Muss ich ins mutter kind heim?

9 Antworten

Du bist noch minderjährig, Deine Mutter kann Dich nicht einfach mit dem Kind aus dem Haus jagen und in einem Heim unterbringen.

Geht mal beide zum Jugendamt und lasst Euch beraten.

Da wird sich hoffentlich für alle Beteiligten eine Lösung finden.

Alles Gute. lg Lilo

P.S. Wie sind denn die Eltern Deines Freundes so drauf? Bei denen könntet Ihr nicht vorübergehend wohnen?

die mutter kann dafür sorgen, dass kind samt enkel noch vor der geburt aus dem haushalt ins heim kommen - mutter-kind-heim. die mutter ist nicht verpflichtet tochter plus enkel in der wohnung zu haben.

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@markusher

Du hast da ziemlich seltsame Vorstellungen.

Die Entscheidung, ob und wo die zu Hause rausgeschmissene minderjährige Schwangere untergebracht wird, liegt mitnichten bei der rausschmeisßnden Mutter.

Sondern beim JA. Ggf. hat die rausschmeißende Mutter Einfluss, da das JA bei ihr ggf. natürlich auch nachfragen wird, warum denn die minderjährige Tochter zu Hause ausziehen muss.

Denn üblicherweise dürfen und sollen minderjährige - ob schwanger oder nicht ist egal - bei den Sorgeberechtigten wohnen.

"nicht verpflichtet"

Selbstverständlich darf die Mutter auch die Unterbringung der Tochter im Hotel bezahlen; sie hat aber für Unterbringung und Unterhalt zu sorgen und zu Hause ist meist billiger als Hotel.

Seit wann entbindet eine Schwangerschaft oder ein Enkelkind von Unterhaltspflichten?

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@carn122004

doch die entscheidung liegt allein bei der rauswerfenden mutter. sie muss ihr kind zu hasue nicht dulden mit enkel. sie wendet sich ans jugendamt und die kümmern sich um weiteres. kind geht dann in mutter-kind-heim, wenn es das kind behalten will oder in ein heim ohne kind.

für den unterhalt des enkels ist der werdende vater zuständig, als auch für die erstausstattung und den unterhalt der kindesmutter. - letzteres nennt sich betreuungsunterhalt. wer kinder in die welt setzt, sollte sich über dessen kosten informieren.

die mutter der km muss also keine unterkunft, kein hotel oder sonstiges bezahlen. zu dem auch hier erstmal leistungsfähigkeit vorhanden sein müsste und auch beide eltern zum unterhalt rangezogen würden.

dann wird die möchtegern-mutti bald 18, somit würde die unterhaltspflicht dann eh enden, weil keine ausbildung, keine schule. also völlig egal - mutti darf ihre tochter an die luft setzen und ihr die varianten zur wahl geben: heim ohne kind oder mutter-kind-heim mit kind...das jugendamt wirds dann vertiefen.

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@markusher

Wenn der Kindsvater nicht leisten kann, dann sind Großeltern beiderseits dran.

Und soweit die gegenüber der Tochter unterhaltsverpflichtete Mutter Unterhalt nur leisten kann, indem sie die Tochter nicht rausschmeißt, darf sie nicht rausschmeißen.

Das JA ist ferner keine "Hier-gebe-ich-mein-Kind-ab-wenn-ich-kein-Bock-auf-den-Stress-habe"-Einrichtung; sondern eine anderweitige Unterbringung als bei der sorgeberechtigten Mutter/Großmutter kommt eigentlich nur dann in Frage, wenn die Tochter eben hinsichtlich IHRES Wohlergehens bei der Mutter nicht bleiben sollte. Dementsprechend kann die Mutter eigentlich nur entscheiden, dass sie eine Rabenmutter ist und es für ihre Tochter und ihre Enkelin deshalb besser ist, woanders unterzukommen.

Es gibt also kein Recht sowas zu entscheiden, sondern nur im ethischen Sinne Versagen bei der Fürsorgepflicht, was bei "kein-Bock-auf-Babygeschrei" dann ethisch sehr wohl der rausschmeißenden Mutter zuzurechnen ist.

