Ich gehe jetzt mal davon aus, du meinst die erste Herren-Mannschaft des VfB Stuttgarts, auch wenn die Sonntag spielt.

Theoretisch sollte der Erwerber das VVS-Ticket noch auf deinen Namen personalisieren und dir zukommen lassen. Je nachdem, von wo ihr anreist, ist das zu empfehlen. In Stuttgart selbst bin ich aber an Spieltagen bisher nie kontrolliert werden.

Ansonsten die Hinweise auf der Homepage des VfB zur Stadionordnung (bspw. Taschen nur bis Größe DinA4) beachten.

Für den Einlass musst du den richtigen Eingang zum Stadion finden (je nachdem ob du Canstatter Kurve, Haupttribüne, Untertürkheimer Kurve oder Gegentribüne bist). Nach einer rudimentären Abtastung und Taschenkontrolle erfolgt dann eine automatische Ticketkontrolle. Daher das Ticket entweder auf dem Handy oder in gutem Format ausgedruckt haben, denn das Internet rund um die Arena kann bei vielen Menschen etwas gestört sein.

Wenn du spezifische Fragen hast, schreibe sie gerne

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Wenn Mietschäden versichert sind (ist inzwischen marktüblich), dann würde die Privathaftpflichtversicherung den Schaden an der Tür bezahlen - aber natürlich nur im Rahmen des Zeitwertes.

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Ja es ist strafbar. Dabei ist es auch vollkommen unerheblich, ob es ein Beamter ist.

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Bier, Wein, weinähnliche Getränke oder Schaumwein oder Mischungen von Bier, Wein, weinähnlichen Getränken oder Schaumwein mit nichtalkoholischen Getränken sind ab 16 - mit personensorgeberechtigten Person sogar schon ab 14 - erlaubt. Anderer Alkohol erst ab 18.

Dies ist gemäß §9JuSchG so geregelt.

Da kann der Lügner mit o hier noch sooft wie er will falsch drunter schreiben.

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Solange du die Sachen nicht veröffentlicht, ist das kein Problem und rechtlich nicht angreifbar. In vielen Büchereien (besonders in Universitäten) stehen dafür sogar bewusst Bücherscanner, die das einscannen vereinfachen sollen.

Veröffentlichen ist aber natürlich auch dann verboten

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Deutschland schiebt ja nicht brave Schutzsuchende ab, sondern lediglich welche, die mit schwereren Verbrechen auffällig geworden sind und somit offenbar nicht hier nach Schutz sondern nach Ärger suchen. Wer hier friedlich sich an Recht und Gesetz hält, darf hier ja weiter leben (und das ist gut so!)

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Ein 10 jähriges Kind muss man nicht 24/7 im Auge behalten. Es ist keine Verletzung der Aufsichtspflicht, wenn es mal alleine draußen spielt. Aus der Frage und den Ergänzungen ist nicht ablesebar, dass hier eine Verletzung der Aufsichtspflicht für den Schaden verantwortlich ist. Daher fällt in meinen Augen eine Haftung nach 832 erstmal weg. Natürlich müsste das in einem realen Einzelfall gesondert geprüft werden.

Bleibt noch die Haftung des Kindes nach 823. Hier muss dann nach 828(3) BGB geprüft werden, inwiefern das Kind entsprechend haftbar ist.+

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Wer? Es gab einige, die viel Unheil angerichtet haben. Bspw. Ulbricht, Honecker etc., die die Mauertoten zu verantworten haben

Adolf Hitler, der den zweiten Weltkrieg und den Holocaust verschuldet hat

Wilhelm II, der den ersten Weltkrieg (mit-)verschuldet hat

usw.

Deine Beschreibung ist nicht eindeutig

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Ich finde die Idee nicht gut

Da ich für Menschenrechte bin und unsere Verfassung achte, kann ich so ein schäbiges und verbrecherisches Vorhaben nicht unterstützen.

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Weil das pro Leverkusen war. Und somit den Interessen des DFB (steht ja auch nicht umsonst für "Der Fanverband Bayer") entsprachen. Sonst hätte man ja auch wie in den Jahren davor, das Spiel nicht in Leverkusen ausgetragen. Davor fand es (außer es war das selbe Spiel wie im Vorjahr) auch nicht im Stadion des Meisters statt. Aber für Leverkusen wurde da halt eine Ausnahme gemacht

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Nicht jedes Spiel gegen Badenser ist ein Derby. Gegen die Kackruher ja, aber gegen die Freiburger ist kein Derby - zumindest nicht aus VfB-Sicht.

Wie es die Badenser sehen, weiß ich nicht

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