Wer sponsort bzw. betreibt Psiram, die Seite ohne Impressum?

3 Antworten

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Die IP-Adresse der Seite stammt aus den USA, somit unterliegt sie auch nicht dem deutschen Recht. Mal ganz abgesehen davon, dass auch nicht jede Seite ein Impressum haben muss.

Das TMG schreibt ein Impressum nur für entgeltpflichtige Telemedien vor (trifft hier nicht zu). Die Impressumspflicht für redaktionelle Inhalte besteht nur auf Länderebene und ist in den Landespressegesetzen geregelt.

Mal Ganz davon abgesehen, dass deine so genannte "Quelle" eine bekannte Fake-News Seite ist, deren Adresse aus dem Impressum zu einer Vermittlung von Briefkastenfirmen führt.

Xandros0506  21.09.2022, 10:50
Das TMG schreibt ein Impressum nur für entgeltpflichtige Telemedien vor

Nein, tut es nicht. In §5 steht "in der Regel entgeltpflichtig", was aber nicht zwangsläufig bedeutet, dass ausschliesslich kostenpflichtige Dienste betroffen sind.
Aus dem Abschnitt des TMG geht die Impressumspflicht hervor, wird jedoch durch die EU-DSGVO ebenfalls abgedeckt. Danach ist eine Anbieterkennzeichnung bei öffentlich zugänglichen Webseiten notwendig, da sich die Nutzer beim Betreiber z.B. schriftlich erkundigen können müssen, welche Daten über sie bei der Nutzung erhoben und gespeichert werden. (Auch wenn man von sich aus keine Daten erhebt.... bei der Verwendung von Blogsystemen oder CMS bleibt das gar nicht aus - selbst wenn man die Daten nicht auswertet.)

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pluspedia-wiki
https://www.berlinertageszeitung.de/technik/30006-psiram-webseite-krimineller-macher-ohne-impressum-aber-mit-wikipedia-eintrtag.html

Eine IT-Bude und eine Gold-Firma als Quellen? Seriöser haste es wohl nicht.

Auch prominente Persönlichkeiten wie der Arzt Dr. Grönemeyer (Bruder des Sängers Herbert Grönemeyer), der Dalai Lama sowie die Karl und Veronica Carstens-Stiftung wurden bereits Opfer von Psiram.

Was macht Psiram? Zitiert im Fall Grönemeyer Artikel aus der SZ, dem SPIEGEL und der FAZ. Wo liegt jetzt konkret das Problem?

Du regst Dich über das fehlende Impressum bei Psiram auf, ich rege mich über das fehlende Impressum von Swiss Policy Research auf. So hat jeder seinen Aufreger.

Jede nicht-private Seite muß ein Impressum haben.

Nein. Das Telemediengesetz ist deutsches Recht. Nur Dienste, die dem deutschen Recht unterliegen, benötigen eine Anbieterkennzeichnung.

Psiram wird ohne Impressum nach dem deutschen Telemedien-Gesetz betrieben, vorgeblich zum Schutz der Autoren. Da dies kein valider rechtlicher Grund zum Verzicht auf ein Impressum unter EU-Recht ist

Was hat das Telemediengesetz mit EU-Recht zu tun? Welche EU-Vorschrift schreibt eine Anbieterkennzeichnung vor?

wird der Betrieb von Psiram immer wieder als illegal bemängelt.

Insgesamt läuft viel formale Kritik an Psiram ins Leere. Lesen wir doch mal den von Dir verlinkten BTZ-Artikel, der erste Absatz reicht:

PSIRAM wurde als Webseite offenbar geschaffen durch kriminell abgehalfterte Existenzen mit zuviel Zeit, ohne Impressum, entgegen den Regularien des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, der Datenschutz-Grundverordnung, dem Telemediengesetz und dem Strafgesetzbuch

Impressum: Wie schon gesagt: Unterliegt dieser Dienst dem deutschen Recht?

Netzwerkdurchsetzungsgesetz: Ist das auf diesen Dienst überhaupt anwendbar? Die Vorschrift sagt in § 1 Abs. 1:

Dieses Gesetz gilt für Telemediendiensteanbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen (soziale Netzwerke).

Wir die Plattform mit Gewinnerzielungsabsicht betrieben? Vielmehr wird eine Plattform wie Psiram, aber auch z. B. wie Wikipedia explizit ausgeschlossen:

Plattformen mit journalistisch-redaktionell gestalteten Angeboten, die vom Diensteanbieter selbst verantwortet werden, gelten nicht als soziale Netzwerke im Sinne dieses Gesetzes.

Das Strafgesetzbuch gilt auch nur in Deutschland. Wenn ich eine Straftat im Ausland begehe, ist das Strafgesetzbuch außen vor.

Einzig über die DSGVO kann man sich unterhalten. Die würde zur Anwendung kommen. Die DSGVO ist übrigens nicht, wie von der BTZ behauptet, im Mai 2018 in Kraft getreten. Sie ist bereits im Mai 2016 in Kraft getreten.

Der BTZ-Artikel lässt also einiges an Sorgfalt vermissen.

Das alles nur mal ganz nüchtern betrachtet. Die in Rede stehende Website kannte ich bis gerade nicht.

EinAlexander  27.07.2022, 11:09
Der BTZ-Artikel lässt also einiges an Sorgfalt vermissen.

Wen wundert's. Schließlich hat die Fake News Seite berlinertageszeitung.de (nicht zu verwechseln mit der Berliner Zeitung) doch selbst einen umfangreichen Eintrag auf Psiram ;-)

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