Ist das Wehrmachtskreuz verboten und ist die Verherrlichung der Wehrmacht strafbar?
Ein paar Straßen weiter parkt ein PKW mit Wehrmachtskreuz, darunter steht in Frakturschrift „Ruhm und Ehre der Deutschen Wehrmacht“.
Ist so etwas nicht verboten?
Die Wehrmacht war schließlich an schlimmen Kriegsverbrechen beteiligt.
Nebenbei hat der gleiche PKW noch „88“ im Nummernschild, was ein häufig verwendeter Nazi-Code ist.
4 Antworten
Alleine das ein Auto von Neo-Nazis zur Schau gestellt werden kann mit dieser Wehrmachtsverherrlichung, laest allerdings die Augenbrauen hochziehen. Mit Sicherheit hat das dann auch schon ein Polizist gesehen und bewertet, somit muss angenommen werden, diese zur Schaustellung ist im Rahmen des Erlaubten in der BRD? Ich wuerde auf jedenfall eine Meldung darueber machen und haette dann gewusst, wie der Staat darueber befindet?
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__130.html
Hier steht allerdings eindeutig das Verbot fuer dererlei Darstellungen.
der Spruch ist kein Propagandadelikt im engeren Sinn ( § 86 a STGB).. auch ist der Zahlencode nicht strafbar … trotzdem polizeilich melden
Das Wehrmachtskreuz ist eigentlich ein eisernes Kreuz und wurde lange vor der Wehrmacht (nämlich 1813) genutzt. Ne 88 im Kennzeichen zu haben ist kein Hindernis, es sei denn, es ist nur die 88.
Schöner Link, wirklich.
Darin geht es aber um die Kriegsauszeichnung "Eisernes Kreuz", auf den Fahrzeugen und Flugzeugen der Wehrmacht war aber als Hoheitsabzeichen das Balkenkreuz angebracht: http://www.wehrmacht-lexikon.de/heer/einheiten/zusatzmaterial/kraftfahrzeuge/hoheitsabzeichen.php
In Deutschland gibt es doch Meinungsfreiheit... (Nazisymbole sind aber trotzdem verboten)
Du darfst bspw. allerdings trotz Meinungsfreiheit nicht den Holocaust leugnen, und auch Symbole der Nationalsozialisten (bspw. Hakenkreuz) sind verboten.
Zur Wehrmacht sind mir allerdings solche Verbote nicht bekannt - was nicht ausschließt, dass es sie gibt.
Zitat Lord Alton: „Zur Wehrmacht sind mir allerdings solche Verbote nicht bekannt - was nicht ausschließt, dass es sie gibt.“
Es ist auf jeden Fall verboten, Kriegsverbrechen zu leugnen oder Personen zu ehren, die diese befohlen bzw. ausgeführt haben (Beispiele: Erwin Rommel, Heinz Reinefarth, Joachim von der Leyen, Josef Salminger, …).
Die Meinungsfreiheit ist in Deutschland sehr breit, aber sie hat auch Grenzen.
Wie würden Sie sich z. B. fühlen, wenn Vorfahren von Ihnen im Holocaust oder bei Kriegsverbrechen ermordet wurden und Sie dann heute Botschaften lesen, wo diese Verbrechen geleugnet, verharmlost oder gutgeheißen werden.
Oder stellen Sie sich vor, jemand würde schreiben, dass man alle Deutschen oder alle Polizisten, alle Christen etc. töten solle oder dass Sex mit Kindern OK wäre. Das fänden Sie doch bestimmt auch nicht gut.
Im Strafgesetzbuch gibt es nicht umsonst § 130 Volksverhetzung. Auch Hetze gegen einzelne Personen ist strafbar. Niemand muss es sich gefallen lassen, z. B. im Internet schlimm beschimpft oder z. B. als kriminell/pädophil etc. bezeichnet zu werden. Beschimpfung (StGB 177), üble Nachrede (StGB 173) u. Verleumdung (StGB 174) sind strafbar.
Nazisymbole sind in Deutschland natürlich verboten!
Nö, das Wehrmachtskreuz ist ein Balkenkreuz, das eiserne Kreuz (Tatzenkreuz) wurde im Kaiserreich und wird aktuell bei der Bundeswehr verwendet.