Auffahrunfall Konsequenzen in der Probezeit?
Ich hatte letztens einen Auffahrunfall mit Personenschaden auf der Autobahn (wegeunfall von der Arbeit). Ich fuhr auf der Linken Spur, jemand bremste vor mir sehr stark ab (Bis zum Stillstand) wo ich es bemerkt habe bin ich sofort auch auf die Bremse (es war nass) aber es war schon zu spät, ich bin dem Vordermann leicht drauf gefahren. 1 sek später fuhr ein weiteres Auto sehr stark in meins rein. Das Auto vom Hintermann war ein Totalschaden, das Auto wo ich drauf gefahren bin hatte Plastik abgebrochen, meins hatte vorne leichte Kratzer bzw. wenige Spuren des Unfalls. Wir 3 des Unfalls gaben alle leichte Schmerzen an der Vordermann Leichte Rückenschmerzen, ich Kopfschmerzen und der Hintermann auch überall. Es erreichte mich schon ein Brief von der Polizei wo ich als Zeuge und Verletzter aussagen musste und entscheiden konnte ob ich Anzeige gegen die die mir rein gefahren ist mache oder nicht. Die Frage ist, wenn der Vordermann auch Post bekommt und eine Anzeige gegen mich macht, was könnte genau passieren? da ich noch in der Probezeit bin und ich den Führerschein für meine Arbeit brauche.
3 Antworten
Du verlierst den Führerschein ja nicht! Solltest du einen Punkt für "nicht angepasste Fahrweise" bekommen, bedeutet das in der 1. Stufe der PZM Aufbauseminar und Verlängerung der Probezeit um weitere 2 Jahre.
Ich verstehe nicht, warum Inhaber des Führerscheins auf Probe oftmals so ein immenses Informationsdefizit haben, was das ist und wie die PZM aufgebaut sind.
Gruß S.
Du warst in der Mitte. Du wurdest praktisch auf das vor dir fahrende Auto geschoben.
Verursacher ist folglich der hinter dir.
Bitte, hab nicht so Angst um deinen Führerschein, sondern stelle Forderungen an den hinter dir. Ungenügender Sicherheitsabstand auf nasser Fahrbahn. Er hätte nicht auf dich auffahren dürfen.
Reiche bei deinem KFZ Versicherer einen Schaden ein. Denn du hast den vor dir erwischt. Weil du da drauf geschoben wurdest.
Stelle Ansprüche an die Versicherung des KFZ hinter dir. Fahre vorher in deine Werkstatt und sie sollen die Schadenhöhe an deinem Auto einschätzen. Wenn es dir nicht gut geht, dann laß dich krank schreiben und nimm dir einen Anwalt. Nur ein Anwalt kann die Höhe des Schmerzensgeldes einschätzen.
Es sind 2 verschiedene Sachen. Deine Forderungen an den hinter dir und die Schadenabwehr deiner KFZ Haftpflicht, bei dem vor dir.
Wie geschrieben, reiche einen Schaden bei deiner KFZ Haftpflichtversicherung ein und die prüft alle Forderungen und wehrt unberechtigte Ansprüche ab.
Gleichzeitig mußt du deine Forderungen an den hinter dir stellen.
Selbst wenn (Schilderung ist anders), würde das trotzdem keine Rolle spielen, weil der Abstand dann eben doch zu gering war.
Soweit ich weiß, kann man dich nur belangen, wenn du für den Unfall verantwortlich bist. Da das aber ein Auffahrunfall war, und du (vermutlich) den Unfall nicht verursacht hast, glaube ich nicht, dass das Konsequenzen für dich hat. Das kann man aber jetzt als Außenstehender schlecht beurteilen. Im Schlimmsten Fall wird deine Probezeit nur verlängert - bin mir aber nicht sicher.
Da das aber ein Auffahrunfall war, und du (vermutlich) den Unfall nicht verursacht hast
Hat er aber, da er seinem Vordermann aufgefahren ist.
Ihr müsst aufmerksamer lesen!
Der FS saß dem Vordermann schon auf, als ein Dritter reingefahren ist. Er hat das Schadensbild verschlimmert, aber nicht allein verursacht. Da müssen Gutachter klären, wer wie viel % von was bekommt. Auch der Erste wird evtl nicht leer ausgehen.
Nein.
In der Frage steht, dass er aufgefahren ist, erst kurz danach fuhr ihm jemand auf.