Hinter „Töten“ ist ein Punkt, kein Ausrufezeichen. Es ist also KEIN Aufruf zum Mord, sondern eine Tatsachenfeststellung und Warnung, dass AfD-ler töten: Denn es wurden ja schon zahlreiche AfD-ler wegen Mord, Totschlag oder Körperverletzung mit Todesfolge verurteilt.
In den letzten Jahren kamen Dutzende Menschen durch rechtsextreme Gewalt ums Leben.
DLF 5.4.2024: „Berlin/Brandenburg: Eine Anfrage untersuchte Gewaltverbrechen von AfD-Mandatsträgern. … 28 Politiker der AfD wurden von einem Gericht verurteilt. 14 davon blieben trotzdem weiter für die AfD tätig - oder sind sogar erst nach ihrer Verurteilung in ein AfD-Amt gekommen.“
Focus: „Berlin: AfD-Politiker prügelt Schwarze Frau krankenhausreif.“
Focus: „Jens Maier (AfD) äußert ,Verständnis‘ für den rechtsextremen Massenmörder Anders Breivik.“
MDR: „Ein AfD-Mitarbeiter hat rechtsextreme Schläger auf einen Kronzeugen angesetzt.“
„Björn Höcke teilte einen Clip, in dem zum bewaffneten Kampf gegen das demokratisch-pluralistische System aufgerufen wird.“
Beatrix von Storch: „Ich würde an der Grenze auch auf Frauen und Kinder schießen lassen!“
Dubravko Mandic von der AfD gab zu, dass sich AfD und NPD nicht groß unterscheiden: „Von der NPD unterscheiden wir uns vornehmlich durch unser bürgerliches Unterstützer-Umfeld, nicht so sehr durch Inhalte.“
HR: „Polizisten, die Mitglieder der AfD sind, teilten in einer Chatgruppe hunderte Nachrichten mit rassistischen, antisemitischen und sexistischen Inhalten. Sie hetzten auch gegen Menschen mit Behinderungen, gegen Homosexuelle, Muslime und Frauen und verhöhnten den Tod von Migrantenkindern. Sie verherrlichten den Faschismus; leugneten oder verharmlosten den Holocaust; und glorifizierten den rechtsextremen Massenmörder Anders Breivik. Außerdem machten sie sich über Vergewaltigungen und Gewalt gegen Frauen lustig.“
Bayerisches Landesamt für Verfassungsschutz: „Viele Personen in der AfD haben Verbindungen in die rechtsextremistische Szene bzw. in die Reichsbürgerszene aufweisen. Mindestens 27 Mitglieder rechtsextremer Organisationen werden von AfD-Abgeordneten beschäftigt. AfD-Kontakte zur rechtsextremen „Identitären Bewegung“ und „Dritter Weg“ sind gut belegt. Das sind keine Einzelfälle. Vor allem, weil solche Personen teils höchste Ämter in der AfD innehaben. Das ist systematische Sympathie, Verherrlichung und Verharmlosung des Faschismus; gepaart mit rassistisch-völkischen Einstellungen, rechtsextremistischen Ansichten und anderen verfassungsfeindlichen Positionen. Die AfD ist offen rechtsradikal.“
Zur 2. Aussage „Nazis abschieben“: Ausländische Nazis könnte Deutschland in der Tat ganz einfach abschieben und mit Einreiseverboten belegen.
Z.B. könnte man den Rechtsextremisten Martin Sellner nach Österreich „remigrieren".
Bei Adolf Hitler hat Deutschland es in den 1920er Jahren verpasst, ihn als straffälligen Ausländer (wegen Landfriedensbruchs in Deutschland zu Gefängnis verurteilt) nach Österreich abzuschieben.
Bei Nazis, die nur die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, ist eine Abschiebung nicht möglich. Da bleibt nur, die bestehenden Gesetze konsequenter anzuwenden („wehrhafte Demokratie“) - und bei Verbrechen das Strafmaß besser auszuschöpfen. Wenn Gewaltverbrecher nur mit Bewährung oder geringer Geldstrafe davonkommen, dann ist das ein Skandal! Die Opfer leiden teils jahrzehntelang unter den Taten.