Bei der Polizei arbeiten trotz Therapie?

6 Antworten

Das kann man jetzt nicht beurteilen, weil man nicht in die Zukunft sehen kann. Angeben wirst du es müssen. Dann sind es oft Einzelfallentscheidungen. Dein BMI muss passen. Ist er zu hoch, bist du genauso pdu wie mit einem zu niedrigen. Und das hat weder mit der Verfassung noch mit Diskriminierung zu tun.

Gruß S.

Hallo LuLu1452

Wenn du zum Zeitpunkt deiner Bewerbung erwiesenermaßen nicht mehr psychisch erkrankt bist wäre es verfassungswidrig dich für eine vergangene Erkrankung aus deiner Jugend zu diskriminieren

Die Polizei ist als öffentliche Behörde an die Verfassung gebunden, somit dürften sie dich deswegen höchstens genauer überprüfen nicht aber pauschal ablehnen, anders sieht es erst aus, wenn du zum Zeitpunkt deiner Bewerbung immer noch erkrankt sein solltest.

Nach 10 Jahren werden Einträge aus der Krankenakte gelöscht, ab dann würde bei einer Bewerbung nicht einmal mehr auffallen, dass du in der Vergangenheit mal erkrankt warst.

LG

Darkmalvet

Woher ich das weiß:Hobby – Disclaimer: Meine Antwoten stellen keine Rechtsberatung dar
Sirius66  03.03.2021, 21:58

Das ist leider nicht ganz richtig.

Die pdv300 ist genauso rechtsgültig und es kann nunmal nicht jeder jeden Job machen. Mit Verfassung hat das wenig zu tun. Mit Diskriminierung genauso wenig.

Es spielt auch gar keine Rolle, wann Einträge in irgendeiner Krankenakte gelöscht werden. Es gibt keine eine allumfassende Krankenakte. Wer soll die denn haben?

Bei einer Bewerbung sind entsprechende Fragebögen von Ärzten auszufüllen. Hierfür entbindet sie der Bewerber von der Schweigepflicht. Einige Angaben betreffen die letzten 3 Jahre, andere sogar die Familienanamnese.

Auch wenn es Summa summarum für den FS durchaus Chancen gibt, sind deine Grunde dafür falsch.

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Darkmalvet, UserMod Light   03.03.2021, 22:58
@Sirius66
Die pdv300 ist genauso rechtsgültig und es kann nunmal nicht jeder jeden Job machen. Mit Verfassung hat das wenig zu tun. Mit Diskriminierung genauso wenig.

Solange ein Gesetz oder eine Verordnung noch nicht vom Bundesverfassungsgericht als verfassungskonform bestätigt wurde sind solche Aussagen schwierig.

Ob es etwas der Verfassung zu tun hat bzw gegen diese verstößt prüft das Verfassungsgericht sobald jemand klagt.

Damit eine Ablehnung wegen einem persönlichen Merkmal keine Diskriminierung darstellt braucht es auf jeden Fall eine sinnvolle Begründung warum sich dieses Merkmal negativ auswirkt.

Diese Begründung fällt für vergangene Erkrankungen, daher vermute ich, dass eine pauschale Ablehnung wegen vergangener Erkrankungen verfassungswidrig ist.

Es spielt auch gar keine Rolle, wann Einträge in irgendeiner Krankenakte gelöscht werden. Es gibt keine eine allumfassende Krankenakte. Wer soll die denn haben?
Bei einer Bewerbung sind entsprechende Fragebögen von Ärzten auszufüllen. Hierfür entbindet sie der Bewerber von der Schweigepflicht.

Das ist korrekt, mir ging es eher darum wie derjenige, der die Bewerbung bearbeitet überhaupt herausfinden will, dass der Bewerber mal bei einem bestimmten Arzt war.

Ist der letzte Termin mehr als 10 her gibt es keine Möglichkeit mehr herauszufinden, wenn der Bewerber einen Arzt einfach verschweigt.

Und auch die Ärzte haben in ihren Akten maximal die letzten 10 Jahre gespeichert.

andere sogar die Familienanamnese.

Die Familienanamnese zum Nachteil des Bewerbers zu werten wäre Sippenhaft und da bin ich mir ziemlich sicher, dass sowas verfassungswidrig ist.

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Sirius66  04.03.2021, 06:29
@Darkmalvet, UserMod Light

Hast du mal die anderen Antworten genesen? Bitte diskutiere auch da.

Ein Epileptiker darf nicht als Pilot arbeiten. Ein psychisch Kranker nicht als Polizist.

Fakt. Fertig. Werder Diskriminierung noch verfassungswidrig.

Es geht um VOLLZUGSdienst!

Bestehen Schizophrenie oder ähnliche erbliche Erkrankungen, spielt das bei der Auswahl eine Rolle.

Passt der BMI zur Einstellung nicht, ist der FS pdu. Auch ohne kritische Anamnese.

Widersprechen und klagen kann jeder, im Gegensatz zu anderen Auswahlverfahren in der freien Wirtschaft.

Im Falke psychischer Erkrankungen sind Gutachter erfahrungsgemäß vorsichtig, eine absolute Heilung zu attestieren, wenn es um die Frage geht, was der Bewerber im Dienst für Möglichkeiten hat, sich und anderen zu schaden. Bei Waffenträgern umso mehr.

