Mit 17 schwanger jugendamt mein Vormund möchte das ich Mutter kind heim gehe dürfen sie mich zwingen?
Hallo ich bin 17 und schwanger und jugendamt will das ich ins mutter kind heim gehe kurz nach der Geburt 4 monate später werde ich 18 und mein freund ist 19. Meine frage dürfen die mich zwingen?
5 Antworten
Hallo,
du hast ziemlich zu kämpfen - echt stark, wie du tapfer du dich schlägst. Wie geht es dir heute? Dass du vor lauter Angst Bauchweh hast, verstehe ich. Wie weit bist du in der Schwangerschaft - kommt dein Baby schon bald? Du kannst dich mit deiner Frage auch an die Beratung Profemina wenden. Du bekommst kompetenten fachlichen Rat und hast gleichzeitig eine freundliche Beraterin zum mal Reden, wenn du das möchtest. Dass dein Freund so zu dir hält, ist klasse. Wohnt er in deiner Nähe?
Alles Gute für dich und schreib’ wieder, ja!
möchte das ich Mutter kind heim gehe dürfen sie mich zwingen?
nein können sie nicht, nur dann wirst Du deren Entscheidung akzeptieren müssen, wenn sie Dein Kind direkt ab Geburtsstation in Obhut nehmen und der Obhut einer Pflegefamilie unterstellen.
Und das können sie auch noch, wenn Du 18 plus bist. Das JA scheint der Ansicht zu sein, dass Deine häuslichen Verhältnisse nicht ausreichend geordnet sind, dass das Kind in einem gesunden , sicheren Umfeld aufwachsen kann. Also lasse Dir bitte helfen -- es geht vorrangig um Dein Kind - nicht um Dich.
Nein die meinten die denken das meine Oma sich um das Kind kümmert bzw haben sie nicht mal richtig einen Grund gesahr
Ja mehr oder weniger schon
Du kannst es natürlich auch lassen aber dann haben die ein Recht drauf das Kind auch zur Pflege abzugeben
Die machen es nicht ohne Grund aber wenn eine Gefährdung von den Eltern ausgeht dass es dem Kind Ohne Hilfe nicht gut geht dann ja
Aber wenn du zeigst das du alles kannst bist du in 6 Monaten wieder „ frei“
Ein Kind ist anstrengend und das werden dir auch die Erfahrendesten Eltern sagen
Und was schadet es du bist da unter anderen in deiner Situation lernst bist nicht alleine mit dem Kind
denkst du Babys sind nur süß und schlafen den halben Tag
Denke das Jugendamt hat ein Ermessen und wenn die einen Antrag stellen dann wird er zu 70 Prozent auch durchgehen
hast Du keine Eltern? Bei denen du wohnen kannst und Unterstützung bekommst
Süße - das können sie ganz bequem nachholen - wenn sie Dein Kind ( aus dem KH heraus ) in Obhut genommen haben. Bei Dir reicht es, wenn Deine Eltern zustimmen.
tu es für dich und dein Kind wirklich zeig reife und zieh es durch
Es gibt auch Mutter Vater Einrichtungen da kann dein Freund mit
Ich bekomme ja Unterstützung deswegen verstehe ich nicht das die mich darein stecken wollen wie gesagt sie haben mir nicht mal einen richtigen grund gesagt ich war auch beim Anwalt
Dann schreib Ihnen ein Brief und beweise das du alles kannst
Schreib auf woher Geld kommt
wo du mit wem wohnst
das das Kinderzimmer in Ordnung ist
das du vielleicht eine Hebamme hast
usw
Die waren ja hier und haben sich alles angeschaut und mit der hebamme bin ich dabei aber bis jetzt habe ich noch keine vlt eine Familienhilfe?
Ja Familienhilfe kann auch eine Option sein
Hebamme einfach deine Frauenärztin fragen die kann dir eine vermitteln
Ok danke aber Angst habe ich trotzdem und auch Bauch weh und ja wegen der Angst
Die Unterbringung eines Kindes in einer Pflegefamilie setzt voraus, dass bereits im Vorfeld Dinge passiert sind, die zur Inobhutname des Kindes durch das Jugendamt geführt haben und gegebenenfalls sogar eine familiengerichtliche Entscheidung vorliegt, die das Sorgerecht betrifft.
Abhängig von dieser Entscheidung richten sich die Konsequenzen, die zu beachten sind, um das Kind zur Kindesmutter zurückzuführen.
Die Inobhutnahme und die Unterbringung in einer Pflegefamilie richtet sich nach §§ 42ff. SGB VIII. Dabei hat das Jugendamt die Möglichkeit, bei Gefährdung des Kindeswohls entsprechende Entscheidungen mit oder ohne das Familiengericht zu treffen. Sofern die elterliche Sorge betroffen ist, wovon ich vorliegend nicht ausgehe, ist immer das Familiengericht mit einzuschalten. Solange das Kind in der Pflegefamilie lebt, und keine anderweitige Entscheidung durch das Familiengericht getroffen worden ist, behalten Sie auch die elterliche Sorge über das Kind und sind befugt, über alle wichtigen Dinge, welche das Kind betreffen, zu entscheiden.
Nun konkret zu Ihrer Frage.
Ein Zwang, dass Sie eine Mutter-Kindeinrichtung besuchen, besteht grundsätzlich nicht. Das Jugendamt ist aber gehalten, die Fähigkeiten zur Erziehung und für das Wohl des Kindes zu überprüfen und sicherzustellen. Wenn es nunmehr denkt, dass eine solche Maßnahme hilfeversprechend ist, so kann es Ihnen eine solche Maßnahme vorschlagen. Es ist sodann Ihre Entscheidung, ob Sie daran teilnehmen wollen oder nicht.
