Warum eilt die Polizei zur Hilfe wenn sich jemand selber umbringen will?
- es ist keine Straftat
- es ist das eigene Leben .. wenn die Person nicht mehr leben will, ist es ihre / seine Entscheidung
- wenn sie gerettet werden kann, kann die Person sich dann immer noch selber umbringen, kann ja schlecht 24 Stunden jemanden überwachen um den Suizid der Person zu verhindern
10 Antworten
Den Personen muss geholfen werden und es ist Gefahr im Verzug. Selbstmord ist grundsätzlich mit mentalen Krankheiten verbunden und ab dem Punkt wo man soweit ist sich das Leben zu nehmen ist man nicht mehr zurechnungsfähig.
Weil die Leute das oftmals nicht zuhause machen, sondern sich vor den Zug werfen, sich irgendwo aufhängen, oder vom Hochhaus springen. Hier werden andere sowohl psychisch als auch physisch gefährdet.
es ist keine Straftat
Korrekt. Wäre ja auch Quatsch. Womit willst du den Suizidenten noch bestrafen, nachdem er sich umgebracht hat?
wenn die Person nicht mehr leben will, ist es ihre / seine Entscheidung
Deiner Meinung nach vielleicht. Der Rechtsstaat, in dem wir leben, sieht das anders.
Anders, als das Recht auf körperliche Unversehrtheit, ist das Recht auf Leben KEIN verzichtbares Rechtsgut. Das heißt, nur weil es „dein“ Leben ist, hast du nicht automatisch das Recht, es zu beenden. (Was auch gute Gründe hat). Schonmal daran gedacht, dass sich die Person, nachdem sie tot ist, nicht einfach in Luft auflöst und alles vergessen ist?
Derjenige, der die Leiche findet, hat die richtige A****karte. Im schlimmsten Fall wird der seines Lebens nicht mehr glücklich, weil er die Bilder nicht aus seinem Kopf bekommt. Angehörige und Freunde haben teilweise in Folge des Selbstmordes Jahre lang - möglicherweise bis an ihr Lebensende - mit Selbstvorwürfen und sogar Depressionen zu kämpfen. Rettungsdienste und Polizei dürfen sich regelmäßig den Anblick und den Geruch der Leichen antun. Die Polizei muss einen riesigen Ermittlungsaufwand betreiben, um sich erstens um den Abtransport der Leiche zu kümmern und zweitens den Tod zu untersuchen, um Fremdverschulden auszuschließen. So einfach ist das eben nicht mit „ist doch mein Leben“ !
Zu Punkt 3:
Es gibt sowas, wie eine Zwangseinweisung nach dem Gesetz „PsychKG“. Und stell dir vor: Da wird die Person 24h bewacht, um den Suizid zu verhindern! Und es wird daran gearbeitet, der Person zu helfen, damit es ihr besser geht.
Gruß, B.
Die Polizei muss im Rahmen der Gefahrenabwehr eingreifen.
- Wenn sich jemand umbringen will, dann tut er das und die Sache ist erledigt.
- Wenn die Polizei dazu kommt, dann hat sich die Person offensichtlich nicht umgebracht und hat das wahrscheinlich auch gar nicht vor.
- Die Person will also nur die Aufmerksamkeit und möchte gerne, dass sie jemand von ihrem Suizid abhält.
Natürlich gibt es die. Ich habe auch nichts anderes behauptet.
Aber das sind eben Ausnahmen! Die meisten tun es dann eben nicht.
Typischer Schwachsinn bei dem Thema es gab schon etliche Fälle wo Polizei etc. vor Ort waren und die Person dann tatsächlich vom Dach oder der Brücke gesprungen ist.