE WOHNADRESSE IM INTERNET ANGEBEN WILL (hallo?!) und das Mieten eines Postfaches teuer zu sein scheint (und ich für eine hobby/ehrenamtliche Webseite nicht Geld ausgeben will, das ich nicht habe).
Aber jetzt lese ich man soll den Sitz angeben... und was wenn man vom "Home Office" arbeitet? Heißt das etwa, dass selbstständige Journalisten, die von zuhause aus arbeiten und publizieren, ihre Wohnadresse angeben müssen?!
Und dann soll man auch noch eine Kontaktadresse angeben, bei der man eine Antwort inerhalb von 60 Minuten "gewährleisten" kann... ?
Klingt erstmal alles ziemlich absurd und ich hab noch null durchblick... Würd mich bedanken, wenn es mir jemand erklärt der sich (wirklich) damit auskennt, bitte?
Ich will mir eine Webseite anschaffen bei der ich z.B. Youtube Videos (/Berichte auf Youtube) vorstelle und verlinke. Und zudem würde ich von mir übersetzte Artikel verlinken oder (vielleicht) veröffentlichen. Auf der Webseite will ich allerdings nichts verkaufen oder anbieten. Also würde es wohl nicht als ein Unternehmen gelten sondern unter Journalismus fallen, nehme ich an. Ich hätte keine direkten Einnahmen durch diese Seite und würde auch keinen Service über diese anbieten. Allerdings wäre sie natürlich auch nicht privat sondern "Meinungs bildend" oder so.
Ich verstehe, dass man für rechtliche Fragen nicht anonym Sein kann (weshalb seiten wie Psiram, soweit ich es versteh, eigentlich nicht existieren dürften) aber es kann doch nicht sein dass man seine private Wohnadresse angeben muss (öffentlich einsehbar) wenn man kein eigenes Büro hat und keinem Verein oder Organisation angehört... oder? :-/
Was wenn auf einmal Antifa vor der Tür steht weil man einen Artikel verlinkt oder veröffentlicht hat, der Israels Umgang mit den Palästinensern kritisiert...?
Auch unabhängig von diesem Beispiel, denke ich, dass jeder versteht wovon ich rede.
Schon mal danke für jede Hilfe
Liebe Grüße
L.
2 Antworten
Hallo
Es gibt zwei Kriterien für die Impressumspflicht
1. Gewerbsmäßigkeit
2. Regelmäßig meinungsbildende Inhalte
Darunter fällt eine Privatseite im Normalfall nicht. Aber jede "Kleinigkeit" zu oben führt zur Imprsssumpspflicht.
Gesetzlich ist eine Adresse nicht vermeidbar. Es gibt Anonymisierungsdienste und auch der eine oder andere Hosting- Anbieter bietet dort eine Weiterleitung an. (d.h. Angabe deren Adresse)
Das mit der Erreichbarkeit innerhalb von 60 Minuten ist eher ein hypothetischer Richtwert, der wird bei Privatpersonen niemals so ausgelegt werden. Eine (extra VoIP) Telefonnummer reicht völlig aus.
Wie gesagt, Anonymisierungsdienste nutzen oder wenn möglich auf das Impressum verzichten (dennoch informell Email angeben)
Hallo
Das ist im Prinzip nicht legal.
Aber es gibt einen Unterschied zwischen Theorie und Praxis.
In der Theorie ist das illegal...
In der Praxis kontrolliert bei kleineren Blogs keine Behörde dies jemals nach. Das Impressum wird erstellt, um sich vor Abmahnkanzleien zu schützen (und natürlich aus Transparenz)
Diese Abmahnkanzleien prüfen Websites im Normalfall automatisch ab. Die können prüfen ob da eine Adresse steht oder nicht. Aber zu prüfen ob es wirklich deine Adresse ist geht nicht, das beim Amt abzufragen geht auch nicht/ ist zu aufwändig.
Dementsprechend: Ein Anonymisierungsanbieter mit deutscher Adresse erledigt das auch, erst ab entsprechender Größe sollte eine Privat/ Firmenadresse angegeben werden. Wichtig ist eben, dass die Post irgendwie weitergeleitet/ gemailt wird, falls doch was kommt.
Du kannst einen befreundeten Rechtsanwalt ganz lieb fragen, ob er sich als Zustellungsbevollmächtigter angeben lässt. Etwas anderes fällt mir nicht ein.
Und es ist legal diese Anonymisierungsdienste zu nutzen?
Muss man für "Regelmäßig meinungsbildende Inhalte" eine "ladungsfähige Anschrift" angeben?