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Darf meine Mutter das Pflegegeld für ihre Zwecke verwenden?

Hi, ich habe mich das schon länger gefragt und hatte mit meiner Mutter deswegen schon mehrere Diskussionen und Auseinandersetzungen, darf sie das Pflegegeld für sich beanspruchen? (Pflegegrad 4 wegen psychischen Krankheiten z.b starken Depressionen usw. Ich bin 14) Meine Mutter hat das Pflegegeld vor ungefähr 1 Jahr beantragt weil sie behauptet ich sei ein extrem Fall und wäre psychisch so instabil das sie es so nötig hat was ich ihr aber nicht ganz glaube zumal als ich gefragt wurde wie mein Alltag ist mit meinen Erkrankungen sollte ich die Dinge schlimmer dastehen lassen als sie sind hat meine Mutter mir kurz davor gesagt damit es ein höherer Pflegegrad wird ...zu mir sagt sie andauernd sie bekommt 400€ pro Monat an Pflegegeld und wenn ich frage ob ich mal eine Jogginghose für 30€ haben darf sagt sie: „nein, dafür haben wir kein Geld” wenn ich darauf hin dann sage das es nicht das Geld für SIE ist wird sie aggressiv sagt: „DAS IST MEIN GELD UND NICHT DEINS!!!” und sie behauptet auch ständig das das Essen immer teurer wird und deswegen am Ende des Monats die vollen 400€ weg sind. Für mich ist es nicht nachvollziehbar da ich 1. nicht viel esse 2. Ich sehr selten mittlerweile nach Klamotten frage 3.ich MAXIMAL pro Monat 50-60€ ausgebe und sie bestellt sich jeden Monat immer irgendwas wofür sie angeblich kein Geld hat und ich vielleicht jeden 2-3 Monat und wenn nur Sachen die insgesamt 60€ kosten, für mich ergeben ihre Aussagen einfach kein Sinn weil sie mir auch für alles die Schuld gibt z.b das sie am Ende des Monats kein Geld mehr hat oder so das darf ich mir fast jeden Tag anhören, den einen Tag hat sie mich angeschrien weil ich sie damit konfrontiert habe das auch die Sprit kosten für ihren Freund Geld in Anspruch nehmen und ich daran nicht schuld bin...ich habe es langsam einfach satt die Schuld dafür zu bekommen.

LG <3

Familie, Geld, Recht

Käufer nutzt Käuferschutz von PayPal zu unrecht, was tun?

Hallo, ich habe ein Elektronisches Gerät über EB*Y verkauft, der Wert betrug 50€.

Das Gerät war in einem einwandfreien Zustand, besser gesagt "Neuwertig".

Es hatte keine Macken, Kratzer oder andere Beschädigungen.

Es handelt sich hierbei um ein Smartphone (Neupreis liegt nur bei 100€).

Ich habe es gründlich fotografiert, auch im eingeschalteten Zustand.

In meiner Anzeige wurden korrekte Angaben gemacht und der Vermerk "Es handelt sich um einen Privatverkauf unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung oder Rückgabe!" war auch gegeben.

Das Gerät wurde über PayPal (mit Käuferschutz) bezahlt.

Der Versand erfolgte als Versicherter DHL Versand bis 500€ Warenwert.

Nach Erhalt der Ware teilte mir der Käufer mit, dass alles in Ordnung ist und er zufrieden ist.

Knapp 2 Wochen später schreibt mir der Käufer, dass das Smartphone angeblich nun defekt sei.

Er hat den PayPal Käuferschutz in Anspruch genommen und nun bin ich mit PayPal im direkten Kontakt. Ich habe Screenshots der Anzeige und des Chatverlaufs eingereicht, sowie auch Fotos des Smartphones.

Ich bin der Meinung, der Käufer hat das Smartphone selbst beschädigt, warum sonst sollte man sich erst nach 2 Wochen melden?

Ich weiß leider nicht wie ich da wieder raus komme.. er möchte nun sein Geld zurück und das Smartphone ist nun defekt, selbst wenn er es zurück schickt bleibe ich ja auf den Kosten sitzen, da es nun nicht mehr zu gebrauchen ist.

Ich habe leider das Gefühl, dass PayPal viel mehr zum Käufer hält, anstatt richtig auf das Thema einzugehen.

Den Betrag von 50 € haben sie mir bereits von meinem PayPal Konto abgezogen.

Was kann ich nun tun?

Recht, eBay, PayPal-Käuferschutz

Stress mit dem Vermieter Vermieter

Ich habe Streitigkeiten mit meinem Vermieter. Unser Vermieter ist extrem Geldgierig, er kam eines Tages und wollte einfach so die Miete erhöhen, was ich abgelehnt habe, denn er hält die Wohnung nicht in Stand. Wir leben hier mit 5 Personen und haben kaltes Wasser, weil der Boiler kaputt ist. Nachdem ich es mitgeteilt habe, hat er uns darauf bezichtigt, wir hätten die Wechselpumpe ausgetauscht /gestohlen. Ich will ihn nicht mehr reinlassen, da er provoziert, ständig lügt, Nachbarn aufhetzt ect. Ich hatte auch einen Anwalt beauftragt. Seit Dezember letzten Jahres geht das nun schon so, ohne eine Mietminderung, weil der Anwalt nicht meine Interessen vertritt, sondern die Sache hinziehen lässt, aber wir wollen eine Entschädigung für die Entbehrungen die wir tgl. haben.

