Hunde Abgabe Eigentumswohnung ?
Wir haben eine Eigentumswohnung und haben uns einen Hund gekauft. In der Teilungserklärung, Hausordnung und weiteren ist keine Rede von einem Hundeverbot oder allgemein einem Verbot gegen Haustiere.
Eine Eigentümerversammlung gibt es bei uns noch nicht jedoch wissen wir dass die anderen Eigentümer kein Problem mit Hunden haben.
Der Verwalter hat uns mitgeteilt, dass wir den Hund so schnell wie möglich wieder abgeben müssen, sonst droht er mit einer Klage. Seine Aussage ist, wenn wir ein Hund halten, werden sich alle anderen auch ein Hund zulegen und er könne die Wohnungen nicht mehr gut verkaufen.
Kennt sich einer mit solch einer Situation aus? Mein hund ist ein kleiner der sehr leise ist, an der Leine ausgeführt wird und zu Hause nicht bellt. Ich möchte ungern mein Hund abgeben weil er sich schon sehr an mich gewöhnt hat und es mir Physisch nicht mehr gut gehen würde.
Hat der Verwalter das Recht, mir vorzuschreiben, dass ich den Hund so schnell wie möglich abschaffen soll obwohl kein Verbot besteht?
12 Antworten
Ach was? Der Verwalter will wohl eure Wohnung irgendwann verkaufen? Das kann doch nicht sein.
Der Verwalter ist dein Dienstleister, wenn du Wohnungseigentümer bist. Der verwechselt da was.
Auch wenn in der Teilungserklärung Hundehaltung verboten wäre, würde ich eher davon ausgehen, daß der Passus mindestens ungültig ist. Also nicht in eine Teilungserklärung gehört.
Unbedingt zu den Eigentümerversammlungen gehen und niemals den Verwalter damit beauftragen. Dann bekommst du ganz andere Eindrücke von den anderen Eigentümern.
Entscheidend ist was in der Teilungserklärung oder in früheren Entscheidungen der Eigentümergemeinschaft beschlossen wurde.
Der Hausverwalter kann sich über Anweisungen der Eigentümerversammlung nicht hinweg setzen und klagen kann er erst gar nicht.
Beschäftige dich mal mit diesem Gesetz, da findest du alle Informationen die du benötigst:
https://www.gesetze-im-internet.de/woeigg/
Vielleicht solltest du dich mal mit den anderen Wohnungseigentümer unterhalten und gegebenenfalls eine Eigentümerversammlung vorschlagen.
Solange vertraglich nichts festgehalten ist, hat er auch keine Handhabe.
Seine Aussage ist, wenn wir ein Hund halten, werden sich alle anderen auch ein Hund zulegen und er könne die Wohnungen nicht mehr gut verkaufen.
Hä? Seit wann verkauft die Hausverwaltung Wohnungen?
Nein Du mußt den Hund nicht weggeben. Der Verwalter kann von Dir nicht verlangen den Hund abzugeben und seine Androhung wegen Klage bzw. die Nennung seines Grundes ist lächerlich. Mach ihm klar, dass er nur Dienstleister ist und auch von Dir bezahlt wird. Versuche mit den anderen Mitbewohnern einen guten Kontakt herzustellen, das ist immer von Vorteil.