Ex Freund belästigt mich?

xxHistoryxx  24.06.2024, 02:10

Stalkingmäßig oder mobbingmäßig?

BaumBaum166 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 02:14

Stalking

HuiPeng  24.06.2024, 02:11

Hast du denn Beweise?

BaumBaum166 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 02:14

Ja

6 Antworten

Droh mit einer Anzeige und wenn er dann immer noch nicht aufhört, erstatte sie.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Studium der Rechtswissenschaft

BaumBaum166 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 02:16

Hab mal von der Polizei hier gehört man soll nicht mit Anzeigen drohen. Die meinten mal wenn die das rausfinden nehmen die die Anzeige ned wahr

xxHistoryxx  24.06.2024, 02:17
@BaumBaum166

Das stimmt nicht…

Die Polizei ist dazu verpflichtet, die Anzeige wahrzunehmen.

Ein ex hat mich mit accounts und spam auch genervt dann hab ich ihn gesagt wenn er nicht aufhört zeige ihn wegen Belästigung an, hab alles auch abgespeichert sagte ich und dann war Ruhe im Schacht..

Strafgesetzbuch (StGB)
§ 238 Nachstellung
(1) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt
1. die räumliche Nähe dieser Person aufsucht,
2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu dieser Person herzustellen versucht,
3. unter missbräuchlicher Verwendung von personenbezogenen Daten dieser Person
a) Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für sie aufgibt oder
b) Dritte veranlasst, Kontakt mit ihr aufzunehmen,
4. diese Person mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit ihrer selbst, eines ihrer Angehörigen oder einer anderen ihr nahestehenden Person bedroht,
(...)

Anzeige ist also möglich.


Still  24.06.2024, 09:52

Wo siehst du die nicht unerheblich Lebensbeeinträchtigung? Ich las mal was von 150 Anrufen pro Tag, um diesen Tatbestand zu erfüllen!

Pingyouinlove  24.06.2024, 09:53
@Still

Um dass zu beurteilen hat der Fragesteller nicht genug detailes genannt.

Still  24.06.2024, 09:54
@Pingyouinlove

Eben weil sie "so harmlos" berichtet, kann ich Nachstellung ausschließen.

Wenn du Beweise hast etc kannst du es zur Anzeige bringen - ja.


BaumBaum166 
Beitragsersteller
 24.06.2024, 02:17

Hab nur Chatverläufe, aber das müsste doch reichen denke ich

Für die klingelstreiche leider keine Beweise da wir keine Kamera oder ähnliches haben

Die wenigsten machen sich die Mühe, mal in den Straftatbestand Nachstellung hinein zu schauen.

Der Gesetzgeber erwartet da zu Recht bedeutend mehr, als ein paar Nachrichten oder einen Klingelstreich.

 wer einer anderen Person in einer Weise unbefugt nachstellt, die geeignet ist, deren Lebensgestaltung nicht unerheblich zu beeinträchtigen, indem er wiederholt

Bereite dir einen frechen Text vor, den du jedes Mal als Kopie direkt an ihn senden kannst. Den kannst du gerne auch beleidigend formulieren, denn im Falle einer Anzeige seinerseits, würdest du schließlich "auspacken".

Beispiel: "Jetzt kann ich mich endlich als Frau fühlen, da du Looser nicht mehr in meinem Leben bist. Lass mich besser in Ruhe, sonst schreibe ich deiner Freundin ein paar Details aus deinem "Looser-Leben"