Rechts überholen auf der AutoBahn?
Hallo,
ich war gestern auf der A7. Da die Autobahn bisschen voll war, habe ich mich dazu entschieden, nur max. 150km/h zu fahren.
Die AB hatte drei Spuren. Ich war in der Mitte, mit ca. 140km/h und wollte ein LKW überholen, der mit 80 auf der rechten Spur fuhr. Dahinter war ein Transporter, der dann ohne blinken auf meine Spur wechselte und auch zwischen 80-100 km/h fuhr.
Als ich den Transporter sah, wollte ich schnell auf die linke Spur wechseln, als ich aber sah, dass auf der linken Spur zwei schnelle Autos (200km/h+) auf uns zu kommen, habe ich aus Reflex über den Standspur überholt und mich dann wieder eingeordnet und per Warnblinker entschuldigt. Wenn mich die Polizei gesehen hätte, hätte ich dann die volle Schuld bekommen?
Bremsen wäre sehr eng, weil auch dir Fahrbahn bisschen nass war. Es hat aber in dem Zeitpunkt nicht geregnet. Außerdem war ich nicht sicher, ob eine Bremsung ausreichte.
8 Antworten
Ja, definitiv. Zumal du ja deinen Überholvorgang sogar noch fortgesetzt hast, anstatt nach einer (gemächlichen) Bremsung wieder auf deine Spur zu gehen.
Die volle kann ich nicht sagen. Problem ist, wenn man über 130 km/h fährt, zumal bei nasser Fahrbahn, hat man gleich schlechtere Karten vor Gericht.
Du sprichst von 150 km/h kannst aber nicht bremsen, weil die Fahrbahn nass ist?
Dann darfst du gar nicht 150 km/h fahren. Wäre es bei der Aktion zu einem Unfall gekommen hättest du einen erheblichen Schuldanteil bekommen.
Wenn die Umstände es erfordern, man also keine andere Wahl hat , um einen Unfall zu verhindern, muss man eben manchmal Ausnahmen von den Regeln machen.
Um einen Unfall zu verhindern ja.
Aber nicht um einen LKW rechts zu überholen.
Die A3 ist ein Sonderfall, da sie Köln, Frankfurt mit Nürnberg verbindet und dementsprechend sehr viel mehr reinrassige, edle Gestüte vertreten sind, als auf den anderen Strecken. Die A1 hat ähnliche Tendenzen, aber die Achse Frankfurt - Nürnberg ist schwer zu überbieten.
Das ist egal, welche Autos da unterwegs sind. Es gelten die gleichen Regeln, nämlich die StVO.
Das ist, als würde man geblitzt werden und sagen: "Wofür hab ich denn einen Porsche?"
"Das ist egal, welche Autos da unterwegs sind. Es gelten die gleichen Regeln, nämlich die StVO."
Ich war mal mehr als drei Jahre Radkurier in einer deutschen Großstadt und kann das so nicht unterschreiben, bzw. würde stark berhaupten du machst dir da was vor - je teurer, desto größere Verkehrssünder bedeutet nicht automatisch desto mehr Anzeigen.
Außerdem scheinst Du ein einmaliges Talent zu haben, die gefahrene Geschwindigkeit von anderen Fahrzeugen perfekt zu bewerten. Das hätte Dich ganz bestimmt nicht von einer Geldstrafe und 1 Punkt in Flensburg bewahrt.
Eine angepasste Geschwindigkeit sind 140/150 km/h bestimmt NICHT, wenn es "ein bisschen voll" war.
Hier fehlt bei Dir vermutlich Einiges an Erfahrung - die Einsicht ist jedoch vorhanden.
Aber "Einschalten des Warnblinkers als Entschuldigung" habe ich ebenfalls vergeblich in der Straßenverkehrsordnung gesucht.
Das war alles NICHT gut.
Er hätte schon weit vorher seine Geschwindigkeit verringern müssen. Des Weiteren schrieb er, dass die Autobahn voll war, er dennoch 140 gefahren ist. Das ist immerhin über Richtgeschwindigkeit, die man selbst bei GÜNSTIGEN Bedingungen nicht überschreiten sollte. Er hat also eine deutlich überhöhte Betriebsgefahr gehabt.
Er hätte schlicht bremsen können. Die Hintermänner auf der gleichen Spur sind dabei nicht zu beachten, die müssen genau so auf die Vordermänner schauen wie du auch.