Ich habe einen Hund aus Notwehr erstochen...

25 Antworten

Furchtbar, wenn das alles stimmt. Da steht ja Aussage gegen Aussage, würde ich sagen. Zeig' ihn an.

opal0409  03.07.2012, 19:27

Stimmt! Würde ich auch machen, es war zwar nicht richtig den Hund zu töten, der Kläger solte aber bei der Wahrheit bleiben! Ein Dackel könnte einem Münsterländer doch gar nichts anhaben!!! Trotzdem muss ich sagen, dass rohe Gewalt in dem Fall keine Lösung war, Sie hätten den Hund nicht töten dürfen, natürlich wollten sie ihren Hund beschützen, aber es hätte gereicht dazwischen zu gehen(hätte ich zumindest getan). Der Schraubenzieher war eindeutig zu viel.

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Mal abgesehen das ich von der Geschicht mal so gar nichts glaube (Wer sorgt schon vor und nimmt extra für solche Fälle einen Schraubendreher mit?) würde es sich nicht um Notwehr handeln sondern einfach nur um Sachbeschädigung. Notwehr gibt es nur wenn ein Mensch in Gefahr ist.

KarlM2  07.12.2023, 21:42

Gemäß § 32 StGB entfaltet die Notwehr ihr Recht auf Selbstverteidigung, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder anderen abzuwenden. Ein Angriff ist dann zu bejahen, wenn durch ein menschliches Verhalten eine Beeinträchtigung von geschützten Rechtsgütern oder -interessen droht.27.09.2023

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Ein Anwalt sollte sich deinen Fall mal unter die Lupe nehmen ^^

Du solltest dir dringend einen Anwalt nehmen...

Soweit ich weiß erwartet dich den toten Hund betreffend nichts weiter - nachfolgend könnte aber die Polizei, im Interesse der Öffendlichkeit, gegen dich Anzeige erheben, wegen des Mitführends einer Waffe .. in dem Fall der Schraubendreher. Ich glaube da mal was gelesen zu haben von feststehenden Klingen, wozu auch eben ein Schraubendreher gehören KÖNNTE!!!

Zu allem anderen sag ich nun nichts mehr, das taten schon genug andere User - allerdings hoffe ich, dass dich dein schlechtes Gewissen nicht schlafen lässt.