Das ist Erschleichen von Leistungen nach § 265a StGB, also mit einer Schwarzfahrt gleich zu setzen.

Du hast mit einem Ticket der zweiten Klasse keine Berechtigung in der ersten Klasse zu verweilen.

Daher kann es hier das übliche erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € und eine Strafanzeige wegen Verstoß gegen § 265a StGB geben.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_265a.html

Natürlich kannst du auch auf einen milden Zugbegleiter treffen.

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Mach die Ketchup Stelle mit warmen Wasser nass. 

Gib dann auf diese reichlich Backpulver. Dieses verreibst du kräftig auf den Fleck. ( Vorsicht wegen Fingernägeln )

Dann 5 bis 10 Minuten einwirken lassen. Unterm Waschbecken oder mit der Duschbrause heiß abspülen. Das Ganze noch einmal wiederholen. Danach normal waschen.

Backpulver gibt es in jedem Supermarkt im 10er Pack für 0,29 € .

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Perfekte Figur.

Du hast deine Frage schon selbst beantwortet. Du musst dich selbst wohl fühlen. Was andere von dir halten, kann dir total Latte sein.

Jeder der dich nicht so akzeptiert wie du eben bist, ist kein Mensch.

Es sei denn, du bist Pegida Anhängerin oder sonst charakterlich nicht gefestigt.

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Nein.

Das Jobcenter dürfte dir nach derzeitiger Gesetzeslage das Geld nur kürzen, wenn du unentschuldigt der Maßnahme fern bleibst oder darauf hinwirkst, dass man dich aus dieser raus wirft.

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deutsche Post macht Sturmklingel wegen Paket des Nachbar?

Die Post hat Sturm geklingelt! Ich bin jetzt total veärgert darüber, dass die Post jedes mal bei uns geklingelt wegen Post des Nachbars. Ich habe ausdrücklich die Postliferanten bereits deswegen angesprochen, dass sie nicht bei uns klingeln soll. Wir sind ja nicht die Empfangstation für die Lieferungen in den 3-Familienhaus. Die Mitarbeiter des Unternehmens sind anscheinend nicht geistig intelligent genug die mehrmals eloquente Verneinng zu entcodieren. Desweiteren stand jedes mal einer neuer Mitarbeiter den ich klären musste, dass wir hier nicht empfangen und aufhören sollten uns weiterzustören.

Wir wollten mal eine gute Tat begehen und haben "paar" mal die Post des Nahcbars empfangen. Irgendwann hatten wir keine Lust mehr, die Post anzunehmen, da wir uns damit gestört fühlen, wenn die Post wie geistigbehinderte an der Tür klingeln. Heute versuchten wir auszuschlafen die Post mind. 5min kontinuierlich geklingelt, sodass es ich mich gestört gefühlt habe beim Schlafen.

Wenn ich mich jetzt bei der Post beschwere, erwarte ich keinen Erfolg, dass sowas dauern kann und nicht für ernst benommen wird. Da sie nichts weiter dagegen machen, weiterhin uns terrorisieren. Für manche hört sich das krass an, aber dabei zusein wie laut und gestört man sich in der Situation fühlt, ist eine ander Sache. Man regt sich dan ständig auf, was an dieser Evidenz zu unklar ist. Wie kann ich dagegen vorgehen und dafür sorgen, dass sie ärger bekommen? Da ich mich verarscht fühle, und weiterhin meine Ruhe behalten möchte.

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Was die Postmitarbeiter hier machen, stellt eine Ordnungswidrigkeit nach § 118 OwiG dar. Mehr leider nicht.

https://www.gesetze-im-internet.de/owig_1968/__118.html

Ich kenne solche Situationen auch aus Erfahrung. Viele Postzusteller klingeln wie die Mafia oder als ob ein Gasleck vorhanden wäre. Nur wegen eines Pakets.

Persönlich verstehe ich Menschen, die Paketzustellern daraufhin eine Faust geben. Natürlich ist dies dann eine strafbare Körperverletzung und so etwas ist rechtlich nicht zu tolerieren. Moralisch schon.

Ich mache in einen solchen Fall immer folgendes. Geh in Ruhe zur Tür, frage was lost ist. Wenn der Paketbote dann antwortet, er möchte lediglich ein Paket für mich abgeben, frage ich ihn  "Haben Sie deswegen so geklingelt bei mir?"

