Darf ein Mieter, welcher Wegerecht besitzt, seinen Hund auf dem Hof frei rumlaufen lassen?
Der Mieter lässt sein Hund immer frei rumlaufen und wir sind Vermieter. Er Pinkelt auch manchmal Sachen an oder läuft und unseren und noch in einen anderen Garten von anderen Nachbarn, die ebenfalls Wegerecht haben. Ist das erlaubt oder muss er angeleint sein? Davor steht ein Tor also freien Zugang zu Straße hat er nicht und die Gemeinde schreibt zum Wegerecht und Hunden nichts vor, außer dass ein Tor vor sein muss, weil im öffentlichen Straßenverkehr halt sowieso Hunde angeleint werden müssen.
6 Antworten
Solltest du als Vermieter nicht am besten wissen, welche Mietbedingungen im Mietvertrag vereinbart wurden?
Auf jeden Fall wird aber doch im Mietvertrag drin stehen, welche Flächen dem Mieter zur alleinigen und ausschließlichen Nutzung zur Verfügung stehen?
Und auf allen anderen Flächen, die auch von anderen Personen genutzt/betreten werden dürfen, müssen entsprechend jegliche Gefährdungen und Belästigungen durch einen Hund ausgeschlossen sein! Das kannst du als Vermieter/Eigentümer doch ganz einfach und für jeden klar durch die Hausordnung beschließen.
Das hängt davon ab, was im Mietvertrag steht.
Nein das regelt der Gesetzgeber in der Hundeverordnung. Hunde dürfen in Wohnanlagen nicht frei laufen.
Der Hund muss angeleint sein, das betrifft jede Wohnsiedlung. Einzige tolerierbar Ausnahme, der Hund ginge zuverlässig bei Fuss.
Du bist der Vermieter, deine Hausordnung ist so oder so bindend.
Hunde darf man auch nicht in Wohnsiedlungen verstäubten lassen.
Das musst du als Vermieter selbst wissen. Es handelt sich ja nicht um den öffentlichen Raum, dementsprechend ist schon klar das die Gemeinde da nicht vorschreiben kann..
Regel das mit den Mietern selbst... hund erziehen oder schleppleine dran.
Das blöde ist ja dass genau das ob ein hund angeleint werden muss oder nicht nicht drin steht
Dann einen Brief mit Frist schreiben in dem du bittest den hund zukünftig anzuleinen. Kommen die dem nicht nach, Abmahnung.. solltest aber vorher abklären wie du die fristen setzt etc damit die Abmahnung rechtens ist
Du kannst den Mieter schriftlich dazu auffordern, den Hund nicht mehr unangeleint auf der Fläche laufen zu lassen und die Verschmutzung/ das Lösen auf der Mietfläche sofort zu unterbinden. Für den Fall, dass der Mieter sich nicht daran hält, kannst Du die Hundehaltung in der Mietwohnung verbieten.
Ich würde mir einmalig Beratung bei einem Fachanwalt für Mietrecht holen. Fragen vorher aufschreiben, Antworten notieren und dann ein Schreiben an den Mieter schicken.
Das blöde ist ja dass genau das ob ein hund angeleint werden muss oder nicht nicht drin steht