Einfädelungsstreifen benutzen um rechts zu überholen?

3 Antworten

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Du sitzt einem Missverständnis auf:

Dass auf einem Einfädelungsstreifen schneller gefahren werden darf, ist keine Erlaubnis, rechts zu überholen!

Denn wenn du von einer anderen Straße kommst, auf dem Einfädelungsstreifen neben einem anderen landest und dann schneller fährst als dieser, überholst du ihn nicht. Du fährst schneller als er, du fährst an ihm vorbei, du scherst vor ihm ein - aber weil du vorher nicht hinter ihm gefahren bist, überholst du ihn nicht. Du fädelst dich nur in den fließenden Verkehr ein und hattest halt auf der Straße, von der du kommst, eine höhere Geschwindigkeit als auf der rechten Spur der Straße gefahren wird, auf die du wechselst.

In deinem Beispiel bist du aber vorher auf derselben Straße hinter dem Fahrzeug gefahren, an dem du vorbei kommen möchtest. Also überholst du es. Und dann bist du eben ganz schlichtweg bei § 5 Abs. 1 StVO:

Es ist links zu überholen.

Davon ab darfst du auch nicht von der durchgehenden Fahrbahn auf den Einfädelungsstreifen wechseln, denn ein Einfädelungsstreifen ist ein Einfädelungsstreifen ist keine Fahrbahn. Und gemäß § 2 Abs. 1 StVO ist nunmal die Fahrbahn zu benutzen.

Fahrzeuge müssen die Fahrbahnen benutzen, von zwei Fahrbahnen die rechte.

Du hast also außer im Rahmen des Einfädelns nichts auf dem Einfädelungsstreifen zu suchen.

Natürlich darf man rechts auf der Einfädelspur schneller fahren als auf den anderen Spuren, darf diese aber nicht mehr Richtung Autobahn verlassen! Es ist eine Spur auf die man abgefahren ist um die Autobahn zu verlassen. Weil das so ist besteht eine Gefahr für den übrigen Verkehr wenn man wieder auf die Autobahn einlenken würde. Die beiden Lastwagenfahrer sind mit ihrem schon nicht ungefährlichen Vorgang beschäftigt und müssen keinen von Rechts kommenden Fahrer erwarten.

Du würdest mit diesem Verhalten sogar mehrere Paragraphen verletzen, wenn man die entsprechende Stelle untersuchen würde, was der Richter sicher veranlassen würde wenn es nicht durch die Polizei schon gemacht worden wäre.


lilatrudi  22.05.2024, 08:22
Natürlich darf man rechts auf der Einfädelspur schneller fahren als auf den anderen Spuren, darf diese aber nicht mehr Richtung Autobahn verlassen!

Ich glaube du verwechselt gerade den Einfädelungsstreifen mit dem Ausfädelungsstreifen, kann das sein?

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Walter159  22.05.2024, 15:51
@lilatrudi

Nein ich verwechsle gar nichts. ER fährt in seiner Beschreibung auf der Autobahn und er darf dann nicht auf den Einfädlingsstreifen fahren. Alles Andere sind normale Auffahrsituationen , die täglich tausende Male vorkommen .

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lilatrudi  22.05.2024, 16:26
@Walter159

Du schreibst, dass man einen Einfädelungsstreifen nicht Richtung Autobahn verlassen darf! Es ist eine Spur auf die man abgefahren ist um die Autobahn zu verlassen.

Du solltest dich vielleicht mal über den Begriff "Einfädelungsstreifen" informieren.
Kleine Hilfestellung:" Sie verläuft parallel zur rechten Autobahnspur, ist meistens 250 Meter lang und geht am Ende in den Seitenstreifen bzw. die Standspur über.

Das der FS den für seine Zwecke nicht nutzen darf ist unstrittig.

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Walter159  22.05.2024, 16:38
@lilatrudi

Lass Deine Belehrungen bitte. Das Wort Einfädelstreifen und Ausfädelstreifen ist wohl eine Deutsche Formulierung, bei uns redet mann von Ausfahrt und Einfahrt auf eine Autobahn und nicht von Näharbeiten und dann ist alles klar.

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lilatrudi  22.05.2024, 17:30
@Walter159

Wenn jemand Begriffe und ihre Bedeutung nicht kennt, ist es doch wohl legitim ihn darüber aufzuklären.
Falls du das als Belehrung interpretierst, dann ist es halt so.
Gf ist nunmal ein deutsches Forum, da sind deutsche Formulierungen die Regel.

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Du benutzt die Fahrstreifen ja nicht zum Auf- bzw Abfahren von der Autobahn. Daher würde das ziemlich sicher als rechts überholen gewertet werden.