Wie läuft ein Familienpsychologisches Gutachten ab wenn Kind den Umgang verweigert?
Hallo vielleicht kann uns jemand seine Erfahrungen mit einem Familienpsychologischen Gutachten mitteilen. Beziehungsweise wie das in der Regel abläuft.
Zur Vorgeschichte in Kurzform.
Habe mich 1 jahr nach der Geburt getrennt da Alkohol und Drogen ins Spiel kamen. Seitdem nur Drohungen usw. Vor meinem Umzug gab es ein Urteil zum betreuten Umgang. In der neuen Stadt wurde von Jugendamt der Umgang auf mich geschoben. 3 Jahre unregelmäßig durch absagen von meinem ex. Wenn es umgang gab mit Beleidigungen handgreiflichkeiten vor dem Kind. Hilfe bekamen wir erst nach dem Zusammenbruch im Kindergarten nachdem mein ex vor ihm gedroht hatte mich zu töten. Jetzt geht der kleine seit 2 Monaten zur Traumatherapie. Verfahrensbeistand hat Antrag zum umgangsausschluss gestellt. Da er zwar unter gesetzlicher Betreuung steht aber laut Gutachten (daher Betreuer) immer noch Alkohol und drogenabhängig ist. Ebenso wie paranoide psychotische Störungen hat. Da mein ex vor Gericht aber auf Umgang besteht soll jetzt zu Jugendamt, verfahrensbeistand Psychologin und Richter Befragung ( mein Sohn verweigert jeden Kontakt da er grosse Angst hat ) noch ein Familienpsychologisches Gutachten kommen. Da aber der nächste Termin erst in 3 Wochen bei der Psychologin ist hoffe ich auf Antworten wie das so läuft um meinem Kind 7 Jahre schon ein bisschen erklären zukonnen was gemacht wird um ihm die Angst zu nehmen.
Danke für eure Erfahrungen
1 Antwort
Alle Beteiligten werden angehört, auch das Kind, um auch auszuschließen, dass hier Vater oder Mutter dessen Entscheidung besser gesagt Weigerung des Umgangs mit dem Vater sachliche Gründe hat und nicht etwa von der Kindesmutter betrieben wurde.
Am Ende der Begutachtung steht das Gutachten mit einer Empfehlung, ob Umgang mit dem Kindsvater möglich ist und in welchem Umfang eventuell unter Aufsicht einer Mitarbeiterin des Kinderschutzbund.
An diese Empfehlung wird sich das Familiengericht bei seiner Entscheidung dann meist auch halten.
OK. Darf bei der Befragung des Kindes den der verfahrensbeistand dabei sein? Das die Eltern meist nicht dabei sind ist klar aber der Beistand als vertraute Person?