Kann ich den Täter nur mit dem Kennzeichen anzeigen?
Moin ich und meine 3 Familienmitglied fahren gerade auf der Autobahn nach Hamburg. Wir wechseln auf die 2 Spur um einen LKW zu überholen und es kommt ein Auto von hinten auf uns zu fährt etwa die selbe Geschwindigkeit wie wir, beschleunigt dann aber plötzlich als wir schon auf der 2 Spur sind erwartet wahrscheinlich das wir wieder auf die äußer Spur fahren und bremst dann hinter uns ab und zeigt uns den Mittelfinger. Soweit so gut, naja wir wechseln also wieder auf die äußere Bahn der Mann überholt uns zeigt uns dabei den Mittelfinger und fährt ein Stück auf unsere Spur und bremst sehr stark wir machen also eine Vollbremsung und bauen fast einen Unfall. Der Mann rast weiter und leider konnten wir nur schnell das Kennzeichen ablesen und kein Foto machen. Ich wollte jetzt also fragen ob wir ihn so zusammen anzeigen können oder ob das nicht reicht da wir keine Beweise haben? Wir können es alle 4 bezeugen und wir sind sehr in Panik geraten.
Danke schonmal für die Antworten
Anton
15 Antworten
Ihr könntet das als gefährlichen Eingriff und/oder Nötigung anzeigen. Auch ohne Foto. Der Fahrer, sollte man ihn ermitteln können - bekäme allerdings Gelegenheit, seine Sicht der Dinge zu schildern.
Wie weit das geht und wie es ausgeht, hängt vom Richter und den Glaubwürdigkeiten ab.
Gruß S.
Wir wechseln auf die 2 Spur um einen LKW zu überholen und es kommt ein Auto von hinten auf uns zurgerasst
Und wenn es kracht ist der Fahrer Deines Fahrzeuges schuld.
Und man kann es als Straßenverkehrsgefährung begründen, auch eine Straftat.
Man hat den Fahrstreifen nur zu wechseln, wenn niemand angerast kommt.
überholt uns zeigt uns dabei den Mittelfinger und fährt ein Stück auf unsere Spur und bremst sehr stark
Beleidigung und gefährlicher Eingriff.... beides Straftaten.
Wir können es alle 4 bezeugen
Ja klar, reicht. Aber euer Verhalten kommt dabei halt auch zur Sprache....... ob das o klug ist?
Ja, sofern der Fahrer damit zweifelsfrei ermittelt werden kann.
Straftaten nach StGB 185, 315 c und 240 lese ich aus der Schilderung.
Solche Leute gehören angezeigt, 4 Zeugern das reicht.
Anzeigen bringt auch mit Kennzeichen was, mti Zeugen und ohne Foto.
Es gibt ja Zeugen die deine Version bestätigen können. Kennzeichen und Uhrzeit habt ihr. halter wird die Polizei ermitteln und zur Rede stellen (kenne das, ist nem Arbeitskollegen von mir passiert). Natürlich kann der behaupten, er sei nicht gefahren, er hätte das Fahrzeug verliehen. Er wird dann aber den Fahrer dem er das Auto ausgeliehen hat nennen müssen. Tut er das nicht, kann ihm drohen in der Zukunft ein Fahrtenbuch führen zu müssen (das ist schon doof genug für ihn, denn ignoriert er das, wird es das nächste Mal bei der Ausrede extrem teuer wenn er es dann nicht vorlegen kann).
Aber andererseits könnt ihr ihn identifizieren, falls ihr ein Bild von ihm seht, denn ihr habt ihn ja gesehen wie ich es verstanden habe. Das wird der Polizei durchaus reichen.
Am Ende wird es, egal wie, sehr unangenehm für ihn, also selbst wenn er es schafft sich rauszureden. Aus meiner Sicht aber trotzdem sinnvoll die Anzeige durchzuführen. Geht eh auf Kosten der Steuerzahler und dient der künftigen Sicherheit des Allgemeinwohls. Also absolut ok.