Danach geh ich zu meiner Klingel, streiche dort drüber und sage:  "Hmm, den Kleber müsste ich mal entfernen. Sonst bleiben ja alle, die bei mir klingeln, immer daran kleben......"

Danach bekommt der Postbote eine verbale Ansage, die ich hier nicht zitieren möchte, die aber immer gefruchtet hat.

Bei solchen klingelgeilen Minusmenschen bekomme ich Gedanken, die nicht mit § 211 StGB vereinbar sind.

Nichts hasse ich mehr, als völlig übertriebenes, sinnfreies, zu langes Geklingel. Ich hasse schon Wohnungsklingeln an sich.

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Bitte sag auf keinen Fall bei der Polizei aus. Weder mündlich noch schriftlich. Du bist auch nicht verpflichtet überhaupt bei der Polizei zu erscheinen. Vorladung hin oder her.

Polizisten sind oft nicht neutral bei Vernehmungen. Jedes Wort bei der Polizei kann dir später ein Staatsanwalt oder Richter negativ auslegen. Also nicht zur Polizei gehen.

Du hast dadurch keinen Nachteil und bekommst keinen Negativeintrag dadurch. Die Polizei schließt die Ermittlungen dann ohne deine Aussage ab. Anschließend übergibt sie die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge\_069447.html

Hier handelt es sich nicht um eine Unterschlagung nach § 246 StGB, wie es dein Ex behauptet. 

Denn dazu müsstest du dir ein fremdes Handy rechtswidrig zugeeignet haben. Das ist zu verneinen, da es dir dein Ex freiwillig überlassen hat.

Wenn überhaupt geht es hier um eine ungerechtfertigte Schenkung. Eine rein zivilrechtliche Angelegenheit.

http://anwalt-recht-und-gesetz.de/index.php?option=com\_content&view=category&layout=blog&id=1210&Itemid=152

Das Ermittlungsverfahren wird die Staatsanwaltschaft wohl nach § 170, Absatz 2 StPO einstellen. Auch mangels öffentlichen Interesse.

https://www.gesetze-im-internet.de/stpo/\_\_170.html

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Ich kann dir nur schreiben, dass die Sendungsverfolgung bei Briefen absolut langsam arbeitet, mitunter nicht aussagekräftig und nutzlos ist.

Wird schon heute ankommen. Die Wahrscheinlicheit liegt bei ca. 93 % .

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Deine Freundin müsste auch bei einem Wert von 500 € und einem Alter von 23 Jahren nicht auf die Wache.

Es ist ganz einfach keine Pflicht bei der Polizei zu erscheinen.

http://www.anwalt.de/rechtstipps/pflicht-zum-erscheinen-bei-der-polizei-zur-zeugenaussage-was-tun-als-gefaehrdeter-zeuge\_069447.html

Einer Strafanzeige kann erfolgen, dieser wird aber aufgrund von § 19 StGB keine Folge gegeben.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_19.html

Zudem liegt hier ein Vergehen nach § 248a StGB vor. In dem Fall müsste der Geschädigte innerhalb von 3 Monaten ab Kenntnis der Straftat einen Strafantrag stellen.

https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/\_\_248a.html

Dieser würde aber aufgrund von § 19 StGB fallen gelassen werden.

Kinder ( alle Menschen unter 14 Jahren ) können in Deutschland für begangene Straftaten nicht vor einem Strafgericht oder einem Staatsanwalt zur Verantwortung gezogen werden.

Das Jugendamt wird bei so einer banalen Sache eher nicht eingreifen.

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Du bist zum Tatzeitpunkt in einem Alter gewesen, wo nur Jugendstrafrecht zur Anwendung kommen kann.

Dieses zielt vor allem auf Erziehung statt Strafe ab. 

Aufgrund deiner Frage vermute ich, dass du innerhalb kurzer Zeit 3 mal beim schwarzfahren erwischt wurdest. ( alle Schwarzfahrten im Jahr 2016 ? ) 

Sollte es zur Anklage und zu einer Gerichtsverhandlung kommen, du in dieser deine Taten reuig gestehen, wird der Richter diese Entschuldigung positiv berücksichtigen.

