Findet ihr es unfair, dass bei der Fußball-EM manche Gruppendritte weiterkommen können?

Ich finde es unfair, dass bei der Fußball-EM manche Gruppendritte weiterkommen können.

Wer schlecht spielt und mit Zufall/Glück o. Mühe & Not nur 3. von 4 Teams wird, hätte es verdient, schon in der Gruppenphase auszuscheiden.

Mit dem jetzigen Modus ist es aber möglich, ohne einen einzigen Sieg (!) in der Gruppenphase als Gruppendritter trotzdem weiterzukommen.

Das manche Gruppendritte weiterkommen, aber andere Gruppendritte nicht, wurde wahrscheinlich einführt, weil es bei der EM 6 Gruppen mit je 4 Teams (gesamt 24 Teams gibt), man aber 16 Teams für die Achtelfinal-Speile braucht.

Statt diejenigen Gruppendritten, die weiterkommen sollen, auszulosen, Sonderregelungen für Gastgeber zu treffen bzw. fürs Weiterkommen Ranglisten der hochkorrupten „Fußball-Mafia“ FIFA heranzuziehen:

Wäre es nicht sportlich fairer, man würde gleich 8 Gruppen mit je 4 Teams (gesamt 32) machen und nur die Gruppenersten und -zweiten weiterkommen lassen?

Oder man macht Gruppen mit je 6 oder 8 Mannschaften, dann könnten von jeder Gruppe die Gruppendritten weiterkommen. Denn bei nur 4 Mannschaften pro Gruppe kann ein starkes - mittelstarkes Land ganz einfach Pech bei der Auslosung haben und eine „Hammer-Gruppe“ mit mehreren Welt- u. Europa(vize)meistern erwischen (Beispiel bei dieser EM: Gruppe B hat mit Spanien, Italien u. Kroatien gleich 3 gute Teams).

Oder man macht es wie beim Handball und macht 2 aufeinanderfolgende Gruppenphasen.

  

Fußball, FIFA, EM, Europameisterschaft, Fairness, UEFA, Spielmodus
Lässt sich das Prinzip der mRNA-Impfung für Doping missbrauchen?

Bei der mRNA-Impfung wird mRNA in einen Muskel gespritzt. Die Muskelzellen nehmen die mRNA auf und produzieren anhand der Erbinformation der mRNA ein Protein, im Fall der Corona-Impfstoffe das Spike-Protein des Coronavirus. Nach einigen Stunden bis Tagen werden die geimpften mRNA-Moleküle abgebaut.

Ließe sich dieses Prinzip nicht auch für Doping missbrauchen?

Angenommen, ein Sportler bekommt mRNA gespitzt, die in seinem Muskel einen Stoff produziert, der die Kraft oder die Ausdauer der Muskeln erhöht. Da nur mRNA gespitzt wurde, wird der Stoff (z. B. ein Protein) nur aus körpereigenen Stoffen (z. B. Aminosäuren) hergestellt. Wenn der aus der mRNA gebildete Stoff auch von Natur aus bei Menschen vorkommt, wäre so ein Doping doch schwer nachzuweisen, oder?

Denn die mRNA selbst wäre ja nach wenigen Stunden bis wenigen Tagen völlig zersetzt, so dass man die mRNA in den Dopingsündern nur kurz nach der Injektion nachweisen könnte. Die DNA der Zellen bleibt bei der Injektion von mRNA ja völlig unverändert, das heißt im Nachhinein würde man keine veränderten Gene finden.

Es gäbe ja mehrere Varianten des möglichen Dopings:

1.) Mithilfe der mRNA könnte ein Stoff gebildet werden, der im Inneren der Muskelzellen bleibt und nicht ins Blut abgegeben wird.

2.) Mithilfe der mRNA könnte ein Stoff gebildet werden, der sich in der Zellmembran der Muskelzellen einlagert, aber nicht ins Blut abgegeben wird.

Zu 1.) und 2.): Gibt es Sportler, die bei Dopingverdacht Muskelproben abgeben müssen? Denn wenn ein Stoff nicht ins Blut abgegeben wird, würden Blutproben und Urinproben doch unauffällig blieben, oder?