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@carn122004

doch das kann die mutter entscheiden. das kind kann dort leben, enkel muss sie nicht aufnehmen. das hat nichts mit rabenmutter zu tun, sondern mit normalem menschenverstand. wenn sie zwei kinder wollte, hätte sie sich diese angenommen. warum soll sie das unterstützen? wenn das kind so erwachsen sein will, soll es sich kümmern. es gibt also die möglichkeit mutter-kind-heim. dazu wendet sie sich ans jugendamt und lässt sich vermitteln oder sie lebt allein im heim bis sie 18 ist.

großelternunterhalt kommt dann in frage, wenn kv nicht leisten kann. dazu werden alle großeltern rangezogen und müssen erst einmal über genügend einkommen verfügen. die freibeträge des selbstbehaltes sind hier viel höher angesetzt als dem eigenen kind gegenüber. und wird runter gerechnet auf alle 4 großeltern.

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@markusher

Warum sollte ich mit dir diskutieren, wenn du keine Ahnung hast?

https://www.gesetz-dem-fall.de/2017/09/14/unterhaltspflicht-der-grosseltern-fuer-ihre-enkelkinder/

"Nach § 1607 Abs. 1 BGB sind Großeltern zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet, wenn ein Elternteil wegen Leistungsunfähigkeit nicht unterhaltspflichtig ist."

Die Fragestellerin ist wohl zur Leistung für ihr Kind nicht in der Lage.

Folglich MUSS ihre Mutter leisten.

Wenn sie nicht ausreichend bares leisten kann, dann MUSS sie in Naturalien leisten, sprich Tochter und/oder Enkelkind bei sich wohnen lassen.

"großelternunterhalt kommt dann in frage, wenn kv nicht leisten kann."

Falsch.

Wie oben ersichtlich, langt es wenn ein Elternteil nicht leisten kann. Was hier der Fall ist, da die Fragestellerin ja noch minderjährig ist.

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Deine Mutter kann Dich nicht einfach mit dem Kind aus dem Haus jagen und in einem Heim unterbringen.

Nicht?

Aber man kann sie zwingen, nachdem sie 16 Jahre lang ihre Kinder großgezogen hat, wieder mit Babygeschrei und Windelwäsche etc. zu leben?

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@latricolore, UserMod Light

Der Gesetzgeber versucht dieses mithilfe der Androhung von Haftstrafen z.b. § 170 Abs. 1 StGB zu erzwingen, wenigstens dass die Mutter die Tochter nur aus dem Haus in eine andere Unterkunft "jagen" darf, für die die Mutter natürlich ebenfalls aufkommt.

Der Versuch des Gesetzgeber misslingt in der Praxis natürlich immer wieder.

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es geht mir nicht darum das ich unbedingt zuhause bleibe ich wollte nur nicht ins mutter kind heim

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@sonnenschein313

Mit 16 hast du aber kein Geld für eine eigene Wohnung.

Sowas überlegt man sich halt vorher und verhütet entsprechend.
Gibt ja nun echt genügend Mittel und Wege, um nicht ungewollt schwanger zu werden.

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@sonnenschein313

eine andere alternative hast du aber nicht. mutti will dich nicht zu hause, eine wohnung zahlt sie dir womöglich nicht und somit bleibt nur ein mutter -kind-heim. dort lernst du wie erwachsene sich verhalten, wirst zur mutter erzogen und lernst wie man mit einem kind umgeht, es pflegt und erzieht.

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@markusher

Das stimmt nicht. Das Jugendamt gibt noch andere Möglichkeiten auf: z.B. ein betreutes Wohnen oder eine eigene Wohnung mit Betreuung einer Sozialpädagogin. Und jetzt sag nicht, das geht nicht, schon mehrfach erlebt.

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@Laury95

das geht bei jugendlichen die reife zeigen. tut sonnenschein hier aber nicht und unterm strich muss sie trotzdem dazu erstmal mit dem jugendamt in kontakt treten u. sich beraten lassen.

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@markusher

Und woraus schließt du, dass die Fragestellerin keine Reife zeigt?

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Sie ist 16 Jahre alt und dass sie bei der Geburt 17 1/2 Jahre alt ist, ist mit Sicherheit ein Tippfehler, sie ist ja kein Elefant von der Tragzeit her.

