Mittelfinger Verkehr?

12 Antworten

Mal abgesehen davon, dass es eine unnötige Aktion von Dir war, auch wenn man es nachvollziehen kann, solltest Du Dir keine Gedanken darum machen, dass der andere Verkehrsteilnehmer ein Foto gemacht hat.

Gut wäre es, wenn Du eine Dashcam im Auto gehabt hättest, dann hättest Du seine Fahrmanöver und sein Ausbremsen von Deinem Auto im Stau, per Film belegen können. Einen besseren Zeugen gibt es nicht.

Aber dieser Fahrer hat sich mehr falsch verhalten, als Du, indem er Dich zum Anhalten genötigt hat. Und außerdem bei rollendem Verkehr ausgestiegen ist, um dieses Foto zu machen. Sein Verkehrsverstoß wiegt weitaus schwerer als Dein unkontrollierter Mittelfinger. Du könntest ihn wegen Nötigung anzeigen.

Beide könnt Ihr aber nur etwas anzeigen, wenn Ihr es auch beweisen könnt und das kann keiner von Euch. Außer Du hättest eine Dashcam.

Wenn er keinen Beweis (z.B. neutralen Zeugen) für deine Verwendung des Mittelfingers hat, steht Aussage gegen Aussage und das reicht nicht für ein Verfahren. In Ruhe weiteres abwarten (aber den mittleren Fingen besser nicht mehr in dieser Form verwenden).

Meine Meinung: Mach dir mal keine Sorgen.

Jemanden auf der Straße zum Anhalten zu zwingen, ist ggf. eine Nötigung oder sogar ein gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr.

Es stellt sich auch die Frage, ob er so einen Ärger auf sich nimmt, zumal er ja in gewisser Weise seine eigene Nötigung fotografiert hat.

Quatsch, er darf noch nicht einmal einfach so Fotos machen. Das ist eine Straftat. Und Beweise hat er auch keine.

Lg ThexSun

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung
Test1ccount123  16.06.2023, 20:00

Das dürfte eher weniger eine Rolle spielen, wenn er damit eine Straftat festgehalten hat.

Dürfte dann unter eine verhältnismässige Notwehr fallen, auch nach der DSGVO dürfte das berechtigte Interesse des Strafbestandes einer Beleidigung dem Datenschutz überwiegen.

Vorausgesetzt natürlich die konkrete Straftat wurde festgehalten.

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Rennegent  16.06.2023, 20:07

Nein Fotos machen ist nur im besonders geschützen Lebensbereich, z.B. in Wohnungen strafbar, in der Regel nicht auf der Straße, 201 a Strafgesetzbuch.

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Naja ist ja eine Beleidigung im Straßenverkehr, sollte er Dich Anzeigen wird es schon was kosten.

Hier mal zum nach lesen:

Zeigen Sie einem anderen Verkehrsteilnehmer den Mittelfinger, kann das Gericht entweder eine Geld- oder sogar eine Freiheitsstrafe von bis zu einem Jahr verhängen. Geldstrafen betragen bis zu 4.000 €. Diese Geste zählt somit zu der teuersten unserer 5 Beleidigungen im Straßenverkehr.

https://www.bussgeldkatalog.org/mittelfinger-im-strassenverkehr/