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Sirius66  04.03.2021, 06:34
@Sirius66

*im Falle

Hier geht es dann eher um das Recht aller anderen, dass dieses Risiko gering gehalten wird und nur solche eingestellt und vom Steuerzahler finanziert werden, die gesund sind. (Generell, nicht explizit beim FS!!)

Die Diskussion um die Diskriminierung in der PDV ist so alt wie Methusalems Bart. Ändert aber nichts.

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Darkmalvet, UserMod Light   04.03.2021, 08:11
@Sirius66
Ein Epileptiker darf nicht als Pilot arbeiten. Ein psychisch Kranker nicht als Polizist.

Habe ich nicht anders behauptet, worüber wir diskutieren sind frühere Erkrankungen, die nicht mehr vorhanden sind.

Man muss auch die Möglichkeit betrachten, dass in der Pubertät temporäre Probleme auftreten, die danach wieder verschwinden, von biologischer Seite aus betrachtet ergibt das auch Sinn, da während der Pubertät erhebliche Umbauprozesse im Körper stattfinden.

Bestehen Schizophrenie oder ähnliche erbliche Erkrankungen, spielt das bei der Auswahl eine Rolle.

Bestehen sie bei der Person selber ist das auch absolut nachvollziehbar, bestehen sie aber lediglich bei Angehörigen kann dies maximal Grund für eine genauere Testung sein, ein pauschaler Ausschluss nur weil ein Angehöriger erkrankt ist wäre ziemlich sicher verfassungswidrig.

Zudem besteht für die Behörden kaum eine legale Möglichkeit ein Verschweigen bei der Familienanamnese aufzudecken ohne die Datenschutzrechte der betroffenen Angehörigen zu verletzen.

Im Falke psychischer Erkrankungen sind Gutachter erfahrungsgemäß vorsichtig, eine absolute Heilung zu attestieren, wenn es um die Frage geht, was der Bewerber im Dienst für Möglichkeiten hat, sich und anderen zu schaden. Bei Waffenträgern umso mehr.

Deswegen mein Hinweis auf die Löschfristen derartiger medizinischer Daten, weil sich danach nicht einmal mehr über die Krankenkassen herausfinden lässt, bei welchem Arzt eine Person in Behandlung war.

Es findet ja immer noch eine Untersuchung statt, die prüft ob die Person zum Zeitpunkt der Einstellung ausreichend gesund ist, wenn sich wirklich nur um psychische Probleme während der Pubertät gehandelt hat halte ich das für vertretbar.

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Sirius66  04.03.2021, 10:23
@Darkmalvet, UserMod Light
Habe ich nicht anders behauptet, worüber wir diskutieren sind frühere Erkrankungen, die nicht mehr vorhanden sind.

Genau darüber können wir bezüglich des FS eben NICHT sprechen und darum ist jede Aussage über Diskriminierung zu diesem Zeitpunkt überflüssig und alle Aussagen über Chancen unseriös.

Bestehen sie bei der Person selber ist das auch absolut nachvollziehbar, bestehen sie aber lediglich bei Angehörigen kann dies maximal Grund für eine genauere Testung sein, ein pauschaler Ausschluss nur weil ein Angehöriger erkrankt ist wäre ziemlich sicher verfassungswidrig.

Es spielt bei der medizinischen Auswahl eine Rolle. Mehr habe ich nicht gesagt und mehr ist auch nicht angemessen.

Es findet ja immer noch eine Untersuchung statt, die prüft ob die Person zum Zeitpunkt der Einstellung ausreichend gesund ist,

Eben. Und die gilt es abzuwarten. Die machst nicht du, also steht dir kein Urteil zu.

wenn sich wirklich nur um psychische Probleme während der Pubertät gehandelt hat halte ich das für vertretbar.

Was du für vertretbar hältst, ist ziemlich egal und deine Meinung hilft dem FS auch NULL.

Ihn Richtung Verfassung und Diskriminierung anzustacheln ist so hilfreich wie ein Kropf.

Man kann es derzeit überhaupt nicht beurteilen und anders darf die Antwort auch nicht lauten.

Etwas verwundert bin ich schon, dass du mit mir diskutierst, obwohl ich gar keine AUSSAGE treffe.

Lies mal die anderen Antworten und argumentiere (auch) da.

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Darkmalvet, UserMod Light   04.03.2021, 18:32
@Sirius66

Meine Antwort war auch nicht als Zukunftsvorhersage gedacht, ich habe direkt in ersten Satz meiner Antwort klar gestellt, dass sich meine Aussagen rein auf den Fall einer nicht mehr vorhandenen Erkrankung beziehen.

Die dient dazu einem jugendlichen Fragesteller die Sorgen zu nehmen auch im Falle einer erfolgreichen Therapie wegen vergangenem weiter benachteiligt zu werden.

Weil solche Sorgen nämlich dazu führen können, dass Jugendliche sich unter Umständen nicht trauen eine Therapie zu suchen und in Folge komplett untherapierte Personen mit einer guten Fassade im Vollzugsdienst landen.

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Wenn du mit 14 schon diese Probleme hast ist der Polizeidienst nichts für dich, denn die Belastungen sind enorm hoch.

Das wird voraussichtlich nicht mehr klappen.

Mit Glück vielleicht, die passen da richtig auf. Schlimmer als beim Militär.