Gründungswand DHH, wer muss zahlen?

7 Antworten

In dem Fall wird das an Dir hängen bleiben. Siehe § 909 BGB.

Schaut da aber bloß, dass Ihr mit den Nachbarn zusammenkommt. Das ist nicht ganz ohne, wenn einer ohne und einer mit Keller baut.

Naddlinchen 
Fragesteller
 13.01.2022, 15:37

Danke für die Antwort, werde mich gleich mal reinlesen!
ja hätten wir definitiv, aber komplett unvorbereitet wollte ich da jetzt nicht auftauchen.

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Bezahlen, der, der sie benötigt.

Ob der Nachbar sein Grundstück für den Bau der Kellerplatte und Mauer zur Verfügung stellt, wenn zeitlich das EG gebaut wird, glaube auch ich nicht.

Viel Glück.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Hallo Naddlinchen,

dürfte klar sein, der einen Keller baut.

Sinnvoll wäre es wenn Ihr einen Monat vor dem
Nachbar anfangen würdet, damit die Kellerwand
bereits steht, bevor der Nachbar anfängt.
Das müsste doch gehen, redet mal mit den Baufirmen.
Alles Gute wünscht
opi ehrsam

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Doppelhaushälften zeichnen sich ja normalerweise dadurch aus, dass sie praktisch spiegelverkehrt gleich sind. Da kommt die Kostenersparnis her. Wenn du jetzt diesen Plan änderst, wirst du das von vorne herein auch so beim Bauamt beantragen.

Naddlinchen 
Fragesteller
 13.01.2022, 14:56

Diese sind laut Bebauungsplan der Gemeinde lediglich Profilgleich zu errichten und wurden einzeln verkauft (das Grundstück). Die DHH kann jeder gem. den Vorgaben bauen wie er will… aber falls es so wie in unserem Fall ist, muss man eben diese Gründung vornehmen. Deswegen die Frage: wer muss dies bezahlen?

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ChristianLE  13.01.2022, 15:14
Da kommt die Kostenersparnis her.

Die entfällt hier ja sowieso, wenn dort 2 verschiedene Firmen bauen. Vermutlich gibt es also auch 2 Architekten.

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DerHans  13.01.2022, 16:16
@ChristianLE

Wenn durch diese Gründungswand Mehrkosten entstehen, muss sie natürlich der tragen, der diese Wand haben will.

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Hi,

immer derjeniger, der eine bauliche Änderungen will, muss auch deren Kosten tragen, das ist doch folgelogisch, oder?

Naddlinchen 
Fragesteller
 13.01.2022, 14:57

Bloss werden hier zwei neue DHH errichtet, sprich werden wir beide relativ gleichzeitig anfangen zu bauen… deswegen die Frage

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herja  13.01.2022, 15:05
@Naddlinchen

Das spielt überhaupt keine Rolle.

Vielleicht solltest du einfach mal mit deinem Nachbarn reden, das kann ungemein hilfreich sein.

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Naddlinchen 
Fragesteller
 13.01.2022, 15:35
@herja

Ja ist auch mein plan, aber nicht unvorbereitet, deshalb die Frage ob jemand eine Rechtsquelle kennt wo es steht, ich habe direktes bisher nicht gefunden

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herja  13.01.2022, 15:56
@Naddlinchen

Dafür braucht es keine Rechtsquelle.

Du musst alles bezahlen, was dein Bauvorhaben betrifft.

Dein Nachbar darf dadurch keinerlei Nachteile haben, wenn doch bekommst du sicher ein Rechtsproblem.

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