Dürfen Ärzte einen Kaiserschnitt machen ohne Einwilligung?

4 Antworten

Der Arzt hat auch Pflichten dem ungeborenen Kind gegenüber. Würde das Kind schwer beschädigt oder sogar tot zur Welt kommen, falls er die Geburt auf natürlichem Wege durchführt, macht der Arzt sich haftbar und strafbar. Mit dem Beginn der Eröffnungswehen wird der Embryo zu einer Person, die den vollen Schutz des Strafgesetzbuches erhält.

Ab diesem Zeitpunkt kann sich der Arzt einer schweren Körperverletzung (§§ 223, 226 StGB) oder sogar Tötung durch Unterlassen (§§ 212, 222, 13 StGB) strafbar machen, wenn er die Gesundheit oder das Leben des Kindes nicht rettet. Er kann und muss sich dem Wunsch der Schwangeren widersetzen, wenn er ansonsten das Leben des Kindes gefährden würde. 

Besteht hingegen keine Gefahr für das Kind, sind aber erhebliche Risiken mit dem Kaiserschnitt für die Gesundheit der Schwangeren verbunden, so besteht keine Verpflichtung des Arztes, den Kaiserschnitt zwangsweise vorzunehmen.

https://www.aerzteblatt.de/archiv/125519/Recht-Fuersorge-oder-Selbstbestimmung

Alles Gute für dich!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Ich bin seit fast 40 Jahren Hebamme

Im Notfall, wenn sie nur so das Leben der Schwangeren retten können und sie nicht mehr in der Lage ist, zuzustimmen (oder abzulehnen): ja

Kommt auf die Umstände an, unter bestimmten gibt es diese Möglichkeit schon.