Darf eine Drogentherapie Informationen an die Polizei weiterleiten obwohl man für die Schweigepflicht zugestimmt hat?
Hallo,
Vermutlich hat die Therapie der polizei weitergesagt, das ich mit eine bestimmte Substanz zu tun habe, hatte nämlich Mal ein Entzug bei der Therapie gemacht. Nur die haben mir versprochen das es alles nur unter uns bleibt... Sonst hatte ich NIE das Thema mit diese bestimme Substanz irgendwie in meinem Leben Angesprochen. Ich möchte das es gelöscht werden soll aus der Register bei der Polizei, wie kann ich mich darum kümmern?
3 Antworten
Was einmal im Polis drin ist wird nicht mehr gelöscht.
Mich hat aus Rache mal ein Typ, den ich (erfolgreich) wegen sexueller Belästigung angezeigt habe, wegen Körperverletzung angezeigt. Ich hatte mich mit eienr Ohrfeige gewehrt, das wurde als berechtigte Notwehr gesehen, das Strafverfahren abgewiesen. Das ist mittlerweile 22 Jahre her.
Aber im Polis bin ich immer noch drin mit der Anzeige wegen KV. Weiss ich weil ich mal als Zeugin befragt wurde und der Beamte mir das sagte.
Vermutlich hat die Therapie der polizei weitergesagt,
Aha, und diese Vermutung begründet sich wodurch?
Die Therapiestelle unterliegt der Schweigepflicht und gibt nichts weiter, es sei denn die Therapie ist ein Bewährungsauflage, dann erfolgen natürlich entsprechende Berichte. Allerdings nicht an die Polizei, sondern an die zuständige Staatsanwaltschft und Bewährungshilfe.
Im Allgemeinen interessiert es die Polizei ausserdem nicht mit welchen Substanzen Du zu tun hast, wenn Du keinen Handel damit treibst.
Aus dem Polizeiregister wird nie was gelöscht aber aus dem Strafregister schon, und die Therapie darf nichts weitersagen.
Aus dem Polizeiregister wird nie was gelöscht
Das ist nicht richtig. Es gibt auch dafür Löschungsfristen, sie sind in den jeweiligen Landespolizeigesetzen zu finden.
Dann solltest Du Dich über die Löschungsfristen im Polizeigesetz des jeweiligen Bundeslands informieren und die Löschung verlangen, wenn die Frist überschritten ist. Wenn sich dann nichts tut wenden Dich an den Datenschutzbeauftragten Deines Bundeslands.