Mit überhitztem Motor auf der Standspur fahren?
Ich bin letztens auf der Autobahn (rechte Spur) gefahren und es war Stau. Auf der Standspur kam ein etwas älterer Wagen (aber kein Oldtimer) mit Warnblinker angefahren. Ich dachte zuerst, er möchte einfach am Stau vorbeifahren und habe ihn nicht durchgelassen; bin zwecks Rettungsgasse ohnehin weit rechts gefahren. Als er anhielt, die Motorhaube öffnete und mir den Mittelfinger zeigte, kapierte ich, dass er wohl Fahrtwind brauchte.
Nun die eigentlichen Fragen: Ist es erlaubt, auf der Standspur bei einer "Panne" (Motorüberhitzung) zu fahren? Ist und bleibt ja eine Standspur.
Macht es aus technischer Sicht überhaupt Sinn, Fahrtwind zu erzeugen? Die Luft wird doch bei den meisten Fahrzeugen ohnehin mittels Ventilator angesaugt.
3 Antworten
Wenn der Motor heiß läuft und es ist noch Kühlwasser drin, soll man stehen bleiben, den Motor laufen lassen und Heizung voll aufdrehen um Wärme abzuführen.. Meist überhitzt ein Motor aber weil das Wasser fehlt oder die Pumpe defekt ist ect. Dann nutzt auch keine Heizung, da die Wärme nicht ab transportiert wird. Gleiches gilt für Fahrtwind. Der Kühler kühlt runter. Wenn da kein Wasser mehr durch geht, wird auch nichts mehr vom Wind gekühlt... Dazu kommt, dass der Motor zum fortbewegen des Fahrzeuges mehr Hitze erzeugt, wie der Fahrtwind kühlen könnte. Er hat sich also eh mehr geschadet, wie es nutzen gehabt hätte. Vlt wollte er einfach nur runter, damit er nicht auf der Autobahn stehen musste. Aber erlaubt ist das nicht...
Wenns um techn. Problem geht, soll man auf gar keinen Fall weiterfahren. Hier zb, ein fahrtwind im Stau könnte nicht helfen. Entweder der sensor ist kaputt oder der kühler.
Was der genau vor hatte lässt sich so kaum sagen.
Jeder andere wäre auf den Standstreifen gefahren und hätte den ADAC gerufen.
Und bei Stau mit Warnblinker am Standstreifen fahren ist verboten (gibt kleine Ausnahmen).
Der Mittelfinger wäre den Kerl auch teuer gekommen.
Wenn seine Karre zickt sollte er in die Werkstatt fahren oder den Bock stehen lassen.
Stimmt, aber dafür ist ja die Rettungsgasse da (sollte sie zumindest)
sollte, ja ... und ich weiss nicht genau ob die Regelung noch gilt. das war die kleine Ausnahme :D
Und bewirkt der Fahrtwind überhaupt mehr Kühlung oder nicht?
Bin eigentlich von normal sterblichen PKW-FahrerInnen ausgegangen :)
eigentlich sinnlos, was soll das bischen Wind schon kühlen, der Motor läuft doch in der langsamen Drehzahl heisser als unter voller Fahrt.. ich denke der hat nur versucht sich vor zuschummeln und dann die Motorhaube so alibimäßig aufgemacht.
gibt wohl keine Ausnahmen ;)