Ärztliche Schweigepflicht ab welchem Alter?

3 Antworten

So einfach ist das nicht mit der Information der Eltern!

Zitat: „Die Schweigepflicht des Arztes gilt auch gegenüber Minderjährigen. Der Umfang der ärztlichen Schweigepflicht hängt bei Minderjährigen von deren Einsichtsfähigkeit ab. Bei Minderjährigen unter 15 Jahren ist der Arzt i. d. R. berechtigt, die Eltern in vollem Umfang zu unterrichten, da normalerweise unter 15 Jahren noch keine Einsichtsfähigkeit des Minderjährigen gegeben ist. Bei Minderjährigen über 15 Jahren ist das Patientengeheimnis jedoch regelmäßig zu beachten. Maßgebend sind aber immer die Umstände des Einzelfalles.“ 

https://www.aerztekammer-bw.de/10aerzte/40merkblaetter/10merkblaetter/schweigepflicht.pdf

Der Arzt muss eine Rechtsgüter-Abwägung machen.

Erst wenn z.B. eine „schwerwiegende“ Beeinträchtigung des Gesundheitszustandes zu befürchten ist (es muss sich NICHT um Lebensgefahr handeln) und die Patientin hierin keine Einsichtsbereitschaft zeigt, ist an diesen Schritt zu denken.

Es wäre auch überhaupt nicht sinnvoll, niederschwellig die Eltern zu informieren! Das würde Jugendliche nur davon abhalten, sich einem professionellen Helfer anzuvertrauen.

 


Tamtamy  28.02.2022, 20:37

Bitte noch an die Wahl der 'hilfreichsten Antwort' denken! 😊

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Ich gehe jetzt mal davon aus, dass das Mädchen auch schon 15 Jahre alt ist, andernfalls wird es schwieriger.

Du hast jetzt schon zwei Antworten und bist wohl mit "weggeliehenem Ohr genauso klug wie zuvor". Ich habe eine Seite mit entsprechenden Fallbeispielen herausgesucht: https://www.zm-online.de/archiv/2012/05/zahnmedizin/eine-minderjaehrige-schwangere-patientin/

Zwei Ratschläge könnte ich dir geben.

I. Überlege ob es nicht doch möglich wäre die Eltern einzubeziehen ! Ich kann mir nicht vorstellen, dass ein Arzt, ohne Kenntnis der Eltern, an einem 15-jährigem Mädchen einen Schwangeschaftsabruch vornehmen würde. Bei der Information der Eltern würde ich versuchen einen Mitarbeiter des Jugendamtes dabei zu haben. Das glättet möglicherweise die emotionalen Wogen.

II. Frage den jeweiligen Arzt zuvor, wie er es mit der ärztlichen Schweigepflicht in diesem Fall zu halten gedenkt. Im Prinzip kannst du dich dann auf die Wahrhaftigkeit seiner Antwort verlassen, denn wenn er dann anders handeln würde, würde er sich allein deswegen strafbar machen.

Ich wünsche Euch alles Gute. Gruß von Littlethought.

https://m.thieme.de/viamedici/arzt-im-beruf-aerztliches-handeln-1561/a/medizinrecht-behandlung-jugendlicher-4617.htm

Der Arzt unterliegt grundsätzlich jedem Patienten gegenüber der Schweigepflicht. Dies betrifft auch Jugendliche. Die  Schweigepflicht des Arztes kollidiert bei einem Jugendlichen, der noch nicht volljährig ist, mit dem  Sorge-/Erziehungsrecht der Eltern. Aber: In der Abwägung zwischen diesen beiden Rechtspositionen wird im Zweifel das  Auskunftsrecht der Eltern gegenüber dem Arzt und dessen Schweigepflicht  schwerer wiegen. Insoweit wird bis zum Zeitpunkt der Volljährigkeit grundsätzlich der Arzt keine Möglichkeit haben, die Auskunft bezüglich der Behandlung bzw. Diagnose seines jugendlichen Patienten gegenüber den Eltern zu verweigern.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Student der Humanmedzin