Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung durch Hundebiss... Was kommt auf mich zu?

7 Antworten

das ist eine Sache für die Hunde Haftpflicht und es kann sein, dass du deinen Hund vorführen musst zur Begutachtung, denn ganz so normal ist es nicht, dass ein Hund gleich zubeißt.... Schnappen ja, aber beißen????? Dort wird fest gestellt, ob der Hund auffällig ist. Falls ja, kann es sein, dass er eine Maulkorb Pflicht bekommt.

Ansonsten kommt nichts auf dich/euch zu, denn wie gesagt, bezahlen wird die Hunde Haftpflicht, die Klage der Eltern ist absolut gerechtfertigt, und die Wesenseinstufung deines Hundes musst du halt abwarten und hoffen.... Alles Gute und viel Glück

Hallo,

es ist völlig egal, was der Junge deinem Hund "angetan" hat - bei einem Hund geht es schlicht und ergreifend um eine "Gefährdungshaftung" - also ist der Halter immer in der Pflicht, für Schäden aufzukommen, die der Hund anrichtet - da beißt die Maus keinen Faden ab.

Dafür ist man - und du ja lt. deinen Kommentaren auch - hundehalterhaftpflichtversichert.

Dass die Eltern den Vorfall zur Anzeige bringen, kann ich gut verstehen, das täte ich als Eltern auch, obwohl ich selbst mehrfacher Hundebesitzer bin. Denn ein Hund hat nicht zuzubeißen, aus welchem Grund auch immer. Natürlich weiß ich selbst, dass man immer nur zu 99 % die Hände für seine Hunde "ins Feuer legen" kann - ein Restrisiko bleibt immer.

Höchstwahrscheinlich wird sich nun die entsprechende Ordnungsbehörde - das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden - einschalten, denn Hunde, die in einem Beißvorfall mit Menschen verwickelt waren, müssen kontrolliert werden. Sie kennen deinen Hund ja nicht und wissen nicht, ob vllt. grundsätzlich von ihm eine Gefahr für Menschen ausgeht. Das wird mit ziemlicher Sicherheit überprüft werden.

Ansonsten habt ihr eher weiter nichts zu befürchten - die finanzielle Seite regelt ja eure Versicherung und wenn der Hund kontrolliert worden ist und alles in Ordnung ist, wird es keine weiteren Konsequenzen geben.

Wird er als "Gefahr" eingestuft, dann wird es u.U. eine Leinen- und Maulkorbpflicht geben, bis man durch eine erneute Überprüfung seine "Ungefährlichkeit" nachgewiesen hat.

Aber es darf nicht mehr zu einem ähnlichen Vorfall kommen, denn dann könnte es schon recht heftige Konsequenzen geben.

Alles Gute

Daniela

der täter wird zum opfer und der Opfer zum Täter , zumindest geht es in diese Richtung, es hat sich bestimmt alles erledigt,

schon komisch was ein Skatebord im Restaraunt zu suchen hat, soll dieser junge es wenigstens unter den Tisch stellen und nicht aufknallen

, der hund hat sich erschrocken, und zugeschnappt , lass deinen Hund nicht ins restaraunt oder wengistens unter den Tisch oder direkt neben den Tisch

und was ein Skatebord im restaraunt verloren hat , und zwar garnichts und, wäre ja auch komisch wenn ich mit einen Fahrrad durch mein Zimmer fahre

Also , du musst deinen Hund selbstbewusster machen , das er nicht schreckhaft ist, eine anzeige ist halbwegs verständlich , aber wenn der junge nicht da mit den Skateboard rumgefahren wäre wäre nichts passiert

Der Hund ist versichert, d.h. du hast eine Hundehaftpflich für ihn abgeschlossen? 

Wenn ja rufe schon mal an und melde den Vorfall. Sollten Forderungen kommen zahlt das die Versicherung. 

Du bekommst entsprechende Unterlagen dann zugeschickt. Gut wäre es, wenn du Zeugen angeben kannst. 

leezycheezy 
Fragesteller
 16.04.2016, 17:43

Ja, eine Hundehaftpflicht habe ich. Die Zeugen haben ihre Personalien von der Polizei aufnehmen lassen. Ich habe in der Aufregung leider nicht nach den Namen oder der Telefonnummer gefragt. Könnte ich die Namen bei der Polizei in Erfahrung bringen?

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user8787  16.04.2016, 17:55
@leezycheezy

Wenn die Polizei da war hat sie die Zeugen befragt. Dann gibt es auch entsprechende Unterlagen. Die kann auch die Versicherung anfordern.

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dsupper  17.04.2016, 09:43
@user8787

Wofür braucht es Zeugen? Der Hund hat zugebissen - den entstandenen Schaden muss die Versicherung auf jeden Fall bezahlen - es gibt keine Untersuchung, warum der Hund gebissen hat. Bei der Hundehaltung geht es immer nur um die Gefährdungshaftung.

Die Zeugen wären nur dann wichtig, um zu bezeugen, DASS es dieser Hund war, der zugebissen hat.

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Teil 2:das mit Ohne unterlass angefallen zeigt schon was die für vorurteile pflegen , erstmal auf sich schauen nicht anderen die schuld geben , der hund hätte sich da was brechen können , das der Junge gut erzogen ist kann ich mir nicht ganz vorstellen, wer nimmt schon ein großes Skateboard mit ins Restaraunt