Wer würde hier Schuld bekommen?

2 Antworten

Du hättest auf jeden Fall vor dem Spurwechsel sorgfältig prüfen müssen, ob die rechte Spur frei ist. Dazu gehört auch, dass sich kein schnelleres Fahrzeug von hinten nähert (egal, ob erlaubt oder verboten). Du trägst also auf jeden Fall eine gewisse Schuld - aber nicht unbedingt zu 100 %. Wie hoch Dein Schuldanteil vom Gericht gesehen wird, ist sehr individuell (es gibt nicht nur 0%, 50% und 100%, sondern auch noch alle Abstufungen dazwischen!).

Dabei spielt eine Rolle:

  • War Deine Fahrgeschwindigkeit eindeutig über 60 km/h? Dann hätte der Transporter überhaupt nichts rechts vorbeifahren dürfen. Rechts Überholen auf der Autobahn ist verboten. Nur bei sehr langsamem Verkehr (Stau etc.) darf mit maximal Tempo 60 auch rechts vorbeigefahren werden. Wenn der Transporterfahrer eindeutig gegen eine Verkehrsregel verstossen hat, und diese mit dem Unfall zu tun hat, dann bekommt er auf jeden Fall eine Teilschuld. Aber man kann nicht pauschal sagen, wie hoch diese Teilschuld angesetzt wird.
  • Wie schnell fuhr der Transporter tatsächlich? Wenn Du schon über 60 fuhrst, ist die Sache eindeutig - siehe oben. Wenn Du weniger als 60 fuhrst, dann müsste man genauer prüfen, wie schnell der Transporter war. Begründung auch siehe oben.

Ich bin Verkehrsjurist und kann Dir daher eine kompetente Auskunft erteilen.

Allerdings fehlen mir noch drei wesentliche Informationen:

Wo hat der Unfall stattgefunden (in welchem Land/Staat - da gibt es unterschiedliche Regelungen)?

War die Autobahn im Stadtgebiet?

Herrschte Stop-and-Go-Verkehr?

Grundsätzlich hat jener, der die Fahrspur wechselt, immer das Nachsehen und ist "schuld".

Im Stadtgebiet (auch auf Autobahnen) gilt das Prinzip der "freien Fahrspurwahl" - was bedeutet, dass auch rechts überholt werden darf.

Eine 50:50-Haftungsteilung sehe ich unrealistisch, weil Du die überhöhte Geschwindigkeit des Unfallgegners nachweisen müsstest.

Eichbaum1963  04.10.2023, 21:56

Ahäm...

Im Stadtgebiet (auch auf Autobahnen) gilt das Prinzip der "freien Fahrspurwahl" - was bedeutet, dass auch rechts überholt werden darf.

Nö. Auch innerorts nicht auf Autobahnen mit Zeichen 330.1! Straßen ohne dieses Zeichen sind keine Autobahn!

(3) Innerhalb geschlossener Ortschaften – ausgenommen auf Autobahnen (Zeichen 330.1) – dürfen Kraftfahrzeuge mit einer zulässigen Gesamtmasse bis zu 3,5 t auf Fahrbahnen mit mehreren markierten Fahrstreifen für eine Richtung (Zeichen 296 oder 340) den Fahrstreifen frei wählen, auch wenn die Voraussetzungen des Absatzes 1 Satz 1 nicht vorliegen. Dann darf rechts schneller als links gefahren werden.

StVO, § 7, Abs.3

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DennisM2605 
Fragesteller
 04.10.2023, 21:58

1. Es fand in Deutschland in Bayern statt

2. Die Autobahn war die A9 außerhalb von Stadtgebiet Höhe Ausfahrt Garching Nord

3. Kein Stop and Go Verkehr. Sprich über 60kmh. Ich war ca. mit 90kmh unterwegs. Der Transporter kam mit geschätzten 120kmh auf der rechten Spur an

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