Dazu wird ihm gefallen, dass das erhöhte Beförderungsentgelt von 60 € immer zeitnah bezahlt wurde.

Wenn du noch nichts mit der Justiz zu tun hattest, kommt das umso besser.

Negativ wird er dir den engen zeitlichen Zusammenhang zwischen den 3 Schwarzfahrten anlasten.

Alles in allem kommt eine richterliche Verwarnung in Betracht. Eventuell noch maximal 30 Sozialstunden hinzu. Mehr ist nicht sehr wahrscheinlich.

Das Verfahren kann auch eingestellt werden.

Auch zum Beispiel in dem dich der Staatsanwalt ( in Absprache mit dem Jugendrichter ) vorlädt, den moralischen Zeigefinger hebt, es aber eben dabei belässt.

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Ich kenne das Problem von einem Bekannten. Er ist wie ich Postbank Kunde. Er hat ein P-Konto und eine Pfändung darauf.

Vor wenigen Tagen wurde eine Lastschrift bei ihm nicht eingelöst. Deswegen konnte er nicht wie gewohnt per Online Zahlung etwas kaufen.

Es gab da eine ca. 16 stündige Sperre. In dieser Zeit hatte er auch angezeigt bekommen, dass Zahlungen und Abhebungen mangels Deckung nicht möglich wären. Er war aber gedeckt und hat seinen Freibetrag nicht überschritten.

Am nächsten Tag zwischen 8 Uhr und 9 Uhr ging alles wieder wie gewohnt. Das ist so nicht hinnehmbar. Die Postbank ist allgemein langsam und eine relativ miese Bank.

Genau da sie so groß ist, muss man diese Verzögerungen wohl ab und an hin nehmen. 

Vom 16.04.2016 ca. 18 Uhr bis 17.04.2016 ca. 18 Uhr führt die Postbank Wartungsarbeiten durch. Dann sind nur Geldabhebungen mit der normalen Postbank Karte möglich. ( steht beim Online Banking so da )

Das Online Banking, Telefon Banking und das telefonische Service Center sind in dieser Zeit nicht verfügbar.

Du müsstest mittlerweile wieder normal über dein Guthaben verfügen können.

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Zunächst muss deine Bank dir ab Montag den Freibetrag wegen deinem zweiten Kind erhöhen, wenn du die Bescheinigung vorgelegt hast.

Die Freischaltung des neuen Freibetrags darf maximal 4 Banktage in Anspruch nehmen.

Die Erhöhung gilt rückwirkend ab 1.03.2016 .

Dir stehen mit 2 Kindern folgende Freibeträge monatlich zu:

1.073,88 € . Dazu 404,16 € für das erste Kind. Und 225,17 € für das zweite Kind. Insgesamt also 1.703,21 € .

Wenn dein Einkommen geringer als der Freibetrag ist, dann kannst du natürlich nur in Höhe deines Einkommens über das Geld verfügen.

Das normale Kindergeld muss unabhängig vom Freibetrag gezahlt werden. Das Kindergeld in Höhe von jeweils 190 € monatlich für deine Kinder, gesamt 380 €, muss also auf die 1.703.21 € drauf gerechnet werden.

Insgesamt stehen dir also 2.083,21 € monatlich zu. 1.703,21 € Freibetrag plus 380 € Kindergeld.

Hast du reguläres ( Nachzahlungen ausgenommen ) Einkommen von - als Beispiel - 1.500 € monatlich, dann kannst du auch nur über 1.500 € monatlich verfügen.

Das Kindergeld darf nicht mit den Freibetrag verrechnet werden.

Sofern du deiner Bank noch keine Nachweise über die Kindergeld Zahlungen vor gelegt hast, so mach das bitte in Form von den aktuellen Bescheid der Familienkasse.

Wegen der Nachzahlung von Kindergeld und Elterngeld und dessen Freigabe, musst du persönlich zu deinem Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung ( auch Vollstreckungsgericht genannt ) gehen.

Nimm hierzu unbedingt folgende Unterlagen mit:

Personalausweis, P-Konto Vertrag/Vereinbarung, aktuelle Gehaltsnachweise ( Alg 1 oder Alg 2, Elterngeld Bescheid, Kindergeld Bescheid der Familienkasse ), beide Geburtsurkunden deiner Kinder, Mietvertrag, Kontoauszüge ab 1.03.2016 .