3.) Mithilfe der mRNA könnte aber auch ein Peptid (z. B. ein Wachstumsfaktor für Muskelzellen) gebildet werden, das ins Blut abgegeben wird. Dann müsste man es nachweisen können und es würde vielleicht auffallen, dass die Konzentration erhöht ist. Der gedopte Sportler könnte dann aber behaupten, das käme nur vom Training, von seiner Ernährung, oder er hätte eine Mutation im betreffenden Gen und deshalb so hohe Werte (ob er wirklich eine Genmutation hat, ließe sich aber durch DNA-Sequenzierung herausfinden). Wenn die injizierte mRNA schon abgebaut worden ist, könnte man dann die anderen Lügen, dass es „nur vom Training“ oder „von der Ernährung“ käme, irgendwie widerlegen?

4.) Mithilfe der mRNA könnte auch ein Enzym produziert werden, welches dann z. B. Testosteron herstellt. Das Hormon würde auch ins Blut abgegeben und dann würde der Dopingsünder, wenn man eine Blutprobe nimmt und untersucht, durch unnatürlich hohe Testosteronkonzentration auffallen. Dieser Fall scheidet also als Dopingvariante fast aus, weil hier das Doping am besten nachweisbar wäre.

 

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Warum ist Journalist*in keine geschützte Berufsbezeichnung?

In Deutschland kann sich jeder Mensch „Journalist“ o. „Journalistin“ nennen, weil das in Deutschland keine geschützten Berufsbezeichnungen sind. Warum ist das so?

Denn leider gibt es immer mehr Extremisten, die sich selbst als „Journalist“ o. „Journalistin“ bezeichnen und im Internet den größten Schwachsinn bzw. die schlimmste Hetze verbreiten (z. B. dass an Corona „die Juden“ schuld wären). Wenn sich jemand als „Journalist“ o. „Journalistin“ bezeichnet, dann schenken mehr Menschen ihnen Glauben, als wenn sie sich nur als „Blogger“ etc. bezeichnen.

Die allermeisten Menschen denken, dass ein Journalist o. eine Journalistin automatisch bei einem renommierten Medium angestellt ist, z. B. bei einer Tageszeitung, einem Magazin, einem Fernseh- o. Radiosender. Das muss aber nicht zwangsläufig der Fall sein. Es gibt viele, die freiberuflich für ein Medium arbeiten.

Und leider gibt es auch einige, die den Begriff „Journalist“ o. „Journalistin“ missbrauchen, um Halbwahrheiten, komplett falsche Dinge, Verschwörungstheorien, sehr tendenziöse bzw. ehrverletzende Berichte und/oder Hetze zu verbreiten.

Manchmal werden solche Sachen enttarnt und wenn dann z. B. berichtet wird, dass ein „Journalist“ mehrere Geschichten, Interviews etc. (die auch veröffentlicht wurden) frei erfunden hat, wirft das auch ein negatives Licht auf die echten, seriösen Journalisten*innen.

Also, warum ist die Berufsbezeichnung Journalist*in nicht geschützt?

Es darf sich ja auch nicht jeder einfach so z. B. als Jurist*in o. als Anwalt/Anwältin, als Psychotherapeut*in oder als Meister o. Geselle eines bestimmten Handwerks bezeichnen.

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Wie kann man verhindern, dass Vögel in Regentonnen ertrinken?

In einer Regentonne, die etwa 1,5 m hoch ist und etwa 80 cm hoch mit Wasser gefüllt war, ist eine junge Amsel ertrunken.

Wie kann man verhindern, dass Vögel und andere Tiere in Regentonnen ertrinken?

Ich habe die Tonnen jetzt erst mal leergemacht und das Wasser vergossen und den Rest in eine Tonne gefüllt, so dass das Wasser dort bis zum Rand steht. Über das Wasser habe ich ein breites, rauhes Brett gelegt. Dort können Vögel landen und trinken und falls mal ein Vogel ins Wasser fällt, kann er sich leicht auf das Brett retten. Können Vögel wie Amseln, Meisen, Finken, Spatzen usw. eigentlich kurze Strecken schwimmen?

Aber das mit dem Brett über der Tonne ist ja keine Dauerlösung. Denn ich brauche ja auch Wasser zum Gießen und wenn es heiß ist, verdunstet Wasser, so dass die Tonne dann nicht mehr voll ist.

