P Konto Freibetrag einmalig überschritten?

2 Antworten

Zunächst muss deine Bank dir ab Montag den Freibetrag wegen deinem zweiten Kind erhöhen, wenn du die Bescheinigung vorgelegt hast.

Die Freischaltung des neuen Freibetrags darf maximal 4 Banktage in Anspruch nehmen.

Die Erhöhung gilt rückwirkend ab 1.03.2016 .

Dir stehen mit 2 Kindern folgende Freibeträge monatlich zu:

1.073,88 € . Dazu 404,16 € für das erste Kind. Und 225,17 € für das zweite Kind. Insgesamt also 1.703,21 € .

Wenn dein Einkommen geringer als der Freibetrag ist, dann kannst du natürlich nur in Höhe deines Einkommens über das Geld verfügen.

Das normale Kindergeld muss unabhängig vom Freibetrag gezahlt werden. Das Kindergeld in Höhe von jeweils 190 € monatlich für deine Kinder, gesamt 380 €, muss also auf die 1.703.21 € drauf gerechnet werden.

Insgesamt stehen dir also 2.083,21 € monatlich zu. 1.703,21 € Freibetrag plus 380 € Kindergeld.

Hast du reguläres ( Nachzahlungen ausgenommen ) Einkommen von - als Beispiel - 1.500 € monatlich, dann kannst du auch nur über 1.500 € monatlich verfügen.

Das Kindergeld darf nicht mit den Freibetrag verrechnet werden.

Sofern du deiner Bank noch keine Nachweise über die Kindergeld Zahlungen vor gelegt hast, so mach das bitte in Form von den aktuellen Bescheid der Familienkasse.

Wegen der Nachzahlung von Kindergeld und Elterngeld und dessen Freigabe, musst du persönlich zu deinem Amtsgericht und dort zur Vollstreckungsabteilung ( auch Vollstreckungsgericht genannt ) gehen.

Nimm hierzu unbedingt folgende Unterlagen mit:

Personalausweis, P-Konto Vertrag/Vereinbarung, aktuelle Gehaltsnachweise ( Alg 1 oder Alg 2, Elterngeld Bescheid, Kindergeld Bescheid der Familienkasse ), beide Geburtsurkunden deiner Kinder, Mietvertrag, Kontoauszüge ab 1.03.2016 .

Es ist wichtig das du diese Unterlagen zum Gericht mit nimmst. Ohne diese Unterlagen wird man dir nicht helfen. Das Gericht muss sich von deiner Lage überzeugen können.

Die dortigen Rechtspfleger helfen dir kostenlos, schnell und stehen rechtlich über deiner Bank.

Deine Kindergeld Nachzahlung wird man dir sicher in voller Höhe freigeben. Das Elterngeld eventuell nicht.

Das Gericht muss sich davon überzeugen können, ob du sämtliche Nachzahlungen für deinen Lebensunterhalt mit deinen 2 Kindern benötigst.

Vermeide bei einem gepfändeten P-Konto unbedingt jede unnötige Einzahlung ( auch eigene ) oder Überweisungen. Denn jeder Geldeingang mindert deinen Freibetrag.

Nachzahlungen von Alg 1, Alg 2 oder Kindergeld kannst du jedoch regelmäßig vom Gericht freigeben lassen.

http://www.p-konto-info.de/p-konto-freibetrag-2015.html

melaja 
Fragesteller
 17.04.2016, 15:31

Danke für die Antwort :)

Also die Zahlungseingänge die mein Freibetrag übersteigen bekomme ich dann ab dem 1.Mai oder ?

Wenn du die Bescheinigung abgegeben hast ,kommt wieder auf die Bank drauf an.Entweder du kannst den Mehrbetrag sofort abheben ,oder du musst schlimmstens ein paar Tage warten.Bei Grossbanken ist meist eine Wartezeit etwas länger.