Es ist wichtig das du diese Unterlagen zum Gericht mit nimmst. Ohne diese Unterlagen wird man dir nicht helfen. Das Gericht muss sich von deiner Lage überzeugen können.

Die dortigen Rechtspfleger helfen dir kostenlos, schnell und stehen rechtlich über deiner Bank.

Deine Kindergeld Nachzahlung wird man dir sicher in voller Höhe freigeben. Das Elterngeld eventuell nicht.

Das Gericht muss sich davon überzeugen können, ob du sämtliche Nachzahlungen für deinen Lebensunterhalt mit deinen 2 Kindern benötigst.

Vermeide bei einem gepfändeten P-Konto unbedingt jede unnötige Einzahlung ( auch eigene ) oder Überweisungen. Denn jeder Geldeingang mindert deinen Freibetrag.

Nachzahlungen von Alg 1, Alg 2 oder Kindergeld kannst du jedoch regelmäßig vom Gericht freigeben lassen.

http://www.p-konto-info.de/p-konto-freibetrag-2015.html

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Du hast kein Abo abgeschlossen. Das wird von Mobilcom nur behauptet.

Jeder Mobilfunkanbieter in Deutschland zockt in Zusammenarbeit mit Drittanbietern bezüglich der Abo Masche jeden Tag diverse mal in betrügerische Weise seine Kunden ab.

Mobilcom kann dir den Abschluss des Abos nicht rechtssicher nachweisen. 

Zudem müsste der Drittanbieter vor Abschluss den Kunden darauf hinweisen, dass man jetzt ein kostenpflichtiges Abo abschließen könnte. Auch das unterblieb.

Dazu kann man dir keine Leistung durch das angebliche Abo nachweisen.

Mobilfunkanbieter dürfen ihren Kunden immer nur eigene Leistungen in Rechnung stellen. Leistungen von Drittanbietern dürfen Mobilfunkanbieter ihren Kunden gerade nicht berechnen.

Der Drittanbieter müsste, wenn, dann seine angebliche Leistung den Kunden separat in Rechnung stellen.

Schreib Mobilcom eine E-Mail. Gib dabei deinen Namen, deine Anschrift und deine Mobilfunknummer an.

Fordere Mobilcom auf, dir alle bestehenden Abos umgehend zu kündigen. Füge deiner E-Mail bitte unbedingt den unten stehenden Link der Kanzlei Hollweck bei.

Widersprich der Lastschrift.

Man hat ab Buchung einer Lastschrift 8 Wochen Zeit dieser zu widersprechen. Dazu braucht man keine Begründung und muss sich dafür nicht rechtfertigen.

Der Widerspruch ist über das Online Banking oder am Bankschalter möglich. Per Brief geht es natürlich auch.

Wenn du der Lastschrift am Bankschalter widersprichst, braucht der Bankmitarbeiter das Datum, die Firma und den Betrag der Lastschrift. Oder du nimmst den entsprechenden Kontoauszug mit.

Eventuell belehrt dich der Bankmitarbeiter, dass man nur unberechtigte Lastschriften zurückbuchen lassen sollte. Das ist sein Job.

Wenn du der Lastschrift per Brief widersprichst, gibst du deine IBAN und die Daten der Lastschrift an. Füge dem Widerspruch eine beidseitige Kopie deines Personalausweis bei.

Widersprichst du der Lastschrift online oder am Schalter, wird der Betrag in der Regel deinem Konto sofort wieder gutgeschrieben.

Wichtig:  Hast du der Lastschrift widersprochen, so musst du den vertraglich geschuldeten Betrag ( 30 € ) bitte unbedingt separat an Mobilcom überweisen. Gib deine Kundennummer in der Überweisung an.

Die vertraglich vereinbarte Summe steht Mobilcom immer zu, egal wie unseriös das Unternehmen ist.

Alle Mobilfunkanbieter in Deutschland sind unseriös. Mobilcom ist dabei mit das schwärzeste aller Schafe.

Es bringt auch gar nichts Mobilcom anzuschreiben und um Erstattung der Abo Gebühren zu bitten. Daher widerspreche der Lastschrift und zahl die vertraglichen 30 € per Überweisung an Mobilcom.

http://www.kanzlei-hollweck.de/ratgeber/drittanbieter/

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