Wie weit reicht die psychotherapeutische Schweigepflicht?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
ob ich dem Therapeuten ALLES erzählen muss.

Wie soll der Therapeut deine Behandlung sonst ausrichten wenn er nicht alle Fakten kennt?

Auch für Psychologen gilt § 203 StGB:

§ 203
Verletzung von Privatgeheimnissen
(1) Wer unbefugt ein fremdes Geheimnis, namentlich ein zum persönlichen Lebensbereich gehörendes Geheimnis oder ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis, offenbart, das ihm als
2.Berufspsychologen mit staatlich anerkannter wissenschaftlicher Abschlußprüfung,
anvertraut worden oder sonst bekanntgeworden ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.

Allerdings:

Ich möchte ehrlich gesagt keine Suchtberatung, da ich nicht süchtig bin. Ich möchte nur die Psychotherapie.

Wird so nicht funktionieren. Wer BTM konsumiert nimmt Einfluss auf seine Psyche. Jede Behandlung wird ad absurdum geführt so lange du dir Drogen einwirfst. Das Eine steht mit dem Anderen in essentiellem Zusammenhang.

Das was du vom Psychologen verlangst ist: "Wasch mich aber mach mich nicht Nass."

dinghahah 
Fragesteller
 06.12.2023, 17:21

Danke für die Quelle. Ich habe mich etwas unglücklich ausgedrückt. Ich wäre nicht gänzlich abgeneigt, andere Formen der Beratung anzunehmen, sondern habe etwas Angst davor, dass mir die Therapie verweigert würde für eine andere Form der Hilfe. Es wäre mir sehr wichtig, dass ich trotz der Einnahme von illegalen Substanzen psychotherapeutische Hilfe erhalte, da ich mir ziemlich sicher bin, dass so einiges in meinem Hirn nicht stimmt.

Danke für die ausführliche Antwort :)

0

Ein Bruch der Schweigepflicht wäre für einen Psychotherapeuten sogar eine Straftat so lange du nicht eine direkte Gefahr für andere (Gewaltdeliktplanung) oder dich selbst (Suizidabsicht) darstellst.

Der Therapeut ist aber immer frei eine Behandlung abzulehnen. Das kommt wohl am ehesten dann vor, wenn der Therapeut der Ansicht ist, dass er überfordert ist (häufig bei PTBS) oder wenn er meint, dass die vorgebrachten Probleme oder Beschwerden nur vorgetäuscht sind.

dinghahah 
Fragesteller
 06.12.2023, 17:17

Alles klar, verstehe. Vielen Dank.

0

Die Schweigepflicht gemäß §203 Strafgesetzbuch (StGB), stellt in Deutschland ein hohes Rechtsgut dar und es gibt nur sehr wenige Ausnahmen von ihr:

1.) Bevorstehende Verbrechen, unterliegen gemäß §138 StGB einer Anzeigepflicht. Hier müssen jedoch aus juristischer Hinsicht zwei Dinge vorliegen. Es muss sich erstens um einen Verbrechenstatbestand handeln und zweitens, muss das Verbrechen noch bevorstehend sein, sich durch eine rechtzeitige Anzeige also auch noch in der Begehung verhindern lassen. Verbrechen sind laut Gesetz besonders schwerwiegende Straftaten, auf welche der Gesetzgeber eine Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr androht, es die Möglichkeit einer Geldstrafe oder einer kürzeren Freiheitssrafe also nicht gibt. Ein Diebstahl oder eine sogenannte "einfache" Körperverletzung im Sinne von §223 StGB und sogar die gefährliche Körperverletzung im Sinne von §224 StGB, sind demnach zum Beispiel keine Verbrechen. Die Verhinderung eines Verbrechens, ist der primäre Zweck der Anzeigepflicht. Deshalb, gilt diese auch ausschließlich für noch bevorstehende und nicht für bereits begangene Verbrechen.

2.) Gesetzliche Meldepflicht infektiöser Erkrankungen nach den Vorschriften des Infektionsschutzgesetzes (IfSG).

3.) Gegenwärtige, nicht anders abwendbare Gefahr für ein höherwertiges Rechtsgut. Dann würde ein sogenannter "rechtfertigender Notstand" gemäß §34 StGB vorliegen und ein Bruch der Schweigepflicht wäre im jeweiligen Einzelfall gerechtfertigt und somit dann auch straffrei. Ein Beispiel dafür ist, wenn der Arzt oder der Therapeut oder eine sonstige der Schweigepflicht nach §203 StGB unterliegende Person den Patienten dabei beobachtet, wie dieser Betrunken in sein Auto einsteigt und fährt. In diesem Fall, würde er eine gegenwärtige Gefahr für die Rechtsgüter Leben und Gesundheit der anderen Verkehrsteilnehmer darstellen und diese wäre nicht anders als durch die Mitteilung an die Polizei abwendbar.

Der Konsum von Betäubungsmitteln, unterliegt der Schweigepflicht gemäß §203 StGB.

Mfg

schweigepflicht hat er auf jeden fall, außer du kündigst zb ein amoklauf oder überfall an, dann müsste er natürlich handeln. da drogen einen einfluss auf die psyche haben, wäre es aber durchaus möglich die therapie zu verweigern, aber ich denke da würde er dir vorher bescheid geben, dass du quasi noch eine chance hast damit aufzuhören.

ich würde dir aber auf jeden fall empfehlen ihm alles zu sagen, da eine therapie anderenfalls schwierig wäre, wenn er nicht alle fakten kennt.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung