Hund und Wegerecht?
Hallo ich habe eine Frage. Zu dem Kindergarten meines Sohnes führt ein Weg zu dem der Kindergarten das Wegerecht besitzt. Es ist die einzige Möglichkeit zum Kindergarten zu gelangen. Der Eigentümer des Weges wohnt genau neben dem weg.Es gibt fast wöchentlich Probleme. Wir haben seit 8 Wochen einen kleinen welpen den ich natürlich angeleint über diesen Weg führe. Gestern stellte sich mir der Eigentümer in den Weg und wies mich lautstark darauf hin das mein Hund den weg nicht mehr betreten darf da er dort hin uriniert hätte. Ich habe Rücksprache mit dem kiga gehalten und mir wurde mitgeteilt das das wegerecht auch für Hunde gilt. Mittags stellte er sich mir wieder in den Weg und rief die polizei. Diese haben mir nochmal bestätigt das ich den Weg benutzen darf und es dem Eigentümer um den Urin geht und er das ganze jetzt seinem Anwalt übergeben möchte. Die Eigentümer haben selbst zwei Hunde die ihre Bedürfnisse im Garten erledigen. Der Weg ist asphaltiert und es gibt weder Heckenscheren o.ä. Heute hing ein Schild das Tiere den weg nicht betreten dürfen.. Wie verhalte ich mich jetzt?
12 Antworten
Ich hatte nicht erwartet hier so eine Diskussion loszutreten. Ich kann mich nur noch mal wiederholen ich achte sehr wohl darauf das mein Hund nicht überall sein Geschäft macht.ich kann mich aber leider nicht davon frei sprechen das das nicht immer klappt. Der besagte weg wird vom Eigentümer nicht gepflegt,das Unkraut wächst teilweise links und rechts vom weg 1/2 Meter hoch. Die Hunde der Eigentümer urinieren des öfteren auf den weg genauso wie sie ihre Geschäfte im Garten hinterlassen.Der welpe darf natürlich nicht mit in den kiga allerdings gibt es einen Vorraum in dem er mit absprache suf mich warten darf das ist auch nur eine lösung bis er alleine bleiben kann.Meine Frage bezog sich nicht darauf ob es in Ordnung ist seinen Hund überall hinmachen zu lassen, sondern ob der Eigentümer von sich aus ein Verbot aussprechen darf bzw. Schilder aufstellen darf auf dem mit rechtlichen Konsequenzen gedroht wird obwohl die polizei ihm erklärt hat das das vorhandene Wegerecht sich nicht auf Zweibeiner beschränkt. Es geht auch um die Art und Weise. Mein Hund hat nämlich an dem Tag nicht auf den weg uriniert,dafür gibt es Zeugen. Er hat in den zwei Monaten den wir ihn haben vielleicht 1-2 ein pfützchen hinterlassen und das obwohl ich den weg täglich 2× benutze.Und es ist auch nicht der erste Vorfall die Polizei ist mindestens einmal im Monat vor Ort.
Das wegerecht ist im Grundbuch eingetragen. Wurde der Polizei auch gezeigt.
Wenn es in dem Moment nicht der Hund gewesen wäre dann wäre es wahrscheinlich ein Kind was über den weg rennt. Das ist nämlich auch verboten.
Kommt drauf an:
Wenn es dir gelingt dich nicht provozieren zu lassen -> den Weg weiter benutzen.
ein bißchen riskant ist das schon - der Mann verhält sich nicht wirklich rational. Ich glaube F.Schiller hat mal gesagt:
Gefährlich ist's den Leu zu wecken, verderblich ist des Tigers Zahn -Jedoch der schrecklichste der Schrecken ist der Mensch, in seinem Wahn!
Wenn du zu spontanen Überreaktionen neigst gilt:
Selbst wenn du auf dem Weg gehen darfst ist es nicht ratsam den querulanten Eigentümer verbal oder körperlich anzugreifen.
Nochmal ich achte darauf das der Hund seine Geschäfte nicht auf dem weg oder anderen Wegen verrichtet. Leider lässt es sich bei einem Welpen nicht immer vermeiden. Das Ordnungsamt meint zu der Situation das man als Hundebesitzer verpflichtet ist den Hund an der Leine zu führen und Kot zu entfernen. Es geht dem Eigentümer nicht um die Kinder das könnt ihr mir glauben, den zu jeder Abholzeit werden beide Hunde am Zaun entlang gehetzt um lautstark ihr Revier zu verteidigen.
Ein Wegerecht ist genau das, was es sagt. Eine Nutzung ergibt sich aus der
Nutzung des zu erreichenden Grundstücks. Ist es ein Kindergarten, dann ist dieses Wegerecht für Kinder und Eltern, ist es ein Kleingarten, darf auch z.B. auch eine Schubkarre mitgeführt werden.
Benutzer eines solchen Weges sollten sich immer vor Augen führen, dass sie fremdes Eigentum betreten und nutzen. Daher ergibt sich die Verpflichtung zu einer behutsamen und rücksichtsvollen Ausübung dieses Rechts.
