Darf der Bauträger den Tiefgaragen Lüftungsschacht in meinen Garten verlegen?
Hallo,
Ich habe eine Etagenwohnung mit Garten (der dem Sondernutzungsrecht unterliegt) gekauft. Kann der Bauträger ohne mich zuvor zu informieren oder zu fragen nun den Tiefgaragen Lüftungsschacht einfach mitten in meinen Garten verlegen?
3 Antworten
Der Bau dieses Lüftungsschachtes war an einer anderen Stelle geplant und vorgesehen.
Dann weicht der Bau von der Genehmigung ab. Dazu würde ich ihn mal befragen. Vorher den Architekt, der die Baugenehmigung in Auftrag gegeben hat. Und dann soll der Bauträger mal ein Angebot machen, wie er sich das vorstellt.
Wenn dafür eine Baugenehmigung vorliegt, ja.
Aber auf solche Bauvorhaben wurdest du doch sicherlich beim Kauf deiner Eigentumswohnung informiert.
Danke für deine Antwort.
Der Bau dieses Lüftungsschachtes war an einer anderen Stelle geplant und vorgesehen. Daher wurde ich speziell darüber nicht informiert und war schockiert, als ich das kürzlich dann in meinem Garten entdeckt habe.
Natürlich, Du hast ihn ja reingelassen, wenn es Dein Garten ist.
Dann hat der "Vorbesitzer" / Eigentümergemeinschaft vor deinem Kauf der Wohnung den Bau genehmigt?
Kein ET wird in seiner Whg. eingesperrt.
Du hast gekauft, so die Frage, also wurdest Du im Grundbuch eingeschrieben, also gibt es nichts für fremde in Deinem Sondernutzungsbereich zu suchen. Wie soll er da auch reinkommen, ohne Deine Schlüssel.
Ich fürchte, da haben andere auch noch ein Nutzungsrecht am Garten, wie sonst kann da so eine Baumaßnahme erfolgen?
Was sagt denn der Verwalter dazu?
Ich wohne dort aber noch nicht. Folglich konnte ich auch niemanden "reinlassen".
Mir wären fachliche Antworten ganz recht.
Danke trotzdem.