Nach Überholmanöver auf der Autobahn fotografiert. Kann der Hintermann mit einem Foto was "beweisen"?
Moin, ich fuhr heute auf der Autobahn (3-spurig und keine Geschwindigkeitsbegrenzug) ca. 160km/h einem Auto hinterher. Irgendwann war vor ihm frei und somit wollte ich überholen. Habe 1x Lichthupe gegeben, damit er auf den mittleren Streifen fährt, da der frei war. Dann als er extremst langsam rüber gefahren ist, hab ich ihn überholt. Ca. 1km später fährt er (Ü60) dicht auf und seine Beifahrerin (auch Ü60) macht ein Foto von meinem Heck.
Das Foto wurde NACH all dem Manöver gemacht.
Können die was damit bewirken? Der Vorgang war ja abgeschlossen und mit einem Foto kann man ja nichts "beweisen" was vorher geschehen ist, oder?
Die sind ja in der Beweispflicht, oder?
Da ich im Außendienst bin, bin ich auf meinem Wagen angewiesen. Über jede Antwort würde ich mich sehr freuen.
Schöne Grüße
9 Antworten
Ja klar, er kann bewesien, dass Du am steur saßt, damit brauchst Du nicht zu kommen mit.... gefahren? Weiss nich wer.....
Zur Lichthuber jedoch, wenn Du weit genug weg warst, den Sicherheitsabstand zu dem Zeitpunkt eingehalten hattest, darfst Du mittels Lichthube Deine Überhohlabsicht bekannt geben.
Wenn Du näher dran warst, kommen wir eventuell in den bereich einer Nötigung.
Es ist durchaus verständlich,d ass einem eine Schnarchnase auf den Sender gehen kann, der links bleubt, selbst wenn rechts frei ist bis zum Horizont.
Jedoch ist Drängeln nicht eben günstig.
Dennoch wird man ihm, wenn er meint, Anzeige erstatten zu müssen, sicherlich auch ein Bußgeld aufbrummen - zuzüglich könntest Du eine Gegenanzeige erstatten, in welcher Du gesehen hast, dass der mehrfach in seinen Spiegel geschaut hat und absichtlich links weiter gefahren ist.
Das hilft Dir nichts, aber er ist auch dabei.
Sind halt 2 Zeugen, gegen deine Aussage. Die werden wohl das Foto gemacht haben, um sich dein Nummernschild zu merken.
Nein, können sie nicht. Lichthupe darfst du geben, wenn du nicht auch noch dich auffährst. Entspann dich.
Lichthupe habe ich gegeben und dann als ich seinen Blinker gesehen habe, bin ich etwas dichter aufgefahren. Aber der war 50 Prozent auf der linken Spur und 50 Prozent auf der mittleren Spur. Also hat mega langsam die Spur gewechselt.
Ja, denn jetzt kannst du ihn anzeigen, wegen Verstoßes gegen die DSGVO. 😉
Mal im Ernst, was wir er damit beweisen ? Er hat weder einen geeichten Tacho, noch irgendeine Möglichkeit, deine Geschwindigkeit zu ermitteln. Die Polizisten werden höchsten einen Lachkrampf kriegen, wenn er damit auf irgend einer Wache auftaucht und dich anzeigen will.
Lichthupe darf man schon machen. Natürlich nur 1x und mit entsprechendem Abstand. Macht man das mehrmals, und fährt dabei auch noch dicht auf, dann wirds zur Nötigung.
Naja, könnt natürlich auch schlecht für dich ausgehen wenn die behaupten du hast denen schon längere Zeit bedrängt und laufend Lichthupe gegeben. Darum läuft bei mir auch grundsätzlich die Dashcam mit, eben für solche und änliche Fälle. Die Aufnahmen werden ständig überschrieben.
Nein, ich fuhr ca. 5 km hinter ihm her, ohne zu drängeln oder sonstiges. Dann, als ich gemerkt hatte, dass vor ihm frei ist und er immernoch nicht überholt, habe ich 1x Lichthupe gegeben und dann als er extremst langsam auf den mittleren Streifen wechseln wollte, war ich etwas dicht aufgefahren. Das Foto haben die aber ca. 5 min später gemacht.