Würden alle Eltern ihre Hunde mitführen und diese - so ist es nun einmal bei Hunden - ständig überall hinpinkeln, dann würde es auf diesem Weg sehr bald sehr stinken - das wäre weder dem Besitzer, noch den anderen Eltern und Kindern zuzumuten.
Mir ist es immer wieder völlig unerklärlich, warum immer und immer nur die eigenen Bedürfnisse in den Vordergrund gestellt werden - und keine Rücksicht auf die tatsächlichen Rechte anderer Menschen genommen wird.
Stell dir mal den umgekehrten Fall vor, wenn der Weg vom Grundstück des Besitzers nicht durch einen Zaun abgetrennt wäre und seine Hunde ständig auch auf dem Weg herumlaufen würden? Selbst, wenn es ganz liebe Hunde wären, möchte ich nicht wissen, wie viele Eltern Amok laufen würden, aus Angst um ihre lieben Kleinen. Da würde man zurecht einfordern, dass die Hunde den Weg nicht betreten dürften ....
Das hast du sehr schön geschrieben. Jeder denkt immer nur an sich und seine Bedürfnisse, ohne auf seine Mitmenschen Rücksicht zu nehmen. Mit etwas mehr Rücksichtnahme wäre die Welt besser.
...das sag mal dem cholerischen Besitzer des Weges, dann wird ein Schuh draus!
Rothskuckuck - du würdest sicher auch total verständnisvoll reagieren, wenn z.B. große Hunde dein neues, teures Auto anpinkeln würden ....
Wenn Kindergarten UND Polizei dir bestätigt das du den Weg mit deinem Hund benutzen darfst, dann mach einfach gar nichts. Dir kann dann ja nichts passieren.
Sein Anwalt wird ihm mit Sicherheit erklären das er mit so einer Klage keine Chance hat wenn das stimmen sollte.
Solche Leute gibt es leider genug... nur wundern, nicht ärgern.
LG ;)
Solche Hundebesitzer gibt es leider auch genug, die ihren Hund mitten auf dem Weg machen lassen. Solche Hundebesitzer sind es schuld, dass die ordentlichen Hundebesitzer in schlechten Ruf geraten.
ja, da gebe ich dir recht. Das kenne ich nur zu gut. Einerseits müssen Hundebesitzer schauen (bin selbst einer) das sie ihren "Dreck" wegmachen und ihre Hunde nicht überall hinmachen lassen, andererseits müssen aber auch die Leute dann unterscheiden und nicht gleich jeden über einen Kamm scheren der mit einem Hund ankommt.
@annisimoni
mit dem auf den Weg sch...en gebe ich dir recht, aber allen anderen Äußerungen von dir muß ich energischst widersprechen!!!
Zwischen Urinieren und sch...en sind immer noch himmelweite Unterschiede! Männer pinkeln auch an Häuserwände (was viel schlimmer als bei Hunden ist) aber selbst die sch...n ja nicht gegen Häuser! Bitte nichts übertreiben und aufbauschen!
Ich kann als Hundebesitzer kontrollieren, wo mein Hund hinmacht. Ich lasse meinen Hund niemals auf Gehwege urinieren. Das ist ekelhaft und absolut überflüssig. Und Männer, die an Hauswände pinkeln, sollten KASTRIERT werden.
*Ironiemodus an:* "...sagt's und wirft die Kippe auf die Straße." *Ironiemodus aus* ;-)
Oh Mann, dann gäb's bald keinen Nachwuchs mehr. 😂
Und Leute, die ihre Kippen auf die Straße werfen, sind ebenfalls asozial. Solche Schweine braucht die Welt echt nicht. Aber was hat "Nachwuchs" mit "an die Wand urinieren" zu tun? Du scheinst auch nichts in der Birne zu haben.
Im Grunde hätte aber jeder Eigentümer das RECHT, gegen Hundebesitzer vorzugehen, die seine Hecken, Bäume oder Rasenflächen bepinkeln! Das ist schlicht und ergreifend Sachbeschädigung.
Ich möchte mal die Hundebesitzer hören, wenn sie ein neues, teures Auto haben und große Hunde kommen vorbei und bepinkeln das Auto - und nicht nur die Reifen! Dann ist das Geschrei riesengroß. Aber so ist das immer, wenn man selbst betroffen ist ... dann ist es nicht mehr "das bisschen Pipi von dem lieben Hündchen, sondern dann ist es "der sch... Köter!"
@annisimoni
deinen beleidigenden Ton kannst du gerne bei Deinesgleichen verwenden, da scheint dieses Niveau der Konversation Usus zu sein.
Der Zusammenhang zwischen 'an die Wand urinieren' und 'Nachwuchs' ergibt sich ganz einfach aus deiner Äußerung, daß solche Männer kastriert werden sollten. Ich hoffe, du hattest Biologie in der Schule, dann eröffnet sich auch dir die Welt der Logik.
Nicht der, der am niveaulosesten kommuniziert, hat immer recht.
Ist das Wegerecht denn im Grundbuch eingetragen?
Oder ist es eingeduldetes Wegerecht?
Dort sollte alles geregelt sein.
Als Eigentümer kann er durchaus über sein Eigentum bestimmen und verfügen.