Bis zum 25. Lebensjahr sind Eltern verpflichtet, ihre Kinder bis zur Beendigung einer Ausbildung in der gemeinsamen Wohnung wohnen zu lassen oder ihnen eine Wohnung anzumieten, was natürlich teurer kommt. Auch für den Unterhalt müssen sie zahlen. Das sagt der Gesetzgeber, unabhängig, ob die Jugendliche schwanger ist oder schon entbunden hat.

Nie im Leben würde ich es fertigbringen, meine Tochter mit Baby einfach in ein Heim abschieben zu wollen.

Babygeschrei? Wenn ich das schon höre. Das könnte die lieblose Mutter gesagt haben.

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du musst ins mutterkind-heim oder das kind kommt weg. da du minderjährig bist, bist du nicht in der lage das kind zu erziehen oder zu versorgen. könnte sein, dass dein freund in der lage ist sich um das kind zu kümmern. hat er eine eigene wohnung, eigenes einkommen? dann könnte er das sorgerecht für sich einfordern und das kind zu sich holen. das kind wächst dann bei ihm auf und du kannst es besuchen bei ihm. mit 18 könnt ihr dann zusammenziehen, wenn ihr noch zusammen seit.

"du musst ins mutterkind-heim oder das kind kommt weg"

Gibts da eine Vorschrift?

Meines Wissens nicht; folglich ist die Behauptung falsch.

Es ist lediglich eher wahrscheinlich, dass das JA bei einer minderjährigen Mutter, die von der eigenen Mutter zu Hause rausgeschmissen wird, für Mutter-Kind-Heim entscheidet; aber eben auch nicht garantiert, wenn Plätze gerade rar sind und die minderjährige Mutter brauchbare Alternativen hat; und das kann Vater vom Kind und dessen Eltern sein, wenn es eben bei dem Haushalt und den Personen keine Bedenken gibt.

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@carn122004

es gibt zwei wege: heim ohne kind oder mutter-kind-heim. somit ist die aussage nicht falsch. der vater des kindes ist keine alternative, da er selbst keine möglichkeit hat die mutter und das kind zu versorgen. ohne einwilligung der mutter passiert dahingehend garnix.

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@markusher

"der vater des kindes ist keine alternative, da er selbst keine möglichkeit hat die mutter und das kind zu versorgen."

Sofern dieses zuträfe, würde die Option Vater des Kindes tatsächlich ausscheiden.

Jedoch habe ich nichts diesbezüglich gesehen, vor allem da die Fragestellerin schreibt:

"er bald 18 bei den Eltern von meinem Freund könnten wir theoretisch wohnen doch leider bezweifle ich das meine Mutter das erlauben wird"

Das klingt so, als hätten die Eltern des Kindsvaters/Großeltern in spe nichts dagegen; und je nachdem was die für eine Wohnung/Haus haben und was die für Einkommen haben, wäre das Kind dann versorgt.

Ferner sind die Großeltern väterlicherseits für das Baby auch unterhaltspflichtig.

Ggf. kann das JA damit einverstanden sein; dafür ist es eben besser, wenn der Vater schon mal anerkennt, die Fragestellerin das JA vor der Mutter kontaktiert und eben auf diese Option hinweist; dann müssen noch Kindsvater und Großeltern in spe guten Eindruck machen und finanziell flüssig sein.

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Frag beim Jugendamt nach, ob sie dir weiter helfen können in deiner Situation. Ich denke da wird eine Möglichkeit gefunden. Viel Glück jedenfalls.

Suche bald das Jugendamt auf und schildere die Problematik, vor allem dass deine Mutter dich nicht mehr bei sich zu Hause wohnen lassen will, dass du aber vermutlich beim Vater des Kindes wohnen könntest.

Es besteht Chance, dass das JA da darauf eingeht; aber keine Garantie; du musst leider damit rechnen, dass die vom JA eben auch Mutter-Kind-Heim in Betracht ziehen; auf was es hinausläuft, kann hier niemand sagen, weil das von vielen Umständen abhängt.

Aber wenn du zuerst zum JA gehst, sind deine Chancen besser als wenn du es aufschiebst und dann deine Mutter beim JA vorstellig wird und denen sonstwas erzählst, warum du ins Mutter-Kind-Heim musst.

edit:

Noch ziemlich wichtig:

Kümmert euch bald um die Anerkennung der Vaterschaft, also möglichst vor Geburt. Denn es ist für das JA was ganz anderes, wenn dein Freund eben rechtlich als Vater gilt.