Ich denke das liegt auch daran dass ich Prozesskostenhilfe beantragt hab und nicht viel Geld habe, sonst würde er mehr tun.Ich bin nämlich Auszubildende.

Ist das denn so in Ordnung? Ich meine, er bekommt ja nicht gerade wenig Geld, er bekommt meines Wissens rund 1000€,er hat lediglich 2 Briefe an den Vermieter geschickt, mit Androhung aber dann die Sache im Sand verlaufen lassen.

Als mein Mann die Kritik aussprach, meinte er, wir müssten nicht ihn dafür benutzen, und kam einfach nicht zum Termin. So stand nun gestern der Vermieter und eine Nachbarin vor der Tür und wollte rein,um die Mängel zu begutachten. Es ist gefährlicher schimmel in und am Haus aussen, kaltes Wasser kommt aus der Leitung, sämtliche Steckdosen sind weggefallen, weil wir im Winter 3 Wochen ohne Heizung waren, da der boiler kaputt war, und ist (auch nach der Reparatur)

In der Wohnung ging es dann wieder mit Lügen los, worauf ich sie vor die Tür gesetzt habe.

Was würden andere an meiner Stelle tun?

Wie weiter vorgehen?

Recht

Wie läuft ein Familienpsychologisches Gutachten ab wenn Kind den Umgang verweigert?

Hallo vielleicht kann uns jemand seine Erfahrungen mit einem Familienpsychologischen Gutachten mitteilen. Beziehungsweise wie das in der Regel abläuft.

Zur Vorgeschichte in Kurzform.

Habe mich 1 jahr nach der Geburt getrennt da Alkohol und Drogen ins Spiel kamen. Seitdem nur Drohungen usw. Vor meinem Umzug gab es ein Urteil zum betreuten Umgang. In der neuen Stadt wurde von Jugendamt der Umgang auf mich geschoben. 3 Jahre unregelmäßig durch absagen von meinem ex. Wenn es umgang gab mit Beleidigungen handgreiflichkeiten vor dem Kind. Hilfe bekamen wir erst nach dem Zusammenbruch im Kindergarten nachdem mein ex vor ihm gedroht hatte mich zu töten. Jetzt geht der kleine seit 2 Monaten zur Traumatherapie. Verfahrensbeistand hat Antrag zum umgangsausschluss gestellt. Da er zwar unter gesetzlicher Betreuung steht aber laut Gutachten (daher Betreuer) immer noch Alkohol und drogenabhängig ist. Ebenso wie paranoide psychotische Störungen hat. Da mein ex vor Gericht aber auf Umgang besteht soll jetzt zu Jugendamt, verfahrensbeistand Psychologin und Richter Befragung ( mein Sohn verweigert jeden Kontakt da er grosse Angst hat ) noch ein Familienpsychologisches Gutachten kommen. Da aber der nächste Termin erst in 3 Wochen bei der Psychologin ist hoffe ich auf Antworten wie das so läuft um meinem Kind 7 Jahre schon ein bisschen erklären zukonnen was gemacht wird um ihm die Angst zu nehmen.

Danke für eure Erfahrungen

Recht, Kinder und Erziehung

Engstelle vorrang?

strecke gesamt 130m Laut Google

zweispurige Dorfstrasse, einseitige von anliegern dicht an dicht beparkt max zwei hofeinfahrten lücken... 30Zone

A: Lininegelenkbus

B: 3,5t L4

Fahrzeug B muss allen Fahrzeugen A vorfahrt gewähren

B hat eine rechtskurve vor sich, bei der mit viel pech schon ein Parker steht.

B muss in den Gegenverkehr um 1. weiterzufahren und 2. bis zur blumenengstelle Y sehen zukönnen. B gewärt gerne vorang wenn er den mehr sehen könnte...

Denn bei X steht auch noch ein UmzugsLKW der über die mittelline hinaus ragt...

dem B kommen teils radfahrer endgegen teils kommen fahrzeuge bei y auch von links/ rechts von der Bundesstrasse was zusätzlich zu beachten ist für b.

es ist 30 zone .B muss halten um radfahrer passieren zu lassen.

B haiost kurz vor der stelle x und sieht an stelle A einen linienbus auf sich zukommen.

B hat keinerlei ausweichmöglichkeiten! er hat schon gut 100m hinter sich gebracht und noch knapp 30 m bis er die stelle y passieren und ausweichen könnte( wie sich später zeigte war zischen y und eine Pkw länge nach x sogar eine ausweichstelle für b..).

Der Linien bus besteht auf seine vorfahrt und fährt bis an die x stelle wo b steht und erwartet von b das er 100m zurückfährt oder aufseite sprung...mit stauenden fahrzeugen parkern, kurvenlage....

und erklärt sich im recht das die b`s( inzwischen mehrzahl) im die VORFAHRT genommen hätte.. anstaht die 30m bei y zu warten und den verkehr aus der engstelle zu lassen.

B istsschon in engstelle gwesene und besteht auf seine VORRANG..

Wer hat recht?

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Recht, Autofahren, Straßenverkehrsordnung, Auto und Motorrad

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