Entbindung ärztliche Schweigepflicht Bundeswehr?
Hallo,
wollte mich bei der Bundeswehr bewerben und habe einen Zettel zur Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht, wo ich eintragen muss wann ich eine Behandlung hatte und weshalb. Die einzige Behandlung, die ich habe ist wegen meiner Allergie 1 mal im Monat. Muss ich die auch aufschreiben? Und wenn nicht, muss ich dann den Zettel überhaupt ausfüllen?
7 Antworten
Ja musst du, vor allen wenn du deswegen einmal im Monat behandelt werden musst.
Schließlich ist dann die Bundeswehr dein Ansprechpartner zuerst und nicht mehr dein jetziger Arzt.
Ja, musst du...
Ja, du musst die Allergie auch nennen. Die ist wichtig!
Fülle den Bogen wahrheitsgemäß und umfassend aus und lasse nichts weg.
Du bist verpflichtet ehrlich zu sein - sprich Du darfst (D)eine Allergie keinesfalls verschweigen.
Eine Dauermedikamentation musst du auf jeden Fall erwähnen.