Reicht es, wenn man ein rauhes Brett oder einen größeren Ast schräg eine halbvolle Tonne stellt?

Oder wäre es besser, ein Stück Brett waagerecht als Floß aufs Wasser zu legen? Falls ja, wie groß sollte das Floß sein?

Wenn die Tonne fast ganz leer ist, kann ich ja unten einen Stein o. 2 bis 3 Steine übereinander (Ziegel etc.) reinlegen, der bis knapp über die Wasseroberfläche geht. Dann kann sich ein Vogel oder Insekt, welches ins Wasser gefallen ist, drauf retten und rausfliegen. Schaffen Vögel es überhaupt raus zu fliegen, wenn der Innendurchmesser einer Tonne z. B. nur 60 cm oder 80 cm beträgt und der Startplatz etwa 1 m oder etwas mehr unterhalb des Tonnenrandes liegt?

Ich würde die Tonnen ja auch komplett abdecken, aber die Tonnen sind noch von der Vorbesitzerin des Gartens und es gibt leider keine Deckel mehr dazu. Die Baumärkte und Gartenmärkte sind noch Corona-bedingt geschlossen. Ich hätte nur ein altes Kompostsieb um eine Tonne oben abzudecken, aber im Garten stehen ja noch viele andere Tonnen.

Einen Mangel an Trinkgelegenheiten gibt es jedenfalls nicht, in meinem Garten stehen mehrere Vogeltränken und in den Gärten ringsum gibt es Vogeltränken und einen Teich mit flachem Ufer.

 

 

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Warum sind am Karfreitag so viele Filme verboten?

Am Karfreitag dürfen sehr viele Filme in Deutschland nicht gezeigt werden, mit der Begründung, dass Karfreitag für Christen ein „stiller Feiertag“ ist und die Filme „religiöse Gefühle“ verletzen könnten und/oder dem „stillen Charakter“ des Feiertags zuwiderlaufen könnten.

Unter den Filmen, die nicht gezeigt werden dürfen, sind:

„Die letzte Versuchung Christi“; religionskritische Filme wie z. B. „Dogma“.

Sehr viele Filme mit Horror (z. B. Zombie- u. Vampirfilme, „Alien“-Filme; „The Witch“) und/oder exzessiver Gewalt und/oder Sex.

Sehr viele Actionfilme, z. B. „Batman“-, „Bruce Lee“-, „Mad Max“-, „Terminator“-Filme; „King Kong“; Western- u. Indianer-Filme wie „Zwei glorreiche Halunken“, „Die Söhne der Großen Bärin“.

Filme, in denen Homosexuelle o. Transvestiten vorkommen, wie z. B. „The Rocky Horror Picture Show”. Ist die Kirche heutzutage immer noch so LGBT-feindlich?

Viele Kinderfilme wie z. B. einige Disney-Filme wie „Mary Poppins“; „Heidi“, „Kalle Blomquist“, „Max und Moritz".

Sehr viele Komödien wie z. B. die „Ghost Busters“- u. „Police Academy“-Filme, „Der kleine Horrorladen“; Filme mit Pierre Richard („Der große Blonde…“); Filme mit Louis de Funès (z. B. „Rabbi Jacob“); „Charleys Tante“; „Didi – Der Doppelgänger“; „Die Feuerzangenbowle"; „Frühling für Hitler“;

Monty Python‐Filme wie „Das Leben des Brian“, „Der Sinn des Lebens“ usw.

Mehrere Filme mit Bud Spencer u. Terence Hill wie z. B. „Vier Fäuste für ein Halleluja“, „Banana Joe“.

Viele Musikfilme wie z. B. der Beatles-Film „A Hard Day's Night“; „Die Fledermaus“, usw.

Insgesamt dürfen fast 1000 Filme an „stillen Feiertagen“ nicht gezeigt werden. Als „stille Feiertage“ gelten neben dem Karfreitag je nach Bundesland u. Region z. B. auch: Neujahr, Aschermittwoch, Josefstag, Gründonnerstag, Ostersonnabend, Ostersonntag, Ostermontag (in manchen Bundesländern sogar die komplette Karwoche ab Palmsonntag), Christi Himmelfahrt, Pfingstsonntag, Pfingstmontag, Fronleichnam, Maria Himmelfahrt, Maria Empfängnis, Reformationstag, Allerheiligen, Allerseelen; Volktrauertag; Buß- u. Bettag, Totensonntag, Heiligabend, 1. und 2. Weihnachtsfeiertag.

