Überholverbot auf zweispuriger Straße?

5 Antworten

Da du bereits auf der linken Spur unterwegs warst und schneller, als der Verkehr rechts, war dein Verhalten in Ordnung. Ein Überholvorgang besteht aus zwei Spurwechseln, deshalb kann hier nicht von Überholen gesprochen werden. Das Schild ist in dieser Situation so zu verstehen, dass ein rechts fahrendes Fahrzeug keinen Überholvorgang mehr einleiten darf (da die linke Spur endet).

Das Überholverbot gilt ab dem Verkehrszeichen. Das bedeutet, dass Überholvorgänge bis dahin abgeschlossen sein müssen. Überholen setzt keinen Fahrstreifenwechsel voraus. Es ist daher egal, ob man sich schon auf dem linken Fahrstreifen befindet oder nicht.

Überholverbot und Reißverschlussverfahren widersprechen sich nicht. Im Gegenteil, das Überholverbot soll dafür sorgen, dass auf allen Fahrspuren gleichmäßig schnell gefahren und so das Reißverschlussverfahren erleichtert wird.

Doch, es ist verboten, durchzuziehen, Du hast den Überholvorgang abzubrechen. Das Verbot gilt ab dem Schild.

Das Schild sagt aus, dass ab dort Überholverbot gilt. Egal wie viele Fahrstreifen die Straße hat.

und widerspricht halt dem Reißverschluss irgendwie.

Nö , tut es nicht.

Ich denke eigentlich, dass es nicht verboten ist, noch jemanden zuende zu überholen

Irrelevant, was du so denkst. Ab dem Schild bist du in einem verbotenen Überholvorgang.

Und das Schild kommt keineswegs überraschend, das siehst du schon hunderte Meter vorher.