Entbindung ärztliche Schweigepflicht Bundeswehr?

7 Antworten

Ja musst du, vor allen wenn du deswegen einmal im Monat behandelt werden musst.

Schließlich ist dann die Bundeswehr dein Ansprechpartner zuerst und nicht mehr dein jetziger Arzt.

Ja, musst du...

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Soldat im aktiven Dienst

Ja, du musst die Allergie auch nennen. Die ist wichtig!

Fülle den Bogen wahrheitsgemäß und umfassend aus und lasse nichts weg.

Du bist verpflichtet ehrlich zu sein - sprich Du darfst (D)eine Allergie keinesfalls verschweigen.

Eine Dauermedikamentation musst du auf jeden Fall erwähnen.