Darf die Agentur für Arbeit die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht erzwingen?

5 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Zwingen sicher nicht, aber dann muss man unter Umständen mit den Folgen einer Sanktionierung oder vorläufigen Einstellungen der Leistungen rechnen, wenn man seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt.

Die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter kann aber eine Begutachtung durch den medizinischen Dienst veranlassen und dieser ist im Regelfall auf Befunde von den behandelten Ärzten angewiesen.

Deshalb ist hier im Regelfall auch eine Entbindung der Schweigepflicht erforderlich, denn die behandelten Ärzte haben auch gegenüber des medizinischen Dienstes eine Schweigepflicht, von der sie schriftlich vom Patienten befreit werden müssen, bevor sie Auskünfte erteilen dürfen.

isomatte  16.05.2023, 17:29

Danke dir für deinen Stern !

0

Die Folgen wurden ihr doch klar aufgezeigt. Die Agentur prüft doch lediglich ob sie noch leisten muss. Eventuell muss Rente beantragt werden.

Du musst es so sehen. Sie braucht finanzielle Unterstützung vom Jobcenter. SIE möchte etwas. Also ist es ihre Pflicht daran mit zu wirken. Das heißt beim jobcenter nunmal sich nakkig zu machen. Und so schlimm ist das nun wirklich nicht. Es geht um ihre Arbeitsfähigkeit. Etwas ganz normales. Und wenn sie arbeitsunfähig ist dann ist es doch ok. Dann kann man ihr besser helfen. Die Unterlagen einfach zu vernichten bedeutet dann im besten Fall keine weiteren Leistungen mehr vom Jobcenter, im schlimmsten Falle auch keine Miete mehr. Um es direkt zu sagen. Entscheidet euch was euch lieber ist.

Dann wird das Arbeitsamt vermutlich den ärztlichen Dienst mit einer Untersuchung beauftragen. Auch der ausgefüllte Gesundheitsbogen würde an den ärztlichen Dienst gehen. Die dürfen aber auch keine Details an die BA weitergeben, sondern nur eine generelle Auskunft über die Arbeitsfähigkeit. Wenn man seinen eigenen Arzt von der Schweigepflicht entbindet, dann werden die vermutlich auf eine extra Untersuchung verzichten.

Deine Mutter hat eine Mitwirkungspflicht. Wenn sie dieser nicht nachkommen will, dann bekommt sie eben keine Leistungen. Der Sozialhilfeträger muss doch überprüfen, welchen Bedarf deine Mutter hat.