Abschleppen auf Kraftfahrstraße mit <50km/h?

7 Antworten

Situationsbedingt, warum sollten die das nicht dürfen; ersetze das Fahrzeug mit einem LKW, der darf auch nur 60 fahren über 7,49T.

ob das Abschleppen erlaubt war, steht auf nem anderen Blatt. zur nächsten Werkstatt, auf jeden Fall

Die Einschränkungen des §15a StVO gelten nur für Autobahnen, nicht für Kraftfahrtstraßen. Insofern ist die Antwort auf Deine Frage: ja, der durfte das!

Soweit ich weiß ist nur auf der Autobahn abschleppen verboten(bzw. muss man so früh wie möglich abfahren).

Auf Kraftfahrstraßen darf man das.

ist doch ok,besser langsam und sicher wie zu schnell.klar warnblinker hätte er anmachen müssen

MarkusRiesrand 
Fragesteller
 30.11.2020, 12:29

§ 3 StVO Absatz 2 besagt:

"Ohne triftigen Grund dürfen Kraftfahrzeuge nicht so langsam fahren, dass sie den Verkehrsfluss behindern."

Das Abschleppen ist sicherlich ein triftiger Grund.

Ich vermute aber mal, dass diese Triftigkeit erlischt, sobald sich das Langsamfahren vermeiden lässt (was ja Sinn von § 3 StVO Absatz 2 wäre), nämlich genau dann, wenn eine geeignete Abfahrt kommt. 

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peterobm  30.11.2020, 13:18
@MarkusRiesrand

falsch, einen Kleinlkw repariert eben NICHT jede Werkstatt. es reicht aus um zu einer markengebunden Fachwerkstatt zu fahren.

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Seit wann ist das so, bei spiegelglatter Straße oder Stau haben alle mindestens 60 km/h zu fahren?

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
martinreschke  30.11.2020, 10:50

Das ist aber nicht technisch bedingt.

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MarkusRiesrand 
Fragesteller
 30.11.2020, 12:23

Wie albern! Es geht hier nicht um eine besondere Wetter- oder Verkehrssituation, wo man eh langsamer fahren muss, sondern um eine Abschlepp-Situation.

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schleudermaxe  30.11.2020, 15:49
@MarkusRiesrand

Ebend, manchmal eben per Schrittgeschwindigkeit.

Laut Frage geht es um das Dürfen, nicht um das Können.

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