Wie genau sieht die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht bei der Polizeibewerbung aus?

1 Antwort

Unter den Bewerbungsformulare sind fast überall die medizinische Selbstauskunft, ein Hausarztbogen, ein Zahnarztbogen und ggf ein Augenarztbogen enthalten.

Um diese Bögen auszufüllen, benötigen die jeweiligen Ärzte deine Schweigepflichtentbindung. Sie gilt aber NUR für diesen Bogen.

Dein Hausarzt muss aber auch Angaben machen, wenn er dich überwiesen hat. Du selbst musst angeben, bei weichen Ärzten du initiativ warst.

Unabhängig davon kann der medizinische Dienst aber auch Befunde, Atteste, Gutachten usw. von dir fordern. Da diese Unterlagen prinzipiell deine sind, entscheidest du, was sie bekommen. Möglicherweise ist aber davon ein Tauglichkeitsurteil abhängig, sodass du nicht wirklich die Wahl hast.

Eine "Krankenakte" dürfen und werden sie niemals einsehen oder anfordern.

Wenn es nur ein Tief war, dass jeder Mal hat, kannst du es ja angeben ...

Gruß S.