Klingelstreich anzeige?
Hallo ich und mein Freund (beide 13) haben bei einem älteren Mann einen Klingelstreich gemacht (er hat geklingelt) so gegen 16 uhr vorletzen Freitag und gestern hat er mich dann auf der straße gesehen und sagte, dass er uns mit einer sicherheitskamera aufgenommen hat und jetzt eine anzeige machen will wir haben vor 5 monaten schonmal da geklingelt aber kann er eigentlich eine erstellen weil ich meine was sollte das für eine straftat sein?
10 Antworten
Grundsätzlich ist Klingelstreich nicht strafbar, doch bei guter Auslegung, ist es eine körperliche Beeinträchtigung!
Da ihr aber beide noch nicht strafmündig seid, wird euch so oder so nichts widerfahren - leider! 😅
Gruß, Martin Harwig
Hallo, erstens bist Du mit 13 noch nicht strafmündig.
Zweitens ist ein Klingelstreich nicht strafbar, es sei denn, Du machst das regelmäßig bei der gleichen Person.
Je nach dem wo die Klinge befestigt ist kann er euch wegen Hausfriedensbruch anzeigen.
Klingelstreiche sind im Strafgesetzbuch nicht erfasst. Das ist also nur eine Drohung, die bei dir anscheinend Wirkung hatte.
Keine Sorge. Da kommt nix.
Ihr seid ja strafunmündig.
Macht ruhig weiter so,
Dan werden die Eltern informiert und diese müssen dann für die Beiden haften. Was ernsthaftes kann nicht passiern.