Wie sieht die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht für die Berwerbung bei der Polizei aus?
Auf was bezieht sie die Entbindung der ärztlichen Schweigepflicht? Auf eine angegeben Vorerkrankung oder wird dann die komplette Krankenakte vom Hausarzt verlangt? (Bitte nur antworten, wenn selbst schon Erfahrung damit gemacht wurde)
DANKE
2 Antworten
Es geht nur um die relevanten Daten. Eigentlich ist es nur ein "Geeignet" oder "Nicht geeignet", oder in Einzelfällen "Geeignet unter Vorbehalt, Gespräch mit behandelndem Arzt ausstehend"; das übermittelt wird.
Da spielt zum Beispiel rein, ob du normalgewichtig bist, ob du Auto fahren und Waffen bedienen darfst aus medizinischer Sicht... Da geht es nicht um jedes kleine Detail. Dafür hätten die gar keine Zeit bei der Polizei.
Bei mir war es aber so, das nur ein "geeignet" oder "nicht geeignet" übermittelt wurde, und dafür war ich nicht bei einem Hausarzt. Der hat davon keine Ahnung, wie du sagtest. War auch n anderer Beruf, ich war beim Betriebsarzt.
Das ist überhaupt nicht vergleichbar und in der Frage geht es auch gar nicht um Eignung oder Tauglichkeit.
Du hast nicht verstanden, worum es geht. Nicht schlimm, aber darum ist deine Antwort eben falsch.
Es gibt ein Formblatt, ein Formular, was zu den Bewerbungsunterlagen gehört. Jeder bekommt es. Dieser Bogen muss vom Hausarzt ausgefüllt werden. Hierfür - und für nichts sonst - musst du ihn von seiner Schweigepflicht entbinden. Sonst kann/darf er es nicht ausfüllen.
Gruß S.
Das ist nicht richtig. Inhaltlich völlig falsch und auch am Thema vorbei.
Dem Hausarzt steht kein Urteil über Tauglichkeit zu.
Er hat auch keine Vorbehalte zu machen, Fahrtauglichkeit oder gar Waffeneignung zu attestieren.
Alles in allem hat es außerdem und sowieso nichts mit Schweigepflichtsentbindung zu tun.