Rückgabe beschränkte Geschäftsfähigkeit?
Hallo,
mein Sohn (10) beschränkt Geschäftsfähig hat etwas gekauft, ohne meine Zustimmung. Ich möchte das er es zurück gibt. Nach Paragraph 107 und 108 BGB ist somit auch kein Rechtsgeschäft zustande gekommen, bzw es ist unwirksam, da er weder Zustimmung noch Genehmigung von uns als Eltern erhalten hat. Ich habe nun Angst, dass die Verkäufer ihm einen Gutschein zurück geben. (Macht der Laden gerne so) Die Verkäufer haben ja ermessen und können nach Kulanz entscheiden wenn sie etwas zurück nehmen. Aber der Fakt, dass mein Sohn beschränkt geschäftsfähig ist und somit das RG unwirksam ist, müssen die ihm doch die ursprüngliche verwendete Zahlungsart erstatten. Oder? Auf welchen Paragraphen bezieht sich das?