Ja aber weil jugendamt mein Vormund ist deswegen habe ich angst
Also wenn ich es richtig verstehe, nach allem was du hier geschrieben hast, bekommst du Unterstützung von deinem (volljährigen) Freund, deiner Familie und einer Hebamme.... Unter diesen Umständen gibt es, unabhängig von deinem Alter, keinen plausiblen Grund, derartige Maßnahmen einzufordern. Sie können es dir natürlich anbieten, aber nicht aufzwingen. Und ein neutrales Gericht würde dies ohne trifftrigen Grund auch nicht durchgehen lassen. Und ja, wenn du nicht willst und deine Familie eine Alternative bietet, braucht es mindestens einen richterlichen Beschluss, der auch mit Unterschrift des Richters unterschrieben werden muss. Vielleich bedrängen sie dich, weil sie versuchen Gelder zu generieren. In Zeiten von Wirtschaftskrise durch Corona versuchen manche zu kriegen, was sie noch kriegen kann. Du solltest dich auf jeden Fall nicht einschüchtern lassen, nicht klein beigeben und nichts unterschreiben, was du nicht mit gutem Gewissen unterschreiben kannst.
Ich weiß. Aber dass das Jugendamt dein Vormund ist, bedeutet ja nicht, dass du keine Rechte mehr hast. Vor allem bei dem Alter klingt das alles ziemlich lächerlich. Wenn du 14-16 wärst, könnt ichs verstehen.
Na dann stehst du diesbezüglich wenigstens nicht alleine da. :)
Ja Gott sei Dank aber Angst bleibt ich liebe den kleinen jz schon sehr
Humbug ....
nicht klein beigeben und nichts unterschreiben,
.... FS steht gemäß eigener Aussage unter Vormundschaft des JA .... ergo bestimmt dieses auch wo FS zu leben hat.
Da liegst du falsch. Ein Jugendamt darf nicht willkürlich handeln, sondern muss die Umstände im Sinne der minderjährigen Mutter und ihres Kindes mitberücksichtigen und ist dazu aufgerufen nach Möglichkeit zu einer einvernehmlichen Lösung zu kommen. Alter, Reife, finanzielle Möglichkeiten, familiäre Unterstützung spielen da eine gewichtige Rolle. Ich kam selbst in dem Alter in eine gesetzliche Betreuung und meine jüngeren Schwestern kamen in ein Heim. Das ist nicht dasselbe aber daher weiß ich aus der Praxis dass es gewisse Grauzonen gibt, wo es das Jugendhamt sehr schwer hat, sich durchzusetzen. Vor allem, wenn man einen guten Anwalt auf seine Seite hat. Ich kann natürlich keine Garantien geben, aber in diesem Fall wäre es falsch, einfach aufzugeben.
Naja, die Sache ist eigentlich ganz einfach. Wenn dein Anwalt dich in deiner Lage unterstützt und das Jugendamt ihr Vorgehen nicht gut begründen kann, haben sie vor Gericht normalerweise keine Chance.
Aber die müssen erst zum Gericht und einen Antrag stellen oder können sie mich so raus holen gegen meinen Willen?
Solange keine akute Gefahr für dich oder dein Kind besteht, kann rechtlich gesehen niemand Zwangsmaßnahmen gegen dich vollstrecken. Und es wäre ja auch nur mit Polizei überhaupt umsetzbar und die darf nur auf Anweisung des Gerichts in dieser Form handeln. Ohne Beschluss oder ohne dringende Gefahr einfach so bei jemanden in die Wohnung reingehen, darf sie nichtmal bei Kriminellen. Außerdem hast du immer das Recht mit deinem Anwalt zu telefonieren, bevor etwas passiert.
Das ist zumindest mein Kenntnisstand. Ich würde dir aber empfehlen diese Sachen nochmal bei deinem Anwalt nachzuhaken: Dazu hast du ihn ja.
Hallo,
Prinzipiell nein.
Wenn sie bedenken haben dass das Kind gefährdet ist, keine Finanziellen mittel da sind und noch vieles weitere könnten sie es dir unter dem Vorwand wegmehmen.
Ist nichts da was einen Grund dazu gäbe können sie auch nichts machen. Wir hatten in der Schule auch schon leute mit 15 die waren schwanger und haben ganz normak gelebt.
LG pvris15
Zum Wohl des Kindes werden sie das wohl können.
Müssen die aber nicht erst mein Gericht einen Antrag stellen?
Das kommt auf die Situation an. Ist akute Gefahr für das Kind gegeben, dann nicht.
Nein das ist es ja ich verstehe die selber nicht aber die dürfen mich nicht zwingen also mir wurde gesagt das sie beim Gericht einen Antrag stellen müssen damit die mich dahin bekommen
Mein Anwalt meinte es und die können das kind nicht so einfach weg nehmen die 48h schon aber danach brauchen sie einen Beschluss vom Gericht und der lädt mich ja auch ein um etwas zu sagen
Wie weg nehmen? Davon hast Du in deiner Frage gar nichts geschrieben, Du wolltest wissen ob sie dich zwangsweise in eine geschützte Umgebung verbringen können vor der Geburt. Jetzt redest Du auf einmal von Kind wegnehmen...Ich glaube, die wissen schon ganz genau was die machen.
Ja ne eben nicht sonst hätten die ja eine Begründung und die haben sie nicht mein Anwalt hat auch darüber gelacht
Und was hat er unternommen? Nichts, weil es nichts gibt, was man im Vorfeld auf eine fiktive Möglichkeit tun kann.
Müssen die aber woher nicht zum Familiengericht und einen Antrag stellen?