Einfädelungsstreifen benutzen um rechts zu überholen?
Hallo Zusammen,
heute habe ich mir die o.g. Frage gestellt.
Nehmen wir an eine zweispurige Autobahn wäre komplett frei und direkt neben einer Autobahn einfahrt (auch komplett frei) würde ein LKW einen anderen LKW überholen und beide Spuren würden somit besetzt sein.
Dürfte ich in so einer Situation rüber zum Einfädelungsstreifen wechseln und die beiden LKWs überholen (unter Einhaltung aller üblichen Regeln: keine Verkehrsbehinderung, nicht über die durchgezogene Linie etc.)? Also würde quasi am Beginn des Streifens rüber gehen und kurz vor Ende wieder auf die Autobahn auffahren, ohne niemanden zu gefährden.
Ich habe lange im Internet gesucht und nichts gefunden. Das einzige was ich herausbekommen habe, ist was im StVO steht:
STVO Paragraph 7a:
(1) Gehen Fahrstreifen, insbesondere auf Autobahnen und Kraftfahrstraßen, von der durchgehenden Fahrbahn ab, dürfen Abbieger vom Beginn einer breiten Leitlinie rechts von dieser schneller als auf der durchgehenden Fahrbahn fahren.
(2) Auf Autobahnen und anderen Straßen außerhalb geschlossener Ortschaften darf auf Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden als auf den durchgehenden Fahrstreifen.
Die o.g. Situation würde also dem nicht widersprechen, oder?
4 Antworten
Ganz klare Antwort. Nein das darfst du nicht. Du darfst zwar beim Beschleunugungsstreifen rechts überholen wenn du von einer Auffahrt auf die Autobahn auffahren willst. Du darfst aber nicht von der Autobahn auf den Beschleunugungsstreifen wechseln um jemanden rechts zu überholen.
Natürlich darf man rechts auf der Einfädelspur schneller fahren als auf den anderen Spuren, darf diese aber nicht mehr Richtung Autobahn verlassen! Es ist eine Spur auf die man abgefahren ist um die Autobahn zu verlassen. Weil das so ist besteht eine Gefahr für den übrigen Verkehr wenn man wieder auf die Autobahn einlenken würde. Die beiden Lastwagenfahrer sind mit ihrem schon nicht ungefährlichen Vorgang beschäftigt und müssen keinen von Rechts kommenden Fahrer erwarten.
Du würdest mit diesem Verhalten sogar mehrere Paragraphen verletzen, wenn man die entsprechende Stelle untersuchen würde, was der Richter sicher veranlassen würde wenn es nicht durch die Polizei schon gemacht worden wäre.
Nein ich verwechsle gar nichts. ER fährt in seiner Beschreibung auf der Autobahn und er darf dann nicht auf den Einfädlingsstreifen fahren. Alles Andere sind normale Auffahrsituationen , die täglich tausende Male vorkommen .
Du schreibst, dass man einen Einfädelungsstreifen nicht Richtung Autobahn verlassen darf! Es ist eine Spur auf die man abgefahren ist um die Autobahn zu verlassen.
Du solltest dich vielleicht mal über den Begriff "Einfädelungsstreifen" informieren.
Kleine Hilfestellung:" Sie verläuft parallel zur rechten Autobahnspur, ist meistens 250 Meter lang und geht am Ende in den Seitenstreifen bzw. die Standspur über.
Das der FS den für seine Zwecke nicht nutzen darf ist unstrittig.
Lass Deine Belehrungen bitte. Das Wort Einfädelstreifen und Ausfädelstreifen ist wohl eine Deutsche Formulierung, bei uns redet mann von Ausfahrt und Einfahrt auf eine Autobahn und nicht von Näharbeiten und dann ist alles klar.
Wenn jemand Begriffe und ihre Bedeutung nicht kennt, ist es doch wohl legitim ihn darüber aufzuklären.
Falls du das als Belehrung interpretierst, dann ist es halt so.
Gf ist nunmal ein deutsches Forum, da sind deutsche Formulierungen die Regel.
Du benutzt die Fahrstreifen ja nicht zum Auf- bzw Abfahren von der Autobahn. Daher würde das ziemlich sicher als rechts überholen gewertet werden.
Die Beschleunigungsspur geht nicht von der Autobahn ab sondern auf sie zu. Du würdest also ein Bußgeld riskieren.
Ich glaube du verwechselt gerade den Einfädelungsstreifen mit dem Ausfädelungsstreifen, kann das sein?