Ansprechpartner hierfür aber auch das JA, also dahin gehen, möglichst in den nächsten paar Wochen, um eine erste Abklärung anzufangen.

Ums JA kommst du nicht rum, da du minderjährig bist und deine Mutter dich zu Hause rausschmeißen will.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

die hören sich so oder so die sache der mutter an. die vaterschaft kann bei einer minderjährigen nicht ohne unterschrift des sorgeberechtigten erledigt werden. also nix vor der geburt.

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@markusher

"die hören sich so oder so die sache der mutter an."

Klar. Nur zählt oft der erste Eindruck. Und ein "Meine Mutter will mich weil ich schwanger bin nicht mehr zu Hause wohnen lassen" macht halt einen anderen Eindruck als "Meine Tochter ist total verantwortungslos und schwanger, die muss unbedingt ins Heim und die spinnerte Idee, sie könne bei ihrem Freund einziehen, muss man ihr ausreden".

"die vaterschaft kann bei einer minderjährigen nicht ohne unterschrift des sorgeberechtigten erledigt werden."

Aber sicher ist das möglich:

http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__42.html

"Das Jugendamt ist während der Inobhutnahme berechtigt, alle Rechtshandlungen vorzunehmen, die zum Wohl des Kindes oder Jugendlichen notwendig sind"

Eine Inobhutnahme ist eher naheliegend, wenn ihr tatsächlich der Rauswurf zu Hause droht und eine Klärung scheitert.

Sie kann die Inobhutnahme sogar erzwingen:

"Das Jugendamt ist berechtigt und verpflichtet, ein Kind oder einen Jugendlichen in seine Obhut zu nehmen, wenn

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das Kind oder der Jugendliche um Obhut bittet oder"

Folglich geht die Vaterschaftsanerkennung sehr wohl ohne die Mutter der Fragestellerin, wenns hart auf hart kommt. Abgesehen davon wäre ja nicht mal gewiß, ob ihre Mutter die Zustimmung verweigert.

Aber das ist alles erstmal theoretisieren; sie soll - zusammen mit dem Kindsvater - erstmal auf jeden Fall selbst zum JA gehen und das klappt am ehesten, wenn sie nicht von vorneherein hier durch falsche Informationen abgeschreckt wird, dass absolut 100% ohne geringste Chance auf Alternative sie in ein Heim kommt.

Denn das ist - wie ich gerade nachgewiesen habe - falsch.

Du könntest also deine fehlerhafte Aussage, Heim wäre garantiert alternativlos, korrigieren.

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@markusher

Hallo,

Du kannst das durch das Anrufen des Familiengerichts mit Hilfe des Vorlage eines freiwilligen Vorgeburtlichen Bluttest durch dich und deinen Freund erledigen.

Test machen, Gericht anrufen.

Ende.

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Eine Schwangerschaft dauert keine 1,5 Jahre. Oder verstehe ich was falsch? Wirst Du bald 17 und Dein Freund bald 19?

Ihr könnt Euch ans Jugendamt wenden. Vlt. käme betreutes Wohnen in Betracht. Bei den Eltern Deines Freundes könnt Ihr wohl nicht wohnen?

Oder Dein Freund nimmt sich eine Wohnung und Du ziehst zu ihm.

Schade, dass Deine Mutter so reagiert.

leider habe ich das falsch ausgedrückt ja ich werde bald 17 und er bald 18 bei den Eltern von meinem Freund könnten wir theoretisch wohnen doch leider bezweifle ich das meine Mutter das erlauben wird

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@sonnenschein313

Genau deswegen sollt Ihr doch ins Jugendamt gehen.

Wohnen bei den anderen Großeltern ist wesentlich besser als das Mutter - Kind - Heim.

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@sonnenschein313

Wenn dein Freund das gemeinsame Sorgerecht übernimmt, ist die Einwilligung deiner Mutter für dein Kind übrigens völlig egal, nur du dürftest nicht ohne Erlaubnis zu ihm ziehen. Jede freie Minute bei ihm verbringen allerding schon.😉

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