An „stillen Feiertagen“ sind in vielen Bundesländern Musik- u. Tanzveranstaltungen, Musik in Gastronomie u. Clubs („Tanzverbot“), Sportveranstaltungen, Partys u. a. Veranstaltungen u. Vorführungen mit „überwiegend fröhlichem Charakter“ verboten.

Eigentlich gibt es doch in Deutschland eine Trennung von Staat u. Kirche und die Mehrheit der Bevölkerung ist nicht religiös.

Es wird ja auch kein Christ gezwungen, sich Filme wie z. B. „Das Leben des Brian“, „Die letzte Versuchung Christi“ o. „Dogma“ oder irgendwelche Splatter-/Porno-Filme anzusehen.

Warum sind selbst harmlose Kinderfilme verboten? Nur weil die lustig sind oder dort gesungen/getanzt wird (wie z. B. in „Mary Poppins“)? Warum ist „Heidi“ verboten (sagen christlichen Fundamentalisten: „Heidi ist ein heidnischer Name und die Ziegen sind ein Symbol für Satan“)?

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Sind Passwörtern mit Umlauten und Sonderzeichen wirklich sicherer?

Es heißt ja oft, dass man bei Passwörtern auch Umlaute und Sonderzeichen wie z. B. , ; . : * - + # ! ? % ) ( } { @ usw. verwenden soll.

Jetzt meinte gerade ein Bekannter zu mir, dass alle Zeichen, auch Umlaute und Sonderzeichen, in Computern als Binärcode (Ziffernfolge von „1“ und „0“ z. B. „001101001101“) vorhanden sind. Ein Rechenprogramm, welches versucht, Passwörter durch Probieren von zufälligen Zeichenfolgen zu knacken, würde nur verschiedene Folgen von Binärcodes ausprobieren, bis durch Zufall das Passwort richtig ist. Darum wäre ein Passwort mit vielen Umlauten und Sonderzeichen nicht sicherer. Es wäre laut meinem Bekannten viel wichtiger, dass das Passwort lang ist, weil dann die Rechenzeit viel größer wäre, bis das Passwort durch Probieren geknackt ist.

Und wenn jemand z. B. Thomas Müller heißt und z. B. „th0mA$mü11er“ oder „tH0M4$mü11€R“ als Passwort verwendet, dann wäre das für Hacker sehr viel leichter zu erraten als wenn er z. B. „4rsQ97wqas13“ als Passwort verwendet, obwohl da kein Umlaut u. kein Sonderzeichen drin ist.

Trotzdem bin ich der Meinung, dass bei gleicher Länge ein Passwort mit Umlauten und Sonderzeichen sicherer ist, als ein Passwort das nur aus normalen Buchstaben u. Ziffern besteht. Denn es gibt ja im deutschen Alphabet nur je 26 kleine u. große Buchstaben und nur 10 Ziffern, die Anzahl der Kombinationsmöglichkeiten ist also viel kleiner, als wenn man noch Umlaute und Sonderzeichen mit in Passwörtern verwendet.

Solange man sich an die Regel hält, dass man NICHTS als Passwort nimmt:

- was im Duden steht oder

- den eigenen Namen, Geburtsdatum, die E-Mail-Adresse, Straße, Hausnummer, dem Namen von Familienmitgliedern etc. enthält oder ähnelt, oder

- einfach zu erratende Folgen wie „12345678...“, „qwertzuiopü+“ usw.

müsste es doch, wenn es mit Umlauten und Sonderzeichen sehr viel mehr Kombinationsmöglichkeiten gibt, bei gleicher Passwortlänge doch noch viel länger dauern, das Passwort zu knacken, oder?

Und wie lang sollte ein Passwort mindestens sein, damit es z. B. auch kein Geheimdienst mit Superrechnern knacken kann? 16 Zeichen oder besser 20 Zeichen oder sogar noch länger?

Computer, Sicherheit, Passwort, Sonderzeichen, Geheimdienst, Hacker, Umlaute, binärcode