Busfahrer will mich Anzeigen wegen Mittelfinger?
Hallo, ich stecke grad richtig in der Klemme.
Ein Busfahrer hat eine Geste falsch aufgefasst, und will mich nun wegen einem angeblichen Mittelfinger anzeigen, obwohl ich dies nicht getan habe!
Folgende Situation: Ich stand an einer Ampel, und der Busfahrer stand hinter mir, die Ampel wurde grün, allerdings habe ich dies nicht sofort bemerkt. Der Busfahrer hupte und hatte mich darauf aufmerksam gemacht, beim weiterfahren kam auch schon die nächste Ampel, bei dieser Ampel war auch eine Bushaltestelle. Der Busfahrer hat eine Handgeste gemacht, die "Was soll das?" Bedeuten soll.
Darauf hinhabe ich meine Hand gehoben und habe mich entschuldigt, diese Geste sind bei mir drei ausgestreckte Finger, der Daumen, der Zeigefinger und der Mittelfinger, ich zeige quasi eine. " 3"
Daraufhin ist der Busfahrer ausgestiegen und meinte warum ich ihn den Mittelfinger zeige OBWOHL ICH MICH ENTSCHULDIGT HABE!!, er hat mein Kennzeichen aufgeschrieben und will mich nun dafür Anzeigen...
Der Busfahrer war natürlich total unfreundlich, ich wollte ihn erklären, das es kein Mittelfinger war, sondern eine Geste zum entschuldigen...
Ich werde natürlich aussagen, das ich das nicht getan habe, aber ich glaube mir wird man in diesem Fall etwas weniger glauben...
Was soll ich jetzt tun??
7 Antworten
Das nennt man Aussage gegen Aussage.
Wenn er dich anzeigt und dich wegen einem Verstoß verurteilen lassen möchte, dann muss er dir die Tat natürlich nachweisen. Solange er das nicht zweifelsfrei kann, wird dir nichts passieren. Wie du wissen solltest gilt: Im Zweifel für den Angeklagten.
Falls du Zeugen hast (z.B. Beifahrer), wäre das noch besser.
Mal davon abgesehen drohen so unfassbar viele Menschen mit Anwalt und Polizei, setzen das aber am Ende nie in die Tat um. Für viele ist das einfach eine leere Drohung, andere wiederum sind einfach nur sehr aufgebracht und merken später, dass das sinnlos ist. Auch der Busfahrer sollte wissen, dass er erstmal eine Rechtsschutzversicherung haben sollte und er dennoch ggf. eine Selbstbeteiligung zahlen müsste. Wenn er keine weiteren Zeugen hat, sollte ihm auch klar sein, dass er sowieso verliert. Den Aufwand und das Geld kann er sich sparen.
Das ist richtig, so geht die Theorie. Dennoch gibt es zwei unterschiedliche Aussagen --> Aussage gegen Aussage. In diesem Fall wird definitiv keine Strafe bei rum kommen, wenn der Fragesteller sich in der Tat entschuldigt hat und die Geste ja wirklich schnell falsch aufgenommen werden kann. Der Richter kann auch nicht einfach meinen, das eine klingt glaubwürdiger und fertig.
Ja, der Begriff ist aber nicht existent. Das sind "normale" Bürger wie du und ich, die diesen Begriff in die Welt gesetzt haben. Wie gesagt, ein "Patt" als solches gibt es nicht.
Es kann sein, dass Verfahren wegen Geringfügigkeit eingestellt werden. Aber eben nicht, weil zwei Parteien unterschiedliche Dinge behaupten.
Da musst du dich noch mal bei den Kommilitonen des Jura-Studiums bilden.
Ja, der Begriff ist aber nicht existent. Das sind "normale" Bürger wie du und ich, die diesen Begriff in die Welt gesetzt haben. Wie gesagt, ein "Patt" als solches gibt es nicht.
Der Begriff existiert im rechtlichen Sinne nicht, das ist mir bewusst. Das heißt nicht, dass "Aussage gegen Aussage" an sich eine falsche Aussage ist.
Da musst du dich noch mal bei den Kommilitonen des Jura-Studiums bilden.
Das ist nicht mein Bereich ;)
Es war ja nur ein Finger ins Gefängnis kommst du jetzt nicht aber beim nächsten Mal einfach nicht ärgern
Aussage gegen Aussage. Keiner kann es beweisen. Du kannst ja auch lügen und sagen das er dir auch etwas gesagt hat.
(Folge : es fällt und dir passiert nichts.)
Sowas kann man schwer beweisen. Ich kenne einen Anwalt. Er sagte das von 10.000 wirklich nur 4 gestraft worden sind wegen Mittelfinger oder fluchen
Der Busfahrer soll Dich genau dabei beobachtet haben, von erhöter Position aus dem Bus heraus? Kaum vorstellbar, wenn Du vorne im PKW gesessen hast.
Vergiss es.
Hey du
also wenn er keine Zeugen hat musst du dir keine Sorgen machen. Und ich meine wahrscheinlich müht er nicht zur Polizei. Hat vergesst er sicher ganz schnell
Sollte die Geschichte so stimmen, gibt es keine Zeugen für die Gegenseite, maximal für deine Position. Zeigen wirst du, wenn du keinen Beifahrer hattest, aber sowieso nicht finden. Es steht Aussage gegen Aussage, es gilt aber stets der Grundsatz "in dubio pro reo", d.H. im Zweifel für den Angeklagten.
Deshalb solltest du dir keine allzugroßen Sorgen machen, da wird vermutlich sowieso nichts mehr kommen, die Leute reagieren aus Erfahrung meist völlig über. Hat heute vielleicht einen schlechten Tag gehabt und ist morgen zu faul, zur Polizei zu laufen :D
Tatsächlich existiert in der deutschen Rechtsprechung die Konstellation "Aussage gegen Aussage" nicht.
Der Richter entscheidet immer selber, welcher der beiden Parteien er mehr Glauben schenkt.
Man muss also nicht denken, dass wenn zwei Parteien unterschiedliche Aussagen treffen, dann nichts dabei herum kommt.