Wie ist es mit drogenabhängigkeit im krankenhaus?
Also zuerst, ich bin nicht abhängig oder so, ich frage mich nur:
Wenn man zb. einen unfall oder so hatte und im krankenhaus landet, aber zb.heroinabhängig ist, was passiert dann?
Die ärzte haben ja schweigepflicht und dürfen nicht zur polizei damit gehen.
Sie dürfen aber doch auch keinen kalten entzug ohne einwilligung des patienten machen oder? Wenn halt der patient nicht in der lage ist, nachhause zu gehen.
Ich hab mich das schon so oft gefragt ob die Ärzte dann den patienten die nötigen drogen in geringen mengen oder so geben.
Kennt ihr euch da aus, oder wisst ihr zufällig wie das dann abläuft?
(Hab heute wohl zu viel Dr. House geguckt)
3 Antworten
Hi, ich kann nur von meinem Patenonkel berichten, der war starker Alkoholiker. Wenn er, durch sein Rheuma mal wieder im Krankenhaus war und ein Gelenk ersetzt bekam, dann hat er das dort auch erzählt und bekam dann auch dort, wie andere Ihre Medikamente, Bier "gereicht". Er brauchte das halt und man hat es ihm quasi "auf Rezept" zur Verfügung gestellt.
Hallo Mandra448,
ich denke da gibt es verschiedene Herangehensweisen in solchen Situationen, aber in diesem Fall müssen die Ärzte eine "Ausnahme" mit der Schweigepflicht machen. Da geht einfach das Recht vor und sie müssen das der Polizei mitteilen. Persönliche Angelegenheiten u.ä. die die Ärzte mitbekommen haben, müssen sie (wenn nicht Relevant) für sich behalten und natürlich auch bei solchen Verbrechen nur der Polizei und nicht Freunden oder anderen erzählen.
LG, kaangf!
Da Ärzte auch keine Drogen verabreichen dürfen, würden sie wohl einfach ignorieren, wenn der Patient sich was bringen lässt, es sei denn, es würde den Genesungsprozess stören. Dann hätte ein Krankenhaus die Mittel, weiteren Drogenkonsum zu verhindern.
Wo hast du denn den Blödsinn her? Würden Ärzte Drogenkonsum von Patienten der Polizei melden, würden Drogennutzer das ihren Ärzten verschweigen. Was schwere bis tödliche Komplikationen zur Folge haben kann. Und genau deswegen dürfen Ärzte solche Informationen eben nicht an die Strafverfolgung weiter geben. Das würde nämlich das Vertrauensverhältnis zwischen Patienten und Arzt untergraben und